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Monat: April 2022

Arbeitnehmerüberlassung: Aufgaben und Verantwortung für die Arbeitssicherheit

Entscheidender Erfolgsfaktor bei Zeitarbeitsunternehmen ist der effiziente Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Dabei sind eine vorausschauende Planung und Gestaltung maßgeblich für eine gute Leistung. Neben der Qualität der Arbeit sind besonders die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Kriterien für ein erfolgreiches Unternehmen. Verleiher und Entleiher haben Pflichten, die sie miteinander klären müssen.

In dem Zusammenhang sind diese Fragen zu stellen:

– Ist mein Unternehmen sicher genug aufgestellt?
– Sind die Arbeitsbedingungen am Einsatzort meiner Beschäftigten bekannt?
– Welche Gefährdungen liegen dort vor?
– Welche Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen?
– Und vor allem Wer macht was?

Beide Unternehmen sind in der Verantwortung

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit trägt der Unternehmer. Bei Zeitarbeit haben der Zeitarbeitsbetrieb sowie der Einsatzbetrieb die gleiche Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der eingesetzten Beschäftigten. Hier empfiehlt es sich im Vorfeld klare, eindeutige Absprachen zu treffen, am besten per Vertrag. So wird geregelt, wer zum Beispiel für die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Erste Hilfe Mitteln und Ersthelfern zu sorgen hat. Oder wer Sicherheitsbeauftragte in Bereichen einsetzt, in denen Zeitarbeitnehmer zu finden sind.
In einer schriftlichen Vereinbarung sollte auch Regelungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung enthalten sein.

Basis ist die Gefährdungsbeurteilung

Als Basis der durchzuführenden Maßnahmen dient auch hier die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung). Diese ist von dem Zeitarbeitsunternehmen genauso wie durch den Einsatzbetrieb durchzuführen. Seitens des Zeitarbeitsunternehmens können im Vorfeld Begehungen durchgeführt werden, um sich die Arbeitsverhältnisse beim Entleiher zu verdeutlichen. Eine weitere Möglichkeit wäre zudem die Bereitstellung der Gefährdungsbeurteilung des Einsatzbetriebs als Muster an die Zeitarbeitsfirma. Es empfiehlt sich diese Beurteilung auf Plausibilität zu prüfen. Hierbei kann Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit von KUECK Industries unterstützen. Sollte die Beurteilung nicht plausibel erscheinen, führen Sie diese in Kooperation mit dem Entleiher am besten erneut durch und dokumentieren dies.

Weitergehende Informationen erhalten Sie durch Ihre BeraterInnen von KUECK Industries und aus der DGUV Regel DGUV Regel 115-801 „Branchenregel Zeitarbeit“.

E-Learning oder Unterweisung vor Ort?

Während der COVID-19-Pandemie rückte die mobile Arbeit immer stärker in den Fokus der Arbeitgeber. Insbesondere in verwaltungsähnlichen Bereichen wurde das mobile Arbeiten aus dem heimischen Umfeld zur Pflicht. Doch auch da musste seitens des Arbeitgebers unterwiesen werden. Dadurch wurde auch das E-Learning, also das Vermitteln von Inhalten über digitale Medien, immer präsenter, fast zum Alltag.

Die Corona-ArbSchV und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ermöglichten in den letzten zwei Jahren den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel (Nr. Punkt 4.2.14 der Regel) während der Pandemie. Grund hierfür ist, dass die Anwesenheiten vor Ort – so weit wie betrieblich möglich – reduziert werden sollten. Angeknüpft ist das E-Learning an die Anforderung, sich davon zu überzeugen, dass die Beschäftigten die Inhalte auch verstanden haben. Üblicherweise wird dies über Verständnisfragen erreicht, die mal mehr und mal weniger fordernd ausfallen.

Wie geht es nach der Pandemie rechtskonform weiter?

Viele Unternehmen bereiten ihre Unterweisungen auch für die Zukunft digital vor. Die Vorteile liegen auf der Hand:
– Die Inhalte sind vorgefertigt; der Aufwand ist überschaubar.
– Es bedarf keines Dozenten mehr.
– Hat man einmal eine Lernerfolgskontrolle erstellt, stellt auch diese sicher, dass die vermittelten Inhalte offenbar verstanden wurden.
Die Berufsgenossenschaften sehen den Einsatz elektronischer Medien mehr als Hilfsmittel für die persönliche Unterweisung. In einigen Verordnungen, unter anderem Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, ist die Unterweisung zwingend mündlich durchzuführen. Hier wäre der Einsatz elektronischer Medien nur als Unterstützung zulässig.
Der Grund liegt auf der Hand. Viele Gefährdungen im Umgang mit Gefahr- und Biostoffen können langfristige, häufig nicht vollständig heilbare, Schäden mit sich führen.
Elektronische Medien können zwar sorgfältig und inhaltlich korrekt aufbereitet werden. Aber oftmals können sie Themen nicht so praxisnah und sensibilisierend darstellen, wie es eine unterweisende Person auch auf Grund ihrer Erfahrung kann. Gerade bei hohen Gefährdungen haben die Beschäftigten meistens direkte Rückfragen, die sie digital nicht stellen können. Den Unfallversicherern ist dies an der Stelle nicht wirksam genug.

Hybridschulung oder blended-e-learning als Lösung

Eine Hybridlösung kann die Videoschulung sein. Hier ist die Veranstaltung an jedem Ort mit Internetzugang möglich. Die unterweisende Person ist bei Rückfragen sofort erreichbar und kann Themen sensibilisierend darstellen. Diese Form der Durchführung ist auch konform mit den Anforderungen von Verordnungen, die eine mündliche Unterweisung fordern.
Alternativ können Unterweisungen in Teilen digital durchgeführt und anschließend im persönlichen Gespräch hinterfragt und abgerundet werden. Das wäre das sogenannte blended-e-learning.
Ob die digitalen Medien nach der Pandemie weiterhin als Ersatz für die Präsenzunterweisung genutzt werden dürfen, ist also ungewiss. Solange die Unfallversicherer oder der Gesetzgeber keine neuen Änderungen veröffentlichen, bleibt der Einsatz digitaler Medien nur als Hilfsmittel zulässig.
Das Team von KUECK Industries hilft Ihnen gerne bei der Erstellung von rechtskonformen Unterlagen für Präsenz- und E-Learning. Ob folienbasierte, bebilderte Dozentenhandbücher und Unterweisungsunterlagen oder animierte digitale Lösungen bis hin zum bewegten Film mit SprecherIn. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Gas-Notfallplan: Mögliche Auswirkungen für Ihren Betrieb vorbereiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in der letzten Woche die Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Grund zur Sorge besteht deswegen derzeit zwar keiner, denn diese Warnstufe dient der Vorsorge. Laut Ministerium ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet.
Dennoch empfehlen wir von KUECK Industries jetzt nicht untätig zu bleiben, sondern sich Gedanken für das Eintreten von Beschränkungen zu machen.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass es hier um Erdgas geht, nicht um Nebenprodukte aus der petrochemischen Industrie wie Propan und Butan. Gleichwohl sind auch dafür direkt die Preise gestiegen.

Schritt 1: Abhängigkeiten ermitteln

Tragen Sie im ersten Schritt Informationen zusammen. Stellen Sie sich dazu die Fragen:
– Wo verbrauchen wir im Unternehmen wie viel Erdgas?
– Welche Auswirkungen hat es für unser Unternehmen, wenn diese Menge ganz oder teilweise nicht mehr zur Verfügung steht?
Denken Sie dabei nicht nur an Wärme und Heizung, sondern auch an Fahrzeuge, Produktion und andere Bereiche.

Schritt 2: Alternativen suchen

Finden Sie heraus, welche Alternativen Sie haben. Der Sommer steht vor der Tür, da wäre die Heizung vielleicht nicht ihr aktuellstes Problem, aber Herbst und Winter kommen bestimmt. Schieben Sie also auch die Wärme in Ihren Räumen nicht auf die lange Bank.
Können Sie Erdgas als Prozessstoff durch Alternativen ersetzen, wenn ja welche?

Schritt 3: Welche Auswirkungen können Alternativen haben?

Geänderte Verfahren oder Verfahrensstoffe können dazu führen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden muss. Neue oder andere Gefährdungen können auftreten und damit die Anpassung von Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Daraus folgt, dass Sie unter Umständen auch Betriebsanweisungen ändern und Beschäftigte unterweisen müssen.

Hinweis: Denken Sie bitte daran: Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Umsetzung/Änderung durchgeführt und umgesetzt sein. Ein Gasnotstand ist jetzt angekündigt und kommt somit nicht mehr plötzlich und unerwartet. Auf eine plötzliche und schnelle Notwendigkeit für eine Reaktion können Sie sich also nicht berufen.

Schritt 4: Jetzt vorausschauend planen und agieren

Ihre BeraterInnen von KUECK Industries gehen gerne jetzt mit Ihnen Risiken und Möglichkeiten durch. Auch das vorausschauende Anpassen einer Gefährdungsbeurteilung und Vorbereiten anderer/neuer Schutzmaßnahmen kann jetzt gemeinsam mit Ihnen vorbereitet werden. Bitte sprechen Sie uns an.