Schützen Sie sich und Ihre Unternehmen
Jedes Unternehmen braucht eine Gefährdungsbeurteilung, das ist Gesetz. Ob nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Biostoff-Verordnung (BioStoffV) oder zum Beispiel Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell sein und fachkundig erstellt werden. Im Falle eines Arbeitsunfalls wird sehr schnell nach der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit gefragt. Ist die Gefährdungsbeurteilung dann nicht fachkundig, aktuell und umfassend erstellt, drohen dem Unternehmer und seinen Führungskräften haftungsrechtliche Folgen.
In der Regel kann eine Person alleine nicht fachkundig sein. Die Mitarbeiter von KUECK Industries sind im Team, oft gemeinsam mit den Mitarbeitern der Auftraggeber, fachkundig. So erhalten Sie eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung. Die Erstellung kann unabhängig von der Betreuung als Einzelprojekt erfolgen. Einige unserer Referenzprojekte außerhalb der Regelbetreuung sind
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