E-Learning oder Unterweisung vor Ort?
Während der COVID-19-Pandemie rückte die mobile Arbeit immer stärker in den Fokus der Arbeitgeber. Insbesondere in verwaltungsähnlichen Bereichen wurde das mobile Arbeiten aus dem heimischen Umfeld zur Pflicht. Doch auch da musste seitens des Arbeitgebers unterwiesen werden. Dadurch wurde auch das E-Learning, also das Vermitteln von Inhalten über digitale Medien, immer präsenter, fast zum Alltag.
Die Corona-ArbSchV und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ermöglichten in den letzten zwei Jahren den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel (Nr. Punkt 4.2.14 der Regel) während der Pandemie. Grund hierfür ist, dass die Anwesenheiten vor Ort – so weit wie betrieblich möglich – reduziert werden sollten. Angeknüpft ist das E-Learning an die Anforderung, sich davon zu überzeugen, dass die Beschäftigten die Inhalte auch verstanden haben. Üblicherweise wird dies über Verständnisfragen erreicht, die mal mehr und mal weniger fordernd ausfallen.
Wie geht es nach der Pandemie rechtskonform weiter?
Viele Unternehmen bereiten ihre Unterweisungen auch für die Zukunft digital vor. Die Vorteile liegen auf der Hand:
– Die Inhalte sind vorgefertigt; der Aufwand ist überschaubar.
– Es bedarf keines Dozenten mehr.
– Hat man einmal eine Lernerfolgskontrolle erstellt, stellt auch diese sicher, dass die vermittelten Inhalte offenbar verstanden wurden.
Die Berufsgenossenschaften sehen den Einsatz elektronischer Medien mehr als Hilfsmittel für die persönliche Unterweisung. In einigen Verordnungen, unter anderem Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, ist die Unterweisung zwingend mündlich durchzuführen. Hier wäre der Einsatz elektronischer Medien nur als Unterstützung zulässig.
Der Grund liegt auf der Hand. Viele Gefährdungen im Umgang mit Gefahr- und Biostoffen können langfristige, häufig nicht vollständig heilbare, Schäden mit sich führen.
Elektronische Medien können zwar sorgfältig und inhaltlich korrekt aufbereitet werden. Aber oftmals können sie Themen nicht so praxisnah und sensibilisierend darstellen, wie es eine unterweisende Person auch auf Grund ihrer Erfahrung kann. Gerade bei hohen Gefährdungen haben die Beschäftigten meistens direkte Rückfragen, die sie digital nicht stellen können. Den Unfallversicherern ist dies an der Stelle nicht wirksam genug.
Hybridschulung oder blended-e-learning als Lösung
Eine Hybridlösung kann die Videoschulung sein. Hier ist die Veranstaltung an jedem Ort mit Internetzugang möglich. Die unterweisende Person ist bei Rückfragen sofort erreichbar und kann Themen sensibilisierend darstellen. Diese Form der Durchführung ist auch konform mit den Anforderungen von Verordnungen, die eine mündliche Unterweisung fordern.
Alternativ können Unterweisungen in Teilen digital durchgeführt und anschließend im persönlichen Gespräch hinterfragt und abgerundet werden. Das wäre das sogenannte blended-e-learning.
Ob die digitalen Medien nach der Pandemie weiterhin als Ersatz für die Präsenzunterweisung genutzt werden dürfen, ist also ungewiss. Solange die Unfallversicherer oder der Gesetzgeber keine neuen Änderungen veröffentlichen, bleibt der Einsatz digitaler Medien nur als Hilfsmittel zulässig.
Das Team von KUECK Industries hilft Ihnen gerne bei der Erstellung von rechtskonformen Unterlagen für Präsenz- und E-Learning. Ob folienbasierte, bebilderte Dozentenhandbücher und Unterweisungsunterlagen oder animierte digitale Lösungen bis hin zum bewegten Film mit SprecherIn. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Schreibe einen Kommentar