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Technischer Prüfdienst

  • Sind Ihre Arbeitsmittel geprüft?

Arbeitsmittel müssen geprüft werden, so schreibt es der Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Art und Umfang der Prüfungen müssen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln.

Die Experten von KUECK Industries helfen Ihnen bei der Ermittlung dieser notwendigen Prüfungen. Gemeinsam mit unseren Partnern führen wir die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen durch:

  • Leitern
  • Regalanlagen
  • Elektrogeräte
  • Handhubwagen
  • Kraftfahrzeuge (nur PKW)
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Prüfung von Arbeitsmitteln

Elektrogeräte – Leitern, Tritte und Gerüste – Anschlagmittel – Handhubwagen – Regale u.a. Elektrogeräteprüfung Jeder Arbeitgeber, der in seinem Betrieb elektrische Betriebsmittel und An…