Arbeitsmittel müssen geprüft werden, so schreibt es der Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Art und Umfang der Prüfungen müssen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln.
Die Experten von KUECK Industries helfen Ihnen bei der Ermittlung dieser notwendigen Prüfungen. Gemeinsam mit unseren Partnern führen wir die Prüfungen bei Ihnen im Unternehmen durch:
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fon: +49 (0) 800.400 88 401
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