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Prüfung von Arbeitsmitteln

Elektrogeräte – Leitern, Tritte und Gerüste – Anschlagmittel – Handhubwagen – Regale u.a.

Elektrogeräteprüfung

Jeder Arbeitgeber, der in seinem Betrieb elektrische Betriebsmittel und Anlagen einsetzt, ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV-Vorschrift 3 und 4 dazu verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen. In der Regel ist dieser E-Check einmal im Jahr erforderlich. Zu prüfen sind beispielsweise Computer und Bildschirme, aber auch Staubsauger, Waschmaschinen oder elektrisch betriebene Werkzeugmaschinen u.v.m. Ob die elektrischen Betriebsmittel ortsveränderlich sind oder einen festen Standort haben, ist dabei unerheblich.

Prüfen darf nur eine dazu befähigte Elektrofachkraft. Die Prüfer*innen von KUECK Industries sind ausgebildete Elektrofachkräfte. Die Prüfung erfolgt nach DIN VDE 0701/0702 und ggf. weiteren Regeln. Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Nutzen Sie dafür bitte unser Anfrageformular.

Leiterprüfung

Auch Leitern, Tritte sowie Fertig- und Fahrgerüste gehören zu den prüfpflichtigen Arbeitsmitteln. Nach BetrSichV müssen diese durch dazu befähigte Personen längstens alle 12 Monate geprüft werden. Auf Wunsch führen wir diese Prüfungen zum Beispiel auch zusammen mit dem E-Check bei Ihnen durch. Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Nutzen Sie dafür bitte unser Anfrageformular.

Anschlagmittel – Handhubwagen – Regale

Auch Anschlagmittel wie Ketten und Schlupfe, Handhubwagen oder Regalanlagen müssen nach BetrSichV alle 12 Monate durch dazu befähigte Personen geprüft werden. Diese Prüfungen können die Experten von KUECK Industries für Sie durchführen. Haben Sie Bedarf? Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Nutzen Sie dafür bitte unser Anfrageformular.

Kontaktformular Arbeitsmittelprüfung

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Ausbildungen und Schulungen
Hier erfahren Sie alles über Ausbildungen und Schulungen für den Bereich Prüfung von Arbeitsmitteln