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Schlagwort: UV-Schutz am Arbeitsplatz

Neue ASR A5.1: Arbeitsschutz im Freien wird konkret geregelt

Die neue ASR A5.1 Arbeiten im Freien konkretisiert erstmals, wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Sonne, Regen, Wind und Gewitter schützen müssen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen jetzt verbindlich sind, wie die Gefährdungsbeurteilung erfolgt und was die Regel für Ihren Betrieb bedeutet.

Warum die neue ASR A5.1 Arbeiten im Freien so wichtig ist

Arbeiten im Freien gehören in vielen Branchen zum Alltag – etwa im Bauwesen, Garten- und Landschaftsbau, in der Entsorgung oder Logistik. Beschäftigte sind dort Witterungseinflüssen wie Sonne, Wind, Regen und Gewitter direkt ausgesetzt.
Um Arbeitgebern eine klare Orientierung zu geben, hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) im August 2025 die ASR A5.1 veröffentlicht. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für nicht allseits umschlossene Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien.

👉 Ziel: Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle, die regelmäßig unter freiem Himmel arbeiten.


UV-Strahlung: Unsichtbare Gefahr bei Arbeiten im Freien

Die ASR A5.1 betont, dass UV-Strahlung zu den größten Gefährdungsfaktoren im Freien zählt. Akute Folgen wie Sonnenbrand oder Augenentzündungen sind nur der Anfang – langfristig kann das Risiko für Hautkrebs oder Linsentrübungen steigen.

Der UV-Index (UVI) ist zentral für die Gefährdungsbeurteilung:

  • UVI 1–2: geringe Belastung
  • UVI 3–7: Schutzmaßnahmen erforderlich
  • UVI ab 8: persönliche Schutzmaßnahmen zwingend

Aktuelle Werte erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz oder beim Deutschen Wetterdienst (DWD).

Empfohlene Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Technisch: Sonnensegel, Überdachungen, UV-abweisende Kabinen
Organisatorisch: Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen; Pausen im Schatten ermöglichen
Personenbezogen: UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, LSF 50+

Arbeitgeber müssen geeignete PSA und Sonnenschutzmittel kostenlos bereitstellen.
Zudem ist bei regelmäßiger UV-Belastung eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach AMR 13.3 erforderlich.

💡 Tipp: Kombinieren Sie Ihre Unterweisungen zum UV-Schutz mit Informationen zu Hitze, Regen und Gewitter – so schaffen Sie ganzheitliches Bewusstsein für alle Witterungsgefahren.
Materialien und Schulungsunterstützung erhalten Sie selbstverständlich bei KUECK Industries.


Niederschlag: Regen, Schnee und Sichtbehinderung

Auch Regen und Schnee sind in der ASR A5.1 Arbeiten im Freien klar geregelt. Sie erhöhen die Rutschgefahr, schränken die Sicht ein und können durch Durchnässung oder Kälte zu weiteren Gefährdungen führen.

Die ASR orientiert sich an den Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes:

  • A: normale Bedingungen – geringe Gefährdung
  • B: Warnstufe 1–2 – erhöhte Gefährdung, Beobachtung nötig
  • C: Warnstufe 3–4 – sehr gefährlich, Arbeit einstellen

Beispiele für Schutzmaßnahmen gegen Rutsch- und Sichtgefahren

Technisch: Überdachungen, abstumpfende Mittel, Kennzeichnungen
Organisatorisch: Winterdienste, Pausenregelungen, Arbeitsunterbrechungen
Personenbezogen: Rutschfeste Schuhe, Spikes, Reflektoren

➡️ Bei Nebel oder starkem Schneefall sollte keine Alleinarbeit erfolgen.
Sichere Kommunikationssysteme und Warnkleidung mit Reflektoren sind Pflicht.


Windkräfte: Unsichtbare Risiken erkennen und vermeiden

Wind birgt Gefahren durch Sturz, umherfliegende Teile oder herabfallende Bauteile.
Die ASR A5.1 Arbeiten im Freien ordnet Gefährdungen nach der Beaufort-Skala in drei Stufen ein:

Stufe Windstärke (Bft.) Bedeutung
I 6–7 Arbeit erschwert, Vorsicht bei Leitern und Kranen
II 8–10 schwere Sturmbedingungen, hohe Gefährdung
III ab 11 Orkan – Arbeiten im Freien verboten

Schutzmaßnahmen bei starkem Wind

Technisch: Windschutzwände, Sturmsicherungen, Halteeinrichtungen
Organisatorisch: Arbeiten anpassen oder einstellen, Material sichern
Personenbezogen: Staubmasken, Schutzbrillen, Sicherungsleinen

📌 Praxisbeispiel:
Beim Aufbau eines Gerüsts sind ab Beaufort 7 zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Ab Beaufort 10 muss die Arbeit eingestellt werden.

Auch auf Dachterrassen, die als Pausenflächen dienen, sollten Arbeitgeber lose Gegenstände sichern oder bei Sturmgefahr den Zugang sperren – ein wichtiger Beitrag zur Unfallvermeidung.


Gewitter: Schutz vor Blitzschlag nach der ASR A5.1

Blitzschlag zählt zu den gefährlichsten Risiken bei Arbeiten im Freien. Die ASR A5.1 Arbeiten im Freien nennt zwei Beurteilungsmethoden:

  1. Optisch-akustisch: Zeit zwischen Blitz und Donner > 10 Sekunden → geringe Gefahr
  2. Feldstärke-Messung: über 5.000 V/m → sehr hohe Gefahr

In der Praxis reicht meist die optisch-akustische Methode.
Sichere Bereiche sind:

  • Gebäude mit Blitzschutzsystem
  • Fahrzeuge mit Metallkarosserie („Faradayscher Käfig“)
  • Arbeitsmaschinen mit geschlossener Kabine

Maßnahmen bei Gewitter

Technisch: Blitzschutzsysteme, sichere Unterstände
Organisatorisch: Frühwarnsysteme, Evakuierungsrouten, Arbeitsunterbrechung
Personenbezogen: Abstand zu Masten, metallischen Gegenständen, Bäumen

👉 Wichtig: Arbeiten dürfen erst nach offizieller Entwarnung wieder aufgenommen werden.


Fazit: ASR A5.1 Arbeiten im Freien – Sicherheit unter freiem Himmel

Mit der neuen ASR A5.1 Arbeiten im Freien liegt erstmals eine umfassende Technische Regel für Tätigkeiten unter freiem Himmel vor. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und integriert praxisnahe Beurteilungsmaßstäbe wie den UV-Index, die DWD-Warnstufen und die Beaufort-Skala.

Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • Klare Orientierung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtssicherheit durch Umsetzung nach dem TOP-Prinzip des ArbSchG
  • Verbesserter Schutz der Beschäftigten bei Wind, Wetter und Sonne

🔧 Unterstützung von KUECK Industries

Unsere beratenden Ingenieure von KUECK Industries unterstützen Sie bei:

  • der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A5.1,
  • der Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen,
  • sowie bei Unterweisungen und Schulungen zu UV-, Witterungs- und Arbeitsschutz.

➡️ Kontaktieren Sie uns, um Ihre Arbeitsplätze im Freien sicher und regelkonform zu gestalten.


💬 Was halten Sie von der neuen ASR A5.1?
Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren – wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen und Meinungen!

UV-Schutz am Arbeitsplatz: Pflichten, Maßnahmen und Tipps für Arbeitgeber

UV-Schutz ist Arbeitsschutz. Beschäftigte im Freien – ob auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder im technischen Dienst – sind zunehmend gefährdet durch intensive Sonnenstrahlung. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Haut- und Augenschäden zu verhindern. Dieser Beitrag zeigt, warum UV-Schutz am Arbeitsplatz so wichtig ist, welche Maßnahmen über Sonnencreme hinausgehen und welche rechtlichen Vorgaben gelten.

Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag: Darum ist der Schutz vor UV-Strahlung notwendig!

Warum UV-Schutz am Arbeitsplatz unverzichtbar ist

Die natürliche UV-Strahlung ist kein harmloses Sommerphänomen, sondern ein ernstzunehmendes Risiko. Bereits ein einzelner Sonnenbrand kann das Hautkrebsrisiko deutlich erhöhen. Laut der DGUV ist UV-Strahlung als Karzinogen der höchsten Kategorie I eingestuft.
UVB-Strahlen verursachen Sonnenbrände, UVA-Strahlen dringen tiefer ein und begünstigen Hautalterung sowie Hautkrebs. Auch die Augen sind gefährdet – langfristig drohen Hornhautschäden oder Grauer Star.

👉 Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung den UV-Schutz berücksichtigt. Gerne beraten wir von KUECK Industries Sie dabei.


Wer ist besonders betroffen?

Die BG BAU nennt unter anderem Bauarbeiter, Landschaftsgärtner, Hafen- und Seeschiffer als Hochrisikogruppen. Aber auch Haustechniker oder Verkehrsdienste sind regelmäßig im Freien tätig.
Ein einfacher Indikator ist der UV-Index (UVI): Ab einem Wert von 3 besteht Handlungsbedarf. Arbeitgeber sollten diesen täglich kontrollieren und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten.

👉 Tipp: Integrieren Sie den UVI-Check in Ihre tägliche Arbeitsschutzroutine.


UV-Schutz nach dem TOP-Prinzip

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen umzusetzen – in genau dieser Reihenfolge.

1. Technische Schutzmaßnahmen

  • Sonnensegel, Pavillons oder Abschattungen installieren

  • Fahrzeugkabinen mit Sonnenschutzdächern ausstatten

  • Gebäude durch Fassadenbegrünung oder mobile Terrassendächer schützen

2. Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlegen

  • Schattenpausen einführen und Getränke bereitstellen

  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen und dokumentieren

3. Persönliche Schutzmaßnahmen

  • UV-Schutzkleidung mit hohem Lichtschutzfaktor bereitstellen (oft auch kombiniert mit Warnschutz)

  • UV-Schutzbrillen nach EN 166 nutzen

  • Sonnencreme für unbedeckte Hautflächen kostenfrei zur Verfügung stellen (LSF 30–50, wasserfest)

👉 Wichtig: UV-Schutzkleidung schützt zuverlässiger als Sonnencreme – dennoch ist die Creme für unbedeckte Stellen unverzichtbar.


Arbeitgeberpflichten im Hinblick auf UV-Schutz

Damit der UV-Schutz am Arbeitsplatz wirksam ist, müssen Unternehmen mehrere Vorgaben erfüllen:

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: UV-Strahlung muss erfasst und bewertet werden.

  • Gesundheitsvorsorge gemäß ArbMedVV: Ab einer Stunde UV-Exposition täglich ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.

  • Unterweisung und Dokumentation: Beschäftigte sind über UV-Risiken und Schutzmaßnahmen regelmäßig zu schulen.

  • Bereitstellung von PSA: UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen und Sonnencreme müssen kostenlos bereitgestellt werden.

  • Evaluation: Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig prüfen und anpassen.

👉 Weiterführender Hinweis: Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Arbeitskleidung und Schutzkleidung – Sie entscheiden!


Fördermöglichkeiten nutzen

Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fördern Investitionen in UV-Schutzmaßnahmen – etwa durch Zuschüsse für Sonnensegel oder UV-Schutzkleidung. Dadurch sparen Unternehmen langfristig Kosten und sichern gleichzeitig die Gesundheit ihrer Beschäftigten.


Fazit: UV-Schutz ist Arbeitsschutz

UV-Schutz am Arbeitsplatz darf nicht unterschätzt werden. Arbeitgeber müssen nach dem TOP-Prinzip handeln: erst technische Lösungen, dann organisatorische Anpassungen, zuletzt persönliche Maßnahmen wie Kleidung oder Sonnencreme. Ergänzend sind Vorsorgeuntersuchungen, Dokumentation und regelmäßige Schulungen notwendig.

👉 Sie möchten wissen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind? Kontaktieren Sie uns von KUECK Industries – unsere Experten unterstützen Sie in Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.


💬 Ihre Meinung ist gefragt: Welche Erfahrungen haben Sie mit UV-Schutz im Betrieb gemacht? Diskutieren Sie gerne mit uns in den Kommentaren!