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AKTUELL: Darum ist der Schutz vor UV-Strahlung notwendig!

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Auch wenn der April gerade noch Wetterkapriolen schlägt: Der Sommer wird kommen. Schon jetzt prophezeien uns die Meteorologen den möglichen nächsten Jahrhundertsommer. Und die Sonne ist dann das Stichwort. So sehr wir uns auf schönes, warmes und gemütliches Wetter freuen, so sehr müssen wir auch die Risiken daraus beachten. Eine der nicht unerheblichen Gefahren der Sonne sind deren ultraviolette Strahlen (UV-Strahlen). Man sieht sie nicht, man spürt sie nicht und gerade das macht sie so gefährlich. Denn sie können Hautkrebs verursachen.
Gefährdungsbeurteilung kommt zuerst.

Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften sind hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten durch geeignete Schutzmaßnahmen vor arbeitsbedingten Gefahren schützen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten Ihre Beschäftigten regelmäßig im Freien, müssen Sie das im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Der UV-Index hilft Ihnen dabei weiter:

Quelle: BAuA

Dieser UV-Index (UVI) basiert auf der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke der Sonne und wird auf einer ganzzahligen Skala von 0 bis 11+ angegeben.

Die WHO als Weltgesundheitsorganisation empfiehlt sogar bereits ab einem UVI von 3 die Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie lange Oberbekleidung, eine geeignete Kopfbedeckung und die Verwendung von Sonnenschutzcreme für unbedeckte Haut. In der Mittagszeit – wenn die Sonne ihren höchsten Stand erreicht hat – sollen Menschen den Schatten aufzusuchen. Für sehr hohe UVI ab 8 empfehlen WHO und BAuA dringend, diese Maßnahmen umzusetzen. Wenn es für Sie möglich ist, sollten Außenaktivitäten zu diesen Zeiten vermieden werden. Das Tragen einer Sonnenbrille wird generell empfohlen.

BAuA UV-Jahreskalender als Hilfe für die Beurteilung.

Auf der Basis der Daten einer UV-Messstation in Dortmund für den Messzeitraum von 1998 bis 2018 hat die BAuA einen vereinfachten UVI-Jahreskalender entwickelt und herausgegeben. In diesem Kalender wird graphisch für jeden Monat der im langjährigen Mittel typsicherweise maximal erreichbare UVI-Wert abgebildet.

Quelle: BAuA

Damit haben Sie eine gute und verlässliche Grundlage für die Bewertung der Gefährdung Ihrer Beschäftigten durch die UV-Strahlen der Sonne. So können Sie frühzeitig mit der Planung von Maßnahmen bei Außenbeschäftigung beginnen. Die BAuA weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die im Jahreskalender genannten maximalen UVI als Orientierung angesehen werden müssen, da lokal und je nach Witterungsbedingungen niedrigere oder höhere UVI vorliegen können.

Auch Wetterereignisse in der Stratosphäre können im Frühjahr zu ungewöhnlich hohen UV-Belastungen führen. Steigen nach dem Winter die Temperaturen, wird oft leichtere Bekleidung getragen und die Außenaktivität verstärkt. Für die noch völlig ungebräunte Haut besteht dann ein hohes Sonnenbrandrisiko. Auch dafür müssen Beschäftigte rechtzeitig sensibilisiert werden.

TIPP:

Den UV-Jahreskalender werden Sie im Alltag nicht ständig präsent haben. Deswegen hilft folgende Merkregel:
Von Ostern (O) bis Oktober (O) muss in Deutschland die Haut vor der UV-Belastung durch Sonneneinstrahlung wirksam geschützt werden.

Schutz vor UV-Strahlung ist Arbeitgeberpflicht.

„Ich stelle meinen Beschäftigten doch keine Sonnencreme und eine Sonnenbrille…“ – schallte es kürzlich einem Berater von KUECK Industries im Kundenbetrieb entgegen, „Wir müssen jetzt mal die Kirche im Dorf lassen…“.

„Doch das müssen Sie!“ – war die Antwort. Allerdings nur, wenn sich die Notwendigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Arbeiten Ihre Beschäftigten im Sommer regelmäßig im Freien, dann haben Sie nach § 3 ArbSchG die notwendigen Schutzmaßnahmen auf Kosten des Unternehmens zu treffen. Bei diesen Tätigkeiten müssen Sie beispielsweise mit einer Gefährdung durch UV-Strahlen der Sonne rechnen

  • Bauarbeiten im Freien
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Kinderbetreuung
  • Beckenaufsicht im Freibad
  • Schul- und Vereinssport im Freien

Grundsätzlich unterscheiden sich Empfehlungen zum Schutz vor natürlicher UV-Strahlung für Beschäftigte im Freien nicht wesentlich von denen der Allgemeinbevölkerung. Im Arbeitsschutz haben aber technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen (Schutzkleidung, Sonnenschutzcreme etc.). Eine sinnvolle Kombination dieser Optionen bietet nach Meinung von KI aktuell den effektivsten Schutz. Dazu gehört auch die Unterweisung zum richtigen Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien.

Ihre Ansprechpartner von KUECK Industries kennen die Möglichkeiten aus Vorschriften und Regelwerken, aber auch die Empfehlungen aus der Arbeitswissenschaft. Gerne ermitteln diese gemeinsam mit Ihnen das Risiko und erarbeiten geeignete Schutzmaßnahmen.

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