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Schlagwort: Unterweisung

TRBS 1116: Was Unternehmen bei der Beauftragung von Beschäftigten beachten müssen

Die TRBS 1116 konkretisiert die Anforderungen an Qualifikation, Unterweisung und schriftliche Beauftragung von Beschäftigten beim Umgang mit Arbeitsmitteln. Unternehmen müssen jetzt klar dokumentieren, wer welche Tätigkeiten ausführen darf – andernfalls drohen erhebliche haftungsrechtliche Risiken.

Delegation im Arbeitsschutz: Was sich aus der TRBS 1116 ergibt

Die TRBS 1116 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten. Damit adressiert die Technische Regel einen Bereich, der in vielen Unternehmen bislang unterschätzt wurde: die rechtskonforme Übertragung von Aufgaben im Umgang mit Arbeitsmitteln.

In zahlreichen Betrieben wird davon ausgegangen, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung oder langjährige Erfahrung ausreicht, um Beschäftigte für bestimmte Tätigkeiten einzusetzen. Genau hier setzt die TRBS 1116 an und definiert deutlich strengere Anforderungen.

Die TRBS 1116 definiert Qualifikation neu

Nach der Technischen Regel umfasst Qualifikation ausdrücklich:

  • Fachkenntnisse,
  • Kompetenzen und
  • praktische Fertigkeiten.

Diese Qualifikation muss:

  • gezielt vermittelt,
  • regelmäßig überprüft und
  • aktuell gehalten werden.

Berufserfahrung allein reicht nicht automatisch aus.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen künftig aktiv nachweisen können, dass Beschäftigte tatsächlich in der Lage sind, ein Arbeitsmittel sicher zu verwenden.

👉 Die Fachkräfte von KUECK Industries unterstützen Unternehmen dabei, Qualifikationsanforderungen zu bewerten und geeignete Nachweise zu dokumentieren.


TRBS 1116: Die Gefährdungsbeurteilung wird zur zentralen Steuergröße

Die TRBS 1116 verlagert den Fokus konsequent auf die Gefährdungsbeurteilung. Sie entscheidet darüber,

  • welche Qualifikation erforderlich ist,
  • ob zusätzlich eine Beauftragung notwendig wird und
  • welche Unterweisungsinhalte vermittelt werden müssen.

Besonders relevant ist dabei folgende Vorgabe: Eine Beauftragung ist immer dann erforderlich, wenn mit der Verwendung eines Arbeitsmittels besondere Gefährdungen verbunden sind.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet somit die Grundlage für die Entscheidung, „wer was darf“.

Typische besondere Gefährdungen nach TRBS 1116

Die Technische Regel nennt hierzu unter anderem:

  • komplexe Bedienfunktionen,
  • Gefährdungen Dritter,
  • instabile Betriebszustände,
  • Freisetzung von Energie sowie
  • Arbeiten außerhalb regulärer Schutzmaßnahmen.

Die Entscheidung über den Einsatz von Beschäftigten darf deshalb nicht auf Erfahrungswerten oder Bauchgefühl beruhen. Unternehmen benötigen eine nachvollziehbare und strukturierte Analyse.


TRBS 1116 Beauftragung von Beschäftigten: Dokumentation wird Pflicht

Ein weiterer wesentlicher Punkt der TRBS 1116 ist die Forderung nach einer nachvollziehbaren Beauftragung.

Das bedeutet konkret:

  • Beauftragungen müssen dokumentiert werden,
  • eine mündliche Beauftragung reicht nicht mehr aus,
  • die Beauftragung muss tätigkeits- und arbeitsmittelbezogen erfolgen.

Damit steigen die Anforderungen an die Organisation im Unternehmen erheblich.

Gerade im Schadensfall prüfen Behörden und Gerichte häufig sehr genau, ob Beschäftigte ordnungsgemäß qualifiziert, unterwiesen und beauftragt wurden.

👉 KUECK Industries unterstützt Unternehmen bei der Erstellung rechtssicherer Vorlagen für Beauftragungen und Unterweisungen.


Qualifikation und Unterweisung nach TRBS 1116

Die TRBS 1116 macht außerdem deutlich, dass die Verantwortung für die Qualifikation der Beschäftigten vollständig beim Arbeitgeber liegt – auch dann, wenn externe Schulungen genutzt werden.

Die Regel fordert eine systematische Qualifizierung mit klar definierten Bestandteilen:

  • theoretischer Teil (Recht, Technik, Gefährdungen),
  • praktischer Teil (Anwendung, Übungen, Gefahrstellen),
  • Lernerfolgskontrolle.

Eine Qualifizierung gilt erst dann als ausreichend, wenn der Lernerfolg erfolgreich überprüft wurde.

Auch Qualifizierende müssen geeignet sein

Die Technische Regel stellt zusätzlich Anforderungen an Personen, die Qualifizierungen durchführen.

Diese müssen:

  • fachliche Kompetenz,
  • praktische Erfahrung und
  • didaktische Fähigkeiten

nachweisen können.

Das bedeutet in der Praxis: Ein „erfahrener Kollege“ reicht als Qualifikation für Ausbilder nicht automatisch aus.


Beispiel aus der Praxis: Gabelstapler und schriftliche Beauftragung

Wie relevant die TRBS 1116 Beauftragung von Beschäftigten ist, zeigt das Beispiel von Flurförderzeugen.

Sollen Mitarbeitende Gabelstapler fahren, benötigen sie:

  1. eine theoretische und praktische Ausbildung,
  2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung,
  3. eine Unterweisung zu den betriebsüblichen Fahrzeugen,
  4. eine schriftliche Beauftragung.

Erst danach dürfen die Beschäftigten tatsächlich mit den Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände fahren.

Wichtig ist außerdem: Auch der Ausbilder muss dazu befähigt sein, die Ausbildung durchführen zu dürfen. Es reicht nicht aus, seit vielen Jahren selbst Staplerfahrer zu sein.

Mehr Informationen zu Anforderungen bei Flurförderzeugen finden Sie auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).


Häufige Defizite bei der Umsetzung der TRBS 1116

Die Berater von KUECK Industries werden im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen oder ASA-Sitzungen regelmäßig mit Schwachstellen in Unternehmen konfrontiert.

Besonders häufig treten folgende Probleme auf:

  • fehlende oder veraltete Qualifikationsnachweise,
  • unklare Regelungen zur Nutzung von Arbeitsmitteln,
  • pauschale Unterweisungen ohne Bezug zur Gefährdungsbeurteilung,
  • fehlende Dokumentation von Beauftragungen.

Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Risiken.

Kommt es zu einem Personenschaden, prüfen Behörden häufig anhand der TRBS 1116, ob Beschäftigte ordnungsgemäß qualifiziert und beauftragt wurden. Unter Umständen wird dabei auch die Qualifikation des Ausbilders hinterfragt.


Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Die TRBS 1116 ist keine theoretische Regel. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Organisation im Betrieb.

1. Gefährdungsbeurteilung überprüfen

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • welche Arbeitsmittel besondere Gefährdungen verursachen,
  • für welche Tätigkeiten eine Beauftragung erforderlich ist,
  • welche Qualifikationen tatsächlich notwendig sind.

Mehr zu unseren Leistungen im Arbeitsschutz.


2. Qualifikationsmatrix erstellen

Ein bewährtes Instrument ist eine Qualifikationsmatrix.

Darin wird festgelegt:

  • wer welche Arbeitsmittel bedienen darf,
  • welche Qualifikation erforderlich ist,
  • wann Auffrischungen notwendig werden.

Dadurch schaffen Unternehmen Transparenz und reduzieren Haftungsrisiken.


3. Beauftragungen systematisch dokumentieren

Die TRBS verlangt nachvollziehbare Beauftragungen. Diese können beispielsweise erfolgen durch:

  • Bedienerausweise,
  • schriftliche Beauftragungen,
  • digitale Dokumentationssysteme.

Wichtig ist dabei: Die Beauftragung muss eindeutig formuliert sein und sich immer auf konkrete Tätigkeiten beziehen.


4. Verantwortlichkeiten klar regeln

Ein besonders kritischer Punkt ist die Delegation selbst.

Nicht jede Person im Unternehmen darf beliebig Aufgaben delegieren. Fehlen klare Zuständigkeiten, entsteht schnell ein Organisationsverschulden.

Deshalb sollten Unternehmen eindeutig festlegen:

  • Wer darf Beauftragungen aussprechen?
  • Wer ist für Qualifikationen verantwortlich?
  • Wer kontrolliert die Umsetzung?

Fazit: Die TRBS 1116 erhöht die Anforderungen an Unternehmen deutlich

Die TRBS 1116 bringt mehr Klarheit in die Delegation von Aufgaben beim Umgang mit Arbeitsmitteln. Unternehmen müssen Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung künftig systematisch betrachten und nachvollziehbar dokumentieren.

Das erhöht zwar den organisatorischen Aufwand, schafft jedoch gleichzeitig deutlich mehr Sicherheit.

Wer die Anforderungen konsequent umsetzt,

  • reduziert Unfallrisiken,
  • verbessert die Organisation im Arbeitsschutz,
  • minimiert haftungsrechtliche Risiken.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Prozesse kritisch zu prüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen.

👉 Sie möchten prüfen, ob Ihre bestehenden Beauftragungen und Qualifikationsnachweise den Anforderungen der TRBS 1116 entsprechen?
Die Berater von KUECK Industries unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung.


Ihre Meinung zählt

Wie setzen Sie die Anforderungen der TRBS 1116 in Ihrem Unternehmen um?
Haben Sie bereits Prozesse zur schriftlichen Beauftragung oder Qualifikationsmatrix eingeführt?

Schreiben Sie Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare – wir freuen uns auf den Austausch.

Leichte Sprache im Arbeitsschutz: So schaffen Sie echte Barrierefreiheit

Leichte Sprache im Arbeitsschutz ist mehr als eine nette Geste – sie ist Voraussetzung für echte Teilhabe und gelebte Sicherheit. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie mit Leichter Sprache Ihren Arbeitsschutz barrierefrei gestalten und warum das gerade in Branchen wie Pflege, Reinigung oder Logistik entscheidend ist.

Warum Leichte Sprache im Arbeitsschutz unverzichtbar ist

Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit Verständlichkeit. Doch Fachbegriffe, komplexe Sätze und lange Absätze erschweren vielen Beschäftigten den Zugang zu wichtigen Informationen – zum Beispiel in Unterweisungen, Betriebsanweisungen oder Notfallplänen. Die Folge: Missverständnisse, falsches Verhalten und erhöhte Unfallgefahr.

Leichte Sprache im Arbeitsschutz setzt genau hier an. Sie reduziert sprachliche Barrieren und ermöglicht allen Mitarbeitenden – unabhängig von Lesevermögen oder Sprachkenntnissen – die aktive Teilhabe an sicherheitsrelevanten Themen.

👉 Sie möchten Ihre Unterweisungen barrierefrei gestalten? Unsere Expertinnen und Experten von KUECK Industries unterstützen Sie dabei – praxisnah, rechtssicher und individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.


Was bedeutet Leichte Sprache eigentlich?

Leichte Sprache ist eine besonders verständliche Form der deutschen Sprache. Sie folgt festen Regeln für Wortwahl, Satzbau, Layout und unterstützende Elemente wie Bilder oder Piktogramme. Ziel ist es, Informationen so aufzubereiten, dass sie auch von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder geringer Lesekompetenz verstanden werden.

Beispiel:

Komplex:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu aktualisieren.“

In Leichter Sprache:

„Der Chef muss regelmäßig prüfen, ob die Arbeit gefährlich ist.“

Leichte Sprache ist nicht zu verwechseln mit einfacher Sprache. Während letztere oft für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache genutzt wird, ist Leichte Sprache im Arbeitsschutz gezielt auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten.


Zielgruppen für Leichte Sprache im Arbeitsschutz

Leichte Sprache ist für mehr Menschen relevant, als viele denken. Die folgenden Gruppen profitieren besonders davon:

  • Beschäftigte mit geistiger Behinderung oder kognitiven Einschränkungen

  • Menschen mit funktionalem Analphabetismus (ca. 6,2 Mio. in Deutschland, Quelle: AlphaDekade)

  • Ältere Mitarbeitende mit nachlassender Konzentration

  • Personen mit Deutsch als Fremdsprache

  • Mitarbeitende in stressigen, sicherheitskritischen Arbeitsbereichen

Gerade in Inklusionsbetrieben, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in Reinigungs- und Logistikunternehmen ist Leichte Sprache im Arbeitsschutz ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit.


So setzen Sie Leichte Sprache im Arbeitsschutz konkret um

Die Anwendung von Leichter Sprache im Arbeitsalltag ist einfacher als gedacht. Hier einige praxisnahe Maßnahmen:

1. Unterweisungen in Leichter Sprache

  • Kurze Sätze, klare Aussagen

  • Begrenzung auf eine Information pro Satz

  • Visualisierung durch Bilder und Symbole

  • Wiederholungen wichtiger Inhalte

2. Aushänge und Gefährdungsbeurteilungen barrierefrei gestalten

  • Einfache Begriffe statt Fachsprache

  • Konkrete Handlungsanweisungen

  • Farbliche Hervorhebungen und strukturierte Layouts

3. Schulungen und Notfallpläne anpassen

  • Kombination aus Sprache, Bild und Video

  • Einsatz von Zeichentrick-Formaten wie NAPO-Filme

  • Gemeinsame Entwicklung mit der Zielgruppe

🎯 Tipp: Auch die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bietet Leitlinien für Leichte Sprache im Arbeitsschutz.


Leichte Sprache = mehr Sicherheit und Teilhabe

Wenn Beschäftigte verstehen, worauf es ankommt, verhalten sie sich sicherer. Leichte Sprache im Arbeitsschutz führt zu:

  • höherer Eigenverantwortung

  • besserem Sicherheitsverhalten

  • weniger Missverständnissen

  • mehr Inklusion und Wertschätzung

Gleichzeitig erfüllen Sie als Arbeitgeber gesetzliche Anforderungen – etwa aus dem Arbeitsschutzgesetz oder der DGUV Information 206-017 – und zeigen soziale Verantwortung.

👉 Lassen Sie sich von unseren Expert:innen individuell beraten. Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.


Praxisbeispiel: Brandschutz leicht erklärt

In einem Inklusionsbetrieb wurde das Verhalten im Brandfall so erklärt:

„Wenn es brennt: Geh zum Sammelplatz. Der Sammelplatz ist draußen vor dem Haus. Bleib ruhig. Du bekommst Hilfe.“

Einfach, klar und für alle verständlich – das ist Leichte Sprache im Arbeitsschutz, wie sie sein sollte.


Fazit: Zeit zu handeln – für mehr Sicherheit durch Verständlichkeit

Leichte Sprache im Arbeitsschutz ist kein Trend, sondern eine Notwendigkeit. Sie verbessert die Kommunikation, schützt Leben und fördert ein inklusives Miteinander. Arbeitgeber, die heute barrierefrei kommunizieren, gestalten aktiv eine sichere Zukunft – für alle.

💡 Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Leichte Sprache gezielt in Ihre Unterweisungen, Aushänge und Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren.


Sie möchten mehr erfahren oder haben bereits Erfahrungen mit Leichter Sprache im Arbeitsschutz gesammelt?
➡️ Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag. Wir freuen uns auf den Austausch!