TRBS 1116: Was Unternehmen bei der Beauftragung von Beschäftigten beachten müssen
Die TRBS 1116 konkretisiert die Anforderungen an Qualifikation, Unterweisung und schriftliche Beauftragung von Beschäftigten beim Umgang mit Arbeitsmitteln. Unternehmen müssen jetzt klar dokumentieren, wer welche Tätigkeiten ausführen darf – andernfalls drohen erhebliche haftungsrechtliche Risiken.
Delegation im Arbeitsschutz: Was sich aus der TRBS 1116 ergibt
Die TRBS 1116 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten. Damit adressiert die Technische Regel einen Bereich, der in vielen Unternehmen bislang unterschätzt wurde: die rechtskonforme Übertragung von Aufgaben im Umgang mit Arbeitsmitteln.
In zahlreichen Betrieben wird davon ausgegangen, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung oder langjährige Erfahrung ausreicht, um Beschäftigte für bestimmte Tätigkeiten einzusetzen. Genau hier setzt die TRBS 1116 an und definiert deutlich strengere Anforderungen.
Die TRBS 1116 definiert Qualifikation neu
Nach der Technischen Regel umfasst Qualifikation ausdrücklich:
- Fachkenntnisse,
- Kompetenzen und
- praktische Fertigkeiten.
Diese Qualifikation muss:
- gezielt vermittelt,
- regelmäßig überprüft und
- aktuell gehalten werden.
Berufserfahrung allein reicht nicht automatisch aus.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen künftig aktiv nachweisen können, dass Beschäftigte tatsächlich in der Lage sind, ein Arbeitsmittel sicher zu verwenden.
👉 Die Fachkräfte von KUECK Industries unterstützen Unternehmen dabei, Qualifikationsanforderungen zu bewerten und geeignete Nachweise zu dokumentieren.
TRBS 1116: Die Gefährdungsbeurteilung wird zur zentralen Steuergröße
Die TRBS 1116 verlagert den Fokus konsequent auf die Gefährdungsbeurteilung. Sie entscheidet darüber,
- welche Qualifikation erforderlich ist,
- ob zusätzlich eine Beauftragung notwendig wird und
- welche Unterweisungsinhalte vermittelt werden müssen.
Besonders relevant ist dabei folgende Vorgabe: Eine Beauftragung ist immer dann erforderlich, wenn mit der Verwendung eines Arbeitsmittels besondere Gefährdungen verbunden sind.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet somit die Grundlage für die Entscheidung, „wer was darf“.
Typische besondere Gefährdungen nach TRBS 1116
Die Technische Regel nennt hierzu unter anderem:
- komplexe Bedienfunktionen,
- Gefährdungen Dritter,
- instabile Betriebszustände,
- Freisetzung von Energie sowie
- Arbeiten außerhalb regulärer Schutzmaßnahmen.
Die Entscheidung über den Einsatz von Beschäftigten darf deshalb nicht auf Erfahrungswerten oder Bauchgefühl beruhen. Unternehmen benötigen eine nachvollziehbare und strukturierte Analyse.
TRBS 1116 Beauftragung von Beschäftigten: Dokumentation wird Pflicht
Ein weiterer wesentlicher Punkt der TRBS 1116 ist die Forderung nach einer nachvollziehbaren Beauftragung.
Das bedeutet konkret:
- Beauftragungen müssen dokumentiert werden,
- eine mündliche Beauftragung reicht nicht mehr aus,
- die Beauftragung muss tätigkeits- und arbeitsmittelbezogen erfolgen.
Damit steigen die Anforderungen an die Organisation im Unternehmen erheblich.
Gerade im Schadensfall prüfen Behörden und Gerichte häufig sehr genau, ob Beschäftigte ordnungsgemäß qualifiziert, unterwiesen und beauftragt wurden.
👉 KUECK Industries unterstützt Unternehmen bei der Erstellung rechtssicherer Vorlagen für Beauftragungen und Unterweisungen.
Qualifikation und Unterweisung nach TRBS 1116
Die TRBS 1116 macht außerdem deutlich, dass die Verantwortung für die Qualifikation der Beschäftigten vollständig beim Arbeitgeber liegt – auch dann, wenn externe Schulungen genutzt werden.
Die Regel fordert eine systematische Qualifizierung mit klar definierten Bestandteilen:
- theoretischer Teil (Recht, Technik, Gefährdungen),
- praktischer Teil (Anwendung, Übungen, Gefahrstellen),
- Lernerfolgskontrolle.
Eine Qualifizierung gilt erst dann als ausreichend, wenn der Lernerfolg erfolgreich überprüft wurde.
Auch Qualifizierende müssen geeignet sein
Die Technische Regel stellt zusätzlich Anforderungen an Personen, die Qualifizierungen durchführen.
Diese müssen:
- fachliche Kompetenz,
- praktische Erfahrung und
- didaktische Fähigkeiten
nachweisen können.
Das bedeutet in der Praxis: Ein „erfahrener Kollege“ reicht als Qualifikation für Ausbilder nicht automatisch aus.
Beispiel aus der Praxis: Gabelstapler und schriftliche Beauftragung
Wie relevant die TRBS 1116 Beauftragung von Beschäftigten ist, zeigt das Beispiel von Flurförderzeugen.
Sollen Mitarbeitende Gabelstapler fahren, benötigen sie:
- eine theoretische und praktische Ausbildung,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung,
- eine Unterweisung zu den betriebsüblichen Fahrzeugen,
- eine schriftliche Beauftragung.
Erst danach dürfen die Beschäftigten tatsächlich mit den Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände fahren.
Wichtig ist außerdem: Auch der Ausbilder muss dazu befähigt sein, die Ausbildung durchführen zu dürfen. Es reicht nicht aus, seit vielen Jahren selbst Staplerfahrer zu sein.
Mehr Informationen zu Anforderungen bei Flurförderzeugen finden Sie auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Häufige Defizite bei der Umsetzung der TRBS 1116
Die Berater von KUECK Industries werden im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen oder ASA-Sitzungen regelmäßig mit Schwachstellen in Unternehmen konfrontiert.
Besonders häufig treten folgende Probleme auf:
- fehlende oder veraltete Qualifikationsnachweise,
- unklare Regelungen zur Nutzung von Arbeitsmitteln,
- pauschale Unterweisungen ohne Bezug zur Gefährdungsbeurteilung,
- fehlende Dokumentation von Beauftragungen.
Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Risiken.
Kommt es zu einem Personenschaden, prüfen Behörden häufig anhand der TRBS 1116, ob Beschäftigte ordnungsgemäß qualifiziert und beauftragt wurden. Unter Umständen wird dabei auch die Qualifikation des Ausbilders hinterfragt.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Die TRBS 1116 ist keine theoretische Regel. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Organisation im Betrieb.
1. Gefährdungsbeurteilung überprüfen
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit:
- welche Arbeitsmittel besondere Gefährdungen verursachen,
- für welche Tätigkeiten eine Beauftragung erforderlich ist,
- welche Qualifikationen tatsächlich notwendig sind.
Mehr zu unseren Leistungen im Arbeitsschutz.
2. Qualifikationsmatrix erstellen
Ein bewährtes Instrument ist eine Qualifikationsmatrix.
Darin wird festgelegt:
- wer welche Arbeitsmittel bedienen darf,
- welche Qualifikation erforderlich ist,
- wann Auffrischungen notwendig werden.
Dadurch schaffen Unternehmen Transparenz und reduzieren Haftungsrisiken.
3. Beauftragungen systematisch dokumentieren
Die TRBS verlangt nachvollziehbare Beauftragungen. Diese können beispielsweise erfolgen durch:
- Bedienerausweise,
- schriftliche Beauftragungen,
- digitale Dokumentationssysteme.
Wichtig ist dabei: Die Beauftragung muss eindeutig formuliert sein und sich immer auf konkrete Tätigkeiten beziehen.
4. Verantwortlichkeiten klar regeln
Ein besonders kritischer Punkt ist die Delegation selbst.
Nicht jede Person im Unternehmen darf beliebig Aufgaben delegieren. Fehlen klare Zuständigkeiten, entsteht schnell ein Organisationsverschulden.
Deshalb sollten Unternehmen eindeutig festlegen:
- Wer darf Beauftragungen aussprechen?
- Wer ist für Qualifikationen verantwortlich?
- Wer kontrolliert die Umsetzung?
Fazit: Die TRBS 1116 erhöht die Anforderungen an Unternehmen deutlich
Die TRBS 1116 bringt mehr Klarheit in die Delegation von Aufgaben beim Umgang mit Arbeitsmitteln. Unternehmen müssen Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung künftig systematisch betrachten und nachvollziehbar dokumentieren.
Das erhöht zwar den organisatorischen Aufwand, schafft jedoch gleichzeitig deutlich mehr Sicherheit.
Wer die Anforderungen konsequent umsetzt,
- reduziert Unfallrisiken,
- verbessert die Organisation im Arbeitsschutz,
- minimiert haftungsrechtliche Risiken.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Prozesse kritisch zu prüfen und auf den aktuellen Stand zu bringen.
👉 Sie möchten prüfen, ob Ihre bestehenden Beauftragungen und Qualifikationsnachweise den Anforderungen der TRBS 1116 entsprechen?
Die Berater von KUECK Industries unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung.
Ihre Meinung zählt
Wie setzen Sie die Anforderungen der TRBS 1116 in Ihrem Unternehmen um?
Haben Sie bereits Prozesse zur schriftlichen Beauftragung oder Qualifikationsmatrix eingeführt?
Schreiben Sie Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare – wir freuen uns auf den Austausch.

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