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Schlagwort: Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb – Rolle, Aufgaben und Bedeutung im Arbeitsschutz

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie wirken direkt aus der Belegschaft heraus, erkennen Gefährdungen frühzeitig und stärken die Präventionskultur. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über Aufgaben, rechtliche Grundlagen, Qualifikation und Zusammenarbeit der Sicherheitsbeauftragten – und zeigt, warum ihre Rolle aktueller ist denn je.

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb: Warum sie so wichtig sind

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind die stillen Stützen des Arbeitsschutzes. Sie sind weder Vorgesetzte noch Kontrolleure, sondern direkte Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und Kollegen. Genau dort, wo Arbeitsschutz praktisch gelebt wird, entfalten sie ihre Wirkung.

Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, insbesondere Abschnitt 4.2, beschreibt klar, welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte übernehmen und wie sie im Betrieb eingebunden sein sollen. Ziel ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz aus der Belegschaft heraus zu fördern – praxisnah, glaubwürdig und nachhaltig.

👉 Prüfen Sie regelmäßig, ob Sicherheitsbeauftragte in Ihrem Betrieb richtig eingebunden sind und ihre Rolle aktiv wahrnehmen können.


Wer Sicherheitsbeauftragte im Betrieb bestellen muss

Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb ergibt sich aus § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1. Demnach gilt:

  • Ab mehr als 20 regelmäßig beschäftigten Personen müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden
  • Anzahl und Einsatz richten sich nach:
    • Art des Betriebs
    • Größe des Unternehmens
    • Gefährdungslage und Risiken

In Bereichen mit erhöhten Gefährdungen – etwa Produktion, Logistik, Bauwesen oder Chemie – sind häufig mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich.

Die Bestellung erfolgt:

  • schriftlich
  • in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt
  • unter Beteiligung des Betriebsrats

Wichtig ist dabei, dass Sicherheitsbeauftragte aus dem Kreis der Beschäftigten kommen und die Arbeitsbedingungen vor Ort genau kennen. Führungskräfte sind für diese Rolle ausdrücklich nicht vorgesehen.

👉 Lassen Sie Ihre Bestellung von Sicherheitsbeauftragten regelmäßig überprüfen – wir von KUECK Industries unterstützen Sie dabei gerne beratend.


Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb sind klar definiert und praxisnah ausgerichtet. Sie ersetzen keine Führungskräfte und ahnden keine Verstöße. Stattdessen wirken sie unterstützend und motivierend.

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Beobachtung des Arbeitsumfelds und sicherheitsgerechten Verhaltens
  • Hinweise auf Gefährdungen und Verbesserungspotenziale
  • Unterstützung der Vorgesetzten bei Schutzmaßnahmen
  • Motivation und Information der Kolleginnen und Kollegen
  • Förderung eines gemeinsamen Sicherheitsverständnisses

Sicherheitsbeauftragte besitzen keine Weisungsbefugnis, übernehmen aber eine wichtige Multiplikatorenrolle im Arbeitsschutz. Sie tragen dazu bei, dass Sicherheit als gemeinsame Aufgabe verstanden wird.


Zusammenarbeit im Arbeitsschutz

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sicherheitsbeauftragte im Betrieb ist die enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren des Arbeitsschutzes. Abschnitt 4.2 der DGUV Regel 100-001 legt besonderen Wert auf diese Vernetzung.

Sicherheitsbeauftragte arbeiten regelmäßig zusammen mit:

  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • dem Betriebsarzt
  • den Vorgesetzten
  • der Unternehmensleitung

Darüber hinaus nehmen sie am Arbeitsschutzausschuss (ASA) teil und bringen dort ihre Beobachtungen aus der Praxis ein. Ein strukturierter Informationsfluss – nach oben wie nach unten – stärkt die Präventionskultur nachhaltig.

👉 Etablieren Sie feste Kommunikationswege und regelmäßige ASA-Sitzungen, um Sicherheitsbeauftragte aktiv einzubinden.


Qualifikation und Schulung von Sicherheitsbeauftragten

Damit Sicherheitsbeauftragte im Betrieb ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen können, benötigen sie eine fundierte Qualifikation. Die DGUV Regel 100-001 verpflichtet Unternehmer dazu, Zeit, Mittel und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen.

Typische Inhalte einer Schulung für Sicherheitsbeauftragte sind:

  • rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Kommunikation und Motivation
  • Zusammenarbeit im Arbeitsschutz

Die Grundqualifikation erfolgt häufig über Lehrgänge der Unfallversicherungsträger oder qualifizierter Bildungspartner wie komfakt Training, der Schwesterfirma von KUECK Industries. Regelmäßige Fortbildungen sind besonders wichtig, wenn sich Arbeitsverfahren, Technologien oder Gefährdungen ändern.

👉 Investieren Sie in regelmäßige Schulungen – gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte erhöhen die Wirksamkeit Ihres Arbeitsschutzes erheblich.


Stellung der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb

Sicherheitsbeauftragte handeln nebenamtlich während ihrer Arbeitszeit. Eine zusätzliche Vergütung ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann jedoch freiwillig oder tariflich geregelt sein.

Wichtig für die Praxis:

  • Sicherheitsbeauftragte sind Beauftragte des Unternehmers
  • sie übernehmen keine Unternehmerpflichten
  • sie tragen keine persönliche Haftung für diese Rolle

Diese klare Abgrenzung stärkt ihre Akzeptanz und ermöglicht eine offene Kommunikation im Betrieb.


Fazit: Sicherheitsbeauftragte im Betrieb als Rückgrat der Prävention

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind unverzichtbar für eine funktionierende Präventionskultur. Sie kennen die Arbeitsrealität, erkennen Risiken frühzeitig und fördern sicheres Verhalten durch Kommunikation statt Kontrolle.

Gerade vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen zeigt sich: Wo Sicherheitsbeauftragte aktiv eingebunden sind, wachsen Vertrauen, Sicherheitsbewusstsein und Verantwortung gleichermaßen.

Die Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries sehen Sicherheitsbeauftragte als ihre Augen und Ohren im Unternehmen. Gemeinsam mit unseren Partnern beraten wir Sie umfassend in den Bereichen Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.

👉 Lesen Sie auch unseren früheren Beitrag: Sicherheitsbeauftragte im Betrieb – Das sollten Sie wissen (Blog 2023).


Ihre Meinung ist gefragt:
Welche Erfahrungen haben Sie mit Sicherheitsbeauftragten im Betrieb gemacht? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar und diskutieren Sie mit uns!

Abschaffung Sicherheitsbeauftragte: Was das BMAS plant – und warum wir diesen Schritt kritisch sehen

Die geplante Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten durch das BMAS sorgt deutschlandweit für enorme Unruhe. Viele Unternehmen fragen sich, was das konkret für ihre Arbeitssicherheit bedeutet – und ob der Bürokratieabbau tatsächlich zu mehr Effizienz führt. In diesem Beitrag ordnen wir die aktuellen Entwicklungen ein und zeigen, warum dieser Schritt aus unserer Sicht riskant ist.

BMAS kündigt Bürokratieabbau an: Abschaffung Sicherheitsbeauftragte 

Mit dem neuen Gesamtkonzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz plant das BMAS, verschiedene „unnötige Beauftragte“ abzuschaffen – darunter auch die Sicherheitsbeauftragten.
Die Reform soll in mehreren Paketen umgesetzt werden und vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Kernpunkte der geplanten Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten:

  • Betriebe unter 50 Beschäftigten sollen keine Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen müssen.
  • Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich künftig auf einen Sicherheitsbeauftragten beschränken können.
  • Die Maßnahmen sollen laut BMAS zu einer Entlastung der Wirtschaft von rund 200 Millionen Euro jährlich führen.
  • Eine Modernisierung des Arbeitsschutzes soll durch stärkere Digitalisierung und eine Ausrichtung auf „tatsächliche Gefährdungslagen“ erfolgen.

➡️ Vollständige BMAS-Meldung

Diese Pläne erzeugen jedoch weit mehr Unsicherheit als Entlastung – insbesondere bei Arbeitgebern, Sicherheitsfachkräften und den Sicherheitsbeauftragten selbst.


DGUV warnt vor Abschaffung: „Sicherheit und Gesundheit sind ein hohes Gut“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) reagierte unmittelbar auf die Ankündigung des BMAS.
Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer betont, dass Sicherheitsbeauftragte ein essenzieller Baustein im Arbeitsschutz sind – insbesondere angesichts des zunehmenden Personal- und Fachkräftemangels.

Zentrale Argumente der DGUV gegen die Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten:

  • Sicherheitsbeauftragte entlasten Unternehmen bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten.
  • Prognostizierte Einsparungen dürfen nicht zulasten der Sicherheit gehen.
  • Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Vision Zero: eine Arbeitswelt ohne Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.
  • 78 % der Beschäftigten fühlen sich laut DGUV-Barometer gut zu sicherem Arbeiten unterstützt – ein Wert, der stark von qualifizierten Sicherheitsbeauftragten abhängt.

Die DGUV fordert daher eine evidenzbasierte Überprüfung und warnt ausdrücklich vor vorschnellen Entscheidungen.


Warum Sicherheitsbeauftragte trotz Bürokratieabbau unverzichtbar sind

In Deutschland gibt es derzeit rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte. Sie handeln praxisnah, kennen den Arbeitsplatz im Detail und erkennen Gefährdungen frühzeitig.
Mit ihrer Rolle als „Kollege unter Kollegen“ sind sie oft die ersten, die auf unsichere Arbeitsbedingungen hinweisen.

Ihre wichtigsten Aufgaben umfassen u. a.:

  • Unterstützung beim Erkennen und Vermeiden von Gefährdungen
  • Förderung eines sicherheitsbewussten Verhaltens
  • Hinweis auf fehlende PSA, unsichere Arbeitsweisen oder neue Risiken
  • Austausch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Teilnahme an Schulungen (i. d. R. kostenfrei über Unfallversicherungsträger)

Eine Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten würde ein zentrales Frühwarnsystem im Arbeitsschutz schwächen – insbesondere in KMU, in denen Sicherheitskultur ohnehin herausfordernder umzusetzen ist.


Wie KUECK Industries die Pläne zur Abschaffung Sicherheitsbeauftragte bewertet

Als beratende Ingenieure für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz, Gefahrgut und Betriebsmedizin setzen wir uns seit Jahren aktiv für Entbürokratisierung im Arbeitsschutz ein. Viele Unternehmen benötigen dringend weniger Papierpflichten – aber nicht weniger Schutz.

Wo Entbürokratie sinnvoll ist:

  • Reduzierung übermäßiger Dokumentationspflichten
  • Abschaffung unnötiger Jahresberichte (z. B. für SiFa, Gefahrgut- oder Gewässerschutzbeauftragte)
  • Vereinfachung der Gefährdungsbeurteilung
  • Klare Legitimation digitaler Unterweisungen

Wo Entbürokratie gefährlich wird:

👉 Bei der Abschaffung oder Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten.

Wir teilen die Einschätzung der DGUV und des VDSI:
Die geplante Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten ist nicht zielgerichtet, sondern blinder Aktionismus.

Sicherheitsbeauftragte stehen in unmittelbarem Kontakt mit dem Arbeitsalltag, erkennen Gefährdungen schneller als jede digitale Lösung und sind verlässliche Ansprechpartner für Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Ihre fachliche Nähe zum Arbeitsplatz – wie in § 20 DGUV Vorschrift gefordert – ist ein entscheidender Faktor für gelebte Sicherheit.
Ohne diese wichtige Schnittstelle steigt das Risiko für Unfälle und Fehlverhalten erheblich.


Was Unternehmen jetzt tun sollten

Da die Reform erst in der politischen Abstimmung ist, gelten alle bisherigen Pflichten weiterhin.
Wir empfehlen:

1. Sicherheitsbeauftragte weiterhin bestellen

Auch wenn das BMAS eine Reduzierung plant: Praxis, Wissenschaft und Unfallversicherung sprechen klar dagegen.

2. Sicherheitskultur aktiv weiterentwickeln

Nutzen Sie die Kompetenz Ihrer Sicherheitsbeauftragten – sie kennen den Alltag besser als jede Verordnung.

3. Entwicklungen im BMAS aufmerksam verfolgen

Wir informieren Sie fortlaufend über neue Beschlüsse.

4. Austausch mit Fachkräften nutzen

Unsere Sicherheitsingenieure beraten Sie gerne zu Auswirkungen, Risiken und Alternativen.

➡️ Bei komfakt Training können Sie eine „Sicherheitsbeauftragter Schulung“  buchen


Unser Fazit: Abschaffung Sicherheitsbeauftragte – kein Fortschritt, sondern ein Sicherheitsrisiko

Der Bürokratieabbau im Arbeitsschutz ist wichtig. Doch die Reduzierung oder Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten greift am falschen Ende an.
Sie gefährdet etablierte Strukturen, schwächt die Prävention und widerspricht den Erfahrungen aus der Praxis.

Wir appellieren an das BMAS, die Rolle der Sicherheitsbeauftragten nicht zu schwächen, sondern zu stärken.


Ihr Austausch ist uns wichtig!

Was halten Sie von der geplanten Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten?
Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren.