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Sicherheitsbeauftragte im Betrieb – das sollten Sie wissen

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Viele Betriebe müssen Sicherheitsbeauftragte (SiB) bestellen. Geregelt ist das in § 22 SGB VII und in § 20 DGUV Vorschrift 1. In dem Zusammenhang werden an die Berater von KUECK Industries immer wieder vielfältige Fragen gestellt. In dieser Ausgabe von KI aktuell schauen wir für Sie auf dieses Thema und haben das Wichtigste nachfolgend zusammengefasst.
Wer muss Sicherheitsbeauftragte bestellen?

Die gesetzliche Regelung steht in § 22 SGB VII (7. Sozialgesetzbuch). Dort heißt es, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretung (so es denn eine gibt) Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind.

Beschäftigen Sie also regelmäßig mehr als 20 Personen, müssen Sie Sicherheitsbeauftragte bestellen. Für diese Kenngröße zählt ausschließlich die Anzahl der Köpfe. Hier wird nichts anteilig umgerechnet.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte muss ich bestellen?

Die Antwort auf diese Frage liefert der § 20 der DGUV Vorschrift 1. Dort sind fünf Kriterien für die Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten genannt:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall und Gesundheitsgefahren,
  • räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Anzahl der Beschäftigten.

Ausführliche Hinweise zur Auslegung dieser fünf Kriterien gibt die DGUV Regel 100-001 im Abschnitt 4.2.

Danach deuten unterschiedliche Gebäude schon auf eine fehlende räumliche Nähe hin und haben zur Folge, dass mehr SiB bestellt werden müssen.

Bei der zeitlichen Nähe geht es um den Schichtbetrieb. Haben Sie einen Schichtbetrieb im Unternehmen, sollen auch alle in Frage kommenden Schichten abgedeckt sein. Ähnlich ist es bei der fachlichen Nähe: So soll beispielweise eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung nicht SiB in der Produktion sein, wenn ihr die fachlichen Kenntnisse zu den Vorgängen dort fehlen.

TIPP: Die Anzahl der zu bestellenden SiB richtet sich somit nach den 5 Kriterien. Die Berater von KUECK Industries unterstützen Sie dabei gerne mit einer Dokumentation. So können Sie jederzeit gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern nachweisen, dass Sie sich rechtskonform verhalten haben.

Übernehmen die SiB dann einen Teil meiner Verantwortung als Unternehmer/ Führungskraft?

Nein, eindeutig nicht. Das resultiert aus dem § 20 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1. Dort heißt es nämlich lediglich, dass die Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen und aus Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen.

Hinweis: Für SiB hat der Gesetzgeber keine Weisungsbefugnis vorgesehen. Anders als Unternehmer und Führungskräfte haben diese daher keine Verantwortung und somit auch kein Haftungsrisiko. Sie üben ihre beratende und unterstützende Aufgabe nebenamtlich während der Arbeitszeit aus. Mit einer entsprechenden Bestellurkunde stellen Sie das auch klar heraus. Die Berater von KUECK Industries stellen Ihnen gerne eine Vorlage zur Verfügung.

Nutzen Sie SiB als das was sie sein sollen: Multiplikatoren für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Schenken Sie Ihren SiB Wertschätzung durch regelmäßige Aus- und Fortbildung. Zum Beispiel bei unserer Schwester komfakt Training oder Ihrem Unfallversicherungsträger.

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