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Schlagwort: Arbeitsschutz

Neue Entsorgungsregeln für Akkus und Batterien: Das verlangt die EU-Batterieverordnung 2023/1542 jetzt von Unternehmen

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 verschärft seit Februar 2024 die Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Batterien und Akkus. Mit dem kommenden BattDG entstehen für Unternehmen klare Pflichten – von der sicheren Lagerung über die brandschutztechnische Bewertung bis hin zur lückenlosen Dokumentation. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert, wen es betrifft und wie Sie die neuen Vorgaben effizient und sicher im Betrieb umsetzen.

Was steckt hinter der EU-Batterieverordnung 2023/1542?

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024 und regelt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Herstellung bis zur Entsorgung. Sie löst schrittweise das bisherige Batteriegesetz ab. In Deutschland wird die Verordnung über das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) umgesetzt, das voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft tritt.

Wesentliche Neuerungen der EU-Verordnung:

  • Ausweitung der Produktverantwortung für Hersteller
  • Vereinfachte Rückgabe von Lithium-Ionen-Batterien
  • Erweiterte Rücknahmepflichten, u. a. für E-Bike- und E-Scooter-Akkus
  • Neue Zuständigkeiten nationaler Behörden
  • Stärkere Vorgaben für Sicherheit und Nachhaltigkeit

Die EU stellt damit strengere Anforderungen an Sammlung, Recycling und Dokumentation.


Warum Lithium-Ionen-Akkus besondere Aufmerksamkeit erfordern

Lithium-Ionen-Batterien sind leistungsfähig – aber brandgefährlich. Falsche Lagerung oder Entsorgung kann zu Kurzschlüssen und schweren Bränden führen.

Unternehmen müssen deshalb laut EU-Batterieverordnung und Arbeitsschutzrecht strengere Sicherheitsmaßnahmen beachten. Dazu gehören:

  • Brandschutzgerechte Lagerung
  • Getrennte Behälter für beschädigte und intakte Akkus
  • Abkleben der Pole zur Vermeidung von Kurzschlüssen
  • Feuerfeste Sammelbehälter und geeignete Löschkonzepte

Eine ausführliche Bewertung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung, die gemäß ArbSchG und GefStoffV verpflichtend ist.

Finden Sie hier mehr Informationen rund um Brandschutz und wie wir Sie dabei unterstützen können.


Das heißt die EU-Batterieverordnung 2023/1542 für gewerbliche Abfallerzeuger

Altbatterien und gebrauchte Akkus gelten nach KrWG und AVV als gefährliche Abfälle. Für Unternehmen ergeben sich daraus klare Pflichten.

Ihre wichtigsten Aufgaben im Überblick

1. Sicher lagern

  • Feuerfeste Sammelstellen
  • Getrennte Lagerung beschädigter und intakter Akkus
  • Geeignete Löschtechnik (z. B. Inertmaterial, Brandmelder, Sprinkler)

2. Fachgerecht zurückgeben

  • Abgabe an zertifizierte Rücknahmesysteme
  • Nutzung kommunaler Annahmestellen
  • Auswahl zugelassener Transportdienstleister (Gefahrgutrecht)

3. Dokumentation sicherstellen

  • Nachweis über Art und Menge der Altbatterien
  • Dokumentierte Übergabe an Rücknahmestellen oder Entsorger
  • Aufbewahrungspflichten beachten

Im neuen BattDG werden diese Pflichten weiter präzisiert und an die EU-Batterieverordnung angepasst.

Tipp: Unternehmen, die reguläre Rücknahmesysteme nutzen, sind nach § 50 Abs. 3 KrWG vom elektronischen Begleitscheinverfahren ausgenommen – interne Nachweise sind aber verpflichtend.


So setzen Sie die neuen Vorschriften im Betrieb korrekt um

Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur die Entsorgung, sondern alle internen Abläufe. Unternehmen sollten jetzt ihre Prozesse prüfen und anpassen.

1. Bestandsaufnahme

  • Welche Batterietypen fallen an?
  • In welchen Mengen?
  • In welchen Bereichen (IT, Werkzeuge, Fahrzeuge, E-Bikes)?

2. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

  • Bewertung der Brandgefahren
  • Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen
  • Berücksichtigung der Arbeitsschutzvorgaben

3. Organisation & Zuständigkeiten klären

  • Wer sammelt Batterien?
  • Wer übergibt an Rücknahmesysteme?
  • Wer dokumentiert die Abgabe?

Klare Zuständigkeiten verhindern, dass Akkus in den falschen Abfallstrom geraten.

4. Beschäftigte unterweisen

Beschäftigte müssen wissen:

  • wo Akkus abgegeben werden,
  • wie die Pole gesichert werden,
  • wie beschädigte Batterien erkannt werden.

Fazit: Jetzt handeln – die EU-Batterieverordnung 2023/1542 bringt viele Pflichten, aber auch Chancen

Mit der EU-Batterieverordnung 2023/1542 und dem kommenden BattDG ändern sich die Regeln für Batterieentsorgung grundlegend. Unternehmen, die jetzt ihre Prozesse prüfen und anpassen, reduzieren Risiken, erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und verbessern zugleich ihre Nachhaltigkeitsleistung.

Wir von KUECK Industries unterstützen Sie dabei als beratende Ingenieure in Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.
Gerne begleiten wir Sie bei Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzkonzepten oder beim Aufbau gesetzeskonformer Entsorgungsprozesse.

👉 Sie haben Fragen oder möchten Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
👉 Hinterlassen Sie auch gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag – wir freuen uns auf den Austausch!

Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Gefahrstoffe

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind die Grundlage für den betrieblichen Gefahrstoffschutz – doch sie allein reichen nicht aus. Erst eine verständliche, praxisorientierte Betriebsanweisung Gefahrstoffe sorgt dafür, dass Beschäftigte sicher arbeiten können. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtssicher von der Gefährdungsbeurteilung zur Betriebsanweisung gelangen, welche Inhalte verpflichtend sind und worauf Sie bei der Erstellung nach TRGS 555 achten müssen.

Warum eine Betriebsanweisung Gefahrstoffe unverzichtbar ist

Sicherheitsdatenblätter liefern umfangreiche Informationen zu Zusammensetzung, Gefahren und Schutzmaßnahmen eines Stoffes. Doch sie sind meist fachlich und komplex formuliert – für Beschäftigte im Arbeitsalltag kaum verständlich.
Hier setzt die Betriebsanweisung Gefahrstoffe an: Sie übersetzt die Inhalte des Sicherheitsdatenblatts in klare Handlungsanweisungen – direkt am Arbeitsplatz, auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten.

👉 Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Betriebsanweisungen noch aktuell sind. SDB aus der Zeit vor 2020 sind häufig veraltet, da sich die europäischen Regeln (REACH, CLP) mehrfach geändert haben.


Rechtliche Pflicht nach GefStoffV: Von der Gefährdungsbeurteilung zur Betriebsanweisung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht:

  • Nach § 6 GefStoffV müssen sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, sobald Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen.
  • Nach § 14 GefStoffV sind sie verpflichtet, eine Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache bereitzustellen.

Diese Anweisungen müssen:

  • aktuell sein,
  • schriftlich vorliegen,
  • und sich auf die konkret verwendeten Gefahrstoffe und Tätigkeiten beziehen.

💡 Praxis-Tipp: Wenn Beschäftigte der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen Sie die Betriebsanweisungen auch in deren Muttersprache bereitstellen – in deutscher Sprache jedoch immer zusätzlich, da Deutsch Amtssprache ist.

➡️ Lesen Sie dazu unseren Blog: Warum Arbeitsschutzunterlagen in deutscher Sprache vorliegen müssen.


TRGS 555: Grundlage für die Erstellung der Betriebsanweisung Gefahrstoffe

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 konkretisiert die Anforderungen der GefStoffV und beschreibt im Detail:

  • Form und Inhalt einer Betriebsanweisung,
  • Gestaltungshinweise (Farben, Piktogramme, Layout),
  • das Verfahren zur Erstellung,
  • sowie die Verknüpfung mit Unterweisungen nach § 14 GefStoffV.

Die Fachkräfte von KUECK Industries orientieren sich an dieser Regel, wenn sie Betriebsanweisungen fachkundig erstellen. Denn die TRGS 555 stellt klar:

Betriebsanweisungen sind Pflicht – kein freiwilliges Dokument.


Inhalt und Aufbau einer Betriebsanweisung Gefahrstoffe

Eine Betriebsanweisung ist kein beliebiges Informationsblatt, sondern folgt einem strukturierten Aufbau. Die TRGS 555 nennt klare Mindestanforderungen:

Pflichtinhalte einer Betriebsanweisung:

  1. Arbeitsbereich/Tätigkeit – Für welche Tätigkeit gilt die Anweisung?
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt – Welche Gefährdungen bestehen konkret?
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – Welche PSA ist zu tragen, welche Regeln gelten?
  4. Verhalten im Gefahrfall – Was ist bei Leckagen, Bränden oder Verschütten zu tun?
  5. Erste Hilfe – Welche Maßnahmen sind bei Unfällen einzuleiten?
  6. Entsorgung – Wie sind Reste oder leere Gebinde korrekt zu entsorgen?

📋 Gestaltungsempfehlungen nach TRGS 555:

  • DIN A4-Format mit klarer Gliederung und Überschriften
  • Farblich hervorgehobene Abschnitte
  • Piktogramme nach CLP-Verordnung und ASR A1.3
  • Platzierung direkt am Arbeitsplatz (Aushangpflicht)

Verständliche Sprache – ein Muss für den Arbeitsschutz

Die TRGS 555 fordert, dass die Betriebsanweisung Gefahrstoffe verständlich formuliert sein muss. Das bedeutet:

  • Kurze, klare Sätze
  • Verzicht auf Fachjargon
  • Ergänzung durch Piktogramme und Symbole

In bestimmten Bereichen – etwa in Einrichtungen für Menschen mit Handicap – ist die Verwendung einfacher Sprache sinnvoll oder sogar erforderlich.
➡️ Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag: Leichte Sprache im Arbeitsschutz – So schaffen Sie echte Barrierefreiheit.


Von der Theorie zur Praxis: Beispiel aus dem Betrieb

Ein Sicherheitsdatenblatt beschreibt etwa den Umgang mit einem Lösemittel. Es enthält Werte zu Flammpunkt, Explosionsgrenzen und Toxizität – doch für Beschäftigte in der Lackiererei sind konkrete Handlungsanweisungen entscheidend:

  • „Nur in gut belüfteten Bereichen arbeiten“
  • „Zündquellen fernhalten“
  • „Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk tragen“

So wird aus Fachwissen praxisgerechter Arbeitsschutz.
Die Fachkräfte von KUECK Industries helfen Ihnen dabei, diese Informationen fachkundig in Ihre Betriebsanweisungen zu übertragen.


Aktualisierungspflicht und Verknüpfung mit Unterweisungen

Sobald sich rechtliche Rahmenbedingungen oder Grenzwerte ändern, müssen Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung aktualisiert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte darüber unverzüglich zu informieren.

💡 Tipp: Verknüpfen Sie die Aktualisierung der Betriebsanweisungen mit dem festen Turnus Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. So bleibt Ihr Gefahrstoffmanagement rechtskonform und konsistent.

Die Unterweisung nach § 14 GefStoffV basiert auf den Betriebsanweisungen. Sie muss:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • und mindestens jährlich erfolgen,
  • dokumentiert werden.

Unterstützung durch Fachkundige – Ihr Partner: KUECK Industries

Die Erstellung einer Betriebsanweisung Gefahrstoffe erfordert Fachkunde, Erfahrung und Aktualität.
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei:

  • der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Betriebsanweisungen,
  • der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen,
  • sowie bei Schulungen und Unterweisungen.

➡️ Mehr erfahren: Arbeitssicherheit bei KUECK Industries


Fazit: Betriebsanweisungen sind gelebter Arbeitsschutz

Der Weg vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung Gefahrstoffe ist nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern auch ein zentraler Bestandteil der gelebten Sicherheitskultur.
Wer Betriebsanweisungen regelmäßig prüft, verständlich gestaltet und in Unterweisungen einbindet, sorgt für:

  • Rechtssicherheit,
  • Verständnis bei Beschäftigten,
  • und mehr Sicherheit im Betrieb.

Betriebsanweisungen sind weit mehr als Pflichtdokumente – sie sind praktische Werkzeuge für Sicherheit, Vertrauen und Transparenz.


🧩 Weiterführend empfohlen:


💬 Ihre Meinung ist gefragt!
Wie gehen Sie im Betrieb mit Betriebsanweisungen um? Nutzen Sie Vorlagen oder eigene Systeme?
Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar und teilen Sie Ihre Erfahrungen!

Neue DGUV Regel 100-001: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Im Juni 2025 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die überarbeitete DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Fassung von 2014 und schafft mehr Klarheit, Praxisnähe und Rechtssicherheit. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich geändert hat, warum die Neufassung wichtig ist und wie Sie die neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen können.

Hintergrund zur DGUV Regel 100-001

Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und ist damit ein zentrales Instrument für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland.

Sie richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen und dient als praxisnaher Leitfaden, wie die gesetzlichen Pflichten im Alltag umgesetzt werden können. Während Vorschriften rechtlich verbindlich sind, gelten DGUV Regeln als fachliche Empfehlungen mit hohem Praxisbezug. Sie zeigen, wie Unfallversicherungsträger den Vorschriftentext auslegen und wie Betriebe Gefährdungen vermeiden können.

👉 Praxis-Tipp: Ziehen Sie die DGUV Regel 100-001 bei allen Fragen rund um Arbeitsschutzmaßnahmen heran. Sie schafft Orientierung und hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden.


Die wichtigsten Ziele der Neufassung

Die DGUV Regel 100-001 wurde überarbeitet, um

  • praxisnäher und verständlicher zu sein,

  • moderne Arbeitsformen (Homeoffice, hybride Modelle, Inklusion) zu berücksichtigen,

  • den Umfang zu reduzieren und dennoch mehr Klarheit zu schaffen,

  • insbesondere kleine und mittlere Unternehmen besser zu unterstützen.

Mit 116 Seiten ist die neue Fassung kompakter als die alte Version von 2014 – ohne an Tiefe zu verlieren.


Gefährdungsbeurteilung: Neu gefasst und praxisnäher

Ein zentrales Kapitel betrifft die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 DGUV Vorschrift 1. Sie ist das Herzstück des Arbeitsschutzes und wurde in der Neufassung präzisiert:

  • Klare Struktur: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle.

  • Mehr Praxisbeispiele: Besonders für kleine Betriebe oder Schulen.

  • Psychische Belastungen: Stress und soziale Konflikte müssen ausdrücklich berücksichtigt werden.

  • Dokumentationspflicht: Auch kleine Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen schriftlich festhalten.

👉 Wir von KUECK Industries unterstützen Sie gerne mit professionellen, individuellen Gefährdungsbeurteilungen, die jede Überprüfung bestehen – für maximale Rechtssicherheit.


Unterweisungen: Mehr Flexibilität in der Umsetzung

Besonders praxisrelevant ist die Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1. Hier schafft die neue DGUV Regel mehr Klarheit im Umgang mit modernen Formen wie E-Learning.

Einen Blogbeitrag hierzu werden wir zeitnah für Sie erstellen.


Pflichtenübertragung: Eindeutiger gefasst

Die Delegation von Arbeitsschutzpflichten (§ 13 ArbSchG) ist ein sensibles Thema. Die neue DGUV Regel 100-001 macht deutlich:

  • Unternehmer bleiben immer in der Gesamtverantwortung.

  • Führungskräfte tragen automatisch Verantwortung, sobald sie Weisungsbefugnis haben.

  • Schriftliche Pflichtenübertragungen schaffen Transparenz und werden dringend empfohlen.

👉TIPP: Nutzen Sie schriftliche Pflichtenübertragungen. Wir von KUECK Industries helfen Ihnen mit erprobten Formularen gerne weiter. Sie schaffen Transparenz, definieren Verantwortungsbereiche und verringern Haftungsrisiken.

Unsere Berater und Dozenten stehen auch gerne an Ihrer Seite um Führungskräfte für diese Aufgaben und Pflichten zu qualifizieren und zu sensibilisieren. Unsere Schwester komfakt Training bietet entsprechende Seminare an, die für Sie auch individualisiert werden können.


Sicherheitsbeauftragte: Stärkere Rolle im Arbeitsschutz

Das Kapitel zu Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII) wurde umfassend überarbeitet. Neu ist, dass Sicherheitsbeauftragte enger in Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen eingebunden werden sollen. Auch kleine Betriebe werden ermutigt, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – selbst wenn es nicht verpflichtend ist.


Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe: Umfassend aktualisiert

Kapitel 4.4 und 4.6–4.10 der DGUV Regel 100-001 widmen sich den Themen Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe. Neu geregelt sind unter anderem:

  • konkrete Abläufe bei Bränden, Evakuierungen und medizinischen Notfällen,

  • Anforderungen an Verbandkästen, Defibrillatoren und Erste-Hilfe-Räume,

  • die Pflicht zur regelmäßigen Schulung des Personals.

👉 Unser Partner komfakt Training bietet dazu praxisnahe Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen an.


Fazit: DGUV Regel 100-001 als Chance nutzen

Die neue DGUV Regel bringt nicht nur Pflichten, sondern bietet Unternehmen eine echte Chance:

  • Arbeitsschutz effizient organisieren,

  • Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher durchführen,

  • Unterweisungen modern gestalten,

  • klare Verantwortlichkeiten schaffen,

  • Notfallmaßnahmen praxisnah umsetzen.

Wer jetzt handelt, stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch Motivation und Gesundheit der Mitarbeitenden.

👉 Sprechen Sie uns von KUECK Industries an – wir beraten Sie kompetent in den Bereichen Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.


Diskutieren Sie mit uns!

Wie setzen Sie die neue DGUV Regel 100-001 in Ihrem Unternehmen um? Welche Kapitel finden Sie besonders praxisrelevant?
💬 Teilen Sie Ihre Erfahrungen gerne unten in den Kommentaren!

Kaffee Arbeitsunfall: Wann verschluckter Kaffee als Arbeitsunfall zählt

Ein unachtsamer Schluck Kaffee – und schon ist es passiert. Doch was wie ein harmloser Vorfall klingt, kann unter bestimmten Bedingungen tatsächlich ein Arbeitsunfall sein. Wir erklären, wann der Versicherungsschutz greift, was Arbeitgeber beachten sollten – und wie ein Gericht kürzlich entschied.

Kaffee Arbeitsunfall – mehr als ein kurioser Einzelfall

Kaffeepausen gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch was passiert, wenn bei einer dienstlichen Besprechung ein Mitarbeiter Kaffee trinkt, sich verschluckt, stürzt und sich verletzt? Kurios? Vielleicht. Aber nicht bedeutungslos.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat genau einen solchen Fall entschieden – mit einem bemerkenswerten Ergebnis: Ein Kaffee kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Auslöser eines versicherten Arbeitsunfalls werden.


Der Fall: Verschluckt, gestürzt – und versichert?

Ein Vorarbeiter auf einer Baustelle nahm an einer verpflichtenden Morgenbesprechung im Baucontainer teil. Während er Kaffee trank – bereitgestellt vom Arbeitgeber – verschluckte er sich, lief hustend hinaus, verlor das Bewusstsein und stürzte. Dabei brach er sich das Nasenbein.

Zunächst lehnten die Berufsgenossenschaft und das zuständige Sozialgericht die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Begründung: Kaffeetrinken sei eine private Tätigkeit. Doch das sah das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt anders. Das Urteil (Az. L 6 U 45/23) bringt Klarheit – und neue Maßstäbe.


Wann ist ein Kaffee ein Arbeitsmittel?

Laut LSG war das Kaffeetrinken nicht privat, sondern in den betrieblichen Ablauf eingebunden. Entscheidend war:

  • ☑️ Die Besprechung war verpflichtend und vom Arbeitgeber angesetzt

  • ☑️ Der Kaffee wurde vom Arbeitgeber gestellt

  • ☑️ Ziel war die Förderung von Wachsamkeit, Teamdynamik und einer angenehmen Gesprächsatmosphäre

Damit lag aus Sicht des Gerichts ein ausreichender beruflicher Zusammenhang vor – der Verschluckunfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt.


Die juristische Grundlage: Was sagt das Gesetz?

Das Sozialgesetzbuch VII (§ 8 Abs. 1 SGB VII) definiert den Arbeitsunfall als Ereignis, das „infolge einer versicherten Tätigkeit“ geschieht. Grundsätzlich sind Essen und Trinken nicht automatisch versichert – es sei denn, sie dienen betrieblichen Zwecken.

Das war hier der Fall:
✔ Der Kaffee war Teil der Besprechung
✔ Die Besprechung war arbeitsbedingt
✔ Der Arbeitgeber stellte die Getränke zielgerichtet bereit

👉 Unser Tipp: Dokumentieren Sie betriebliche Besprechungen, insbesondere dann, wenn sie mit Pausen oder Verpflegung kombiniert werden. Das schafft im Ernstfall klare Verhältnisse.


Kaffee Arbeitsunfall – die 4 entscheidenden Kriterien

Damit ein verschluckter Kaffee wirklich zum Arbeitsunfall wird, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Beruflicher Kontext

Die Tätigkeit (z. B. Besprechung) muss im Interesse des Arbeitgebers liegen und nicht freiwillig oder rein privat erfolgen.

2. Organisatorischer Rahmen

Es muss eine klare Anbindung an den Arbeitsablauf bestehen, etwa durch einen Terminplan, ein Protokoll oder eine Einberufung durch Vorgesetzte.

3. Bereitstellung durch den Arbeitgeber

Wird der Kaffee bewusst vom Unternehmen zur Verfügung gestellt, kann das als Einsatz eines Arbeitsmittels gewertet werden.

4. Förderung der Arbeitsleistung

Wenn das Getränk nachweislich Konzentration, Leistungsfähigkeit oder Kommunikation unterstützt, ist ein funktionaler Zusammenhang gegeben.


Welche Konsequenzen hat das für Arbeitgeber und Beschäftigte?

Für Arbeitgeber heißt das: Pausen, Besprechungen und Versorgung sollten klar strukturiert und dokumentiert werden. Denn im Schadensfall kann das entscheidend sein.

Für Arbeitnehmer gilt:
📌 Unfälle im betrieblichen Kontext immer ins Verbandsbuch eintragen
📌 Vorgesetzte umgehend informieren
📌 Ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber die Berufsgenossenschaft informieren

👉 Sie möchten Ihre Dokumentationspflichten rechtssicher umsetzen? Unsere Fachberater bei KUECK Industries unterstützen Sie dabei – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unfallnachbearbeitung.


Revision vor dem Bundessozialgericht läuft

Das Urteil des LSG ist noch nicht endgültig: Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen. Es bleibt spannend, ob die rechtliche Bewertung künftig noch enger gefasst oder weiter ausgelegt wird.

Doch bis dahin gilt: Auch der letzte Schluck Kaffee kann Arbeit sein – wenn er in einem verpflichtenden, betrieblich strukturierten Rahmen getrunken wird.


Fazit: Kaffee Arbeitsunfall – nicht immer privat

Was auf den ersten Blick wie ein Missgeschick aussieht, kann rechtlich ein vollwertiger Arbeitsunfall sein – mit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Als Arbeitgeber sollten Sie Pausenkonzepte, Besprechungen und Getränkeversorgung nicht dem Zufall überlassen. Struktur und Dokumentation schützen nicht nur vor Rechtsunsicherheit – sie zeigen auch, dass Sie Verantwortung übernehmen.


🛠 Sie möchten mehr zum Thema Arbeitsunfall wissen?
👉 Dann lesen Sie auch unseren Beitrag: Arbeitsunfall – was passiert nun? (Dezember 2022)

📩 Haben Sie Fragen oder einen ähnlichen Fall erlebt? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag. Wir freuen uns auf den Austausch!

Leichte Sprache im Arbeitsschutz: So schaffen Sie echte Barrierefreiheit

Leichte Sprache im Arbeitsschutz ist mehr als eine nette Geste – sie ist Voraussetzung für echte Teilhabe und gelebte Sicherheit. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie mit Leichter Sprache Ihren Arbeitsschutz barrierefrei gestalten und warum das gerade in Branchen wie Pflege, Reinigung oder Logistik entscheidend ist.

Warum Leichte Sprache im Arbeitsschutz unverzichtbar ist

Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit Verständlichkeit. Doch Fachbegriffe, komplexe Sätze und lange Absätze erschweren vielen Beschäftigten den Zugang zu wichtigen Informationen – zum Beispiel in Unterweisungen, Betriebsanweisungen oder Notfallplänen. Die Folge: Missverständnisse, falsches Verhalten und erhöhte Unfallgefahr.

Leichte Sprache im Arbeitsschutz setzt genau hier an. Sie reduziert sprachliche Barrieren und ermöglicht allen Mitarbeitenden – unabhängig von Lesevermögen oder Sprachkenntnissen – die aktive Teilhabe an sicherheitsrelevanten Themen.

👉 Sie möchten Ihre Unterweisungen barrierefrei gestalten? Unsere Expertinnen und Experten von KUECK Industries unterstützen Sie dabei – praxisnah, rechtssicher und individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.


Was bedeutet Leichte Sprache eigentlich?

Leichte Sprache ist eine besonders verständliche Form der deutschen Sprache. Sie folgt festen Regeln für Wortwahl, Satzbau, Layout und unterstützende Elemente wie Bilder oder Piktogramme. Ziel ist es, Informationen so aufzubereiten, dass sie auch von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder geringer Lesekompetenz verstanden werden.

Beispiel:

Komplex:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu aktualisieren.“

In Leichter Sprache:

„Der Chef muss regelmäßig prüfen, ob die Arbeit gefährlich ist.“

Leichte Sprache ist nicht zu verwechseln mit einfacher Sprache. Während letztere oft für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache genutzt wird, ist Leichte Sprache im Arbeitsschutz gezielt auf die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten.


Zielgruppen für Leichte Sprache im Arbeitsschutz

Leichte Sprache ist für mehr Menschen relevant, als viele denken. Die folgenden Gruppen profitieren besonders davon:

  • Beschäftigte mit geistiger Behinderung oder kognitiven Einschränkungen

  • Menschen mit funktionalem Analphabetismus (ca. 6,2 Mio. in Deutschland, Quelle: AlphaDekade)

  • Ältere Mitarbeitende mit nachlassender Konzentration

  • Personen mit Deutsch als Fremdsprache

  • Mitarbeitende in stressigen, sicherheitskritischen Arbeitsbereichen

Gerade in Inklusionsbetrieben, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in Reinigungs- und Logistikunternehmen ist Leichte Sprache im Arbeitsschutz ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit.


So setzen Sie Leichte Sprache im Arbeitsschutz konkret um

Die Anwendung von Leichter Sprache im Arbeitsalltag ist einfacher als gedacht. Hier einige praxisnahe Maßnahmen:

1. Unterweisungen in Leichter Sprache

  • Kurze Sätze, klare Aussagen

  • Begrenzung auf eine Information pro Satz

  • Visualisierung durch Bilder und Symbole

  • Wiederholungen wichtiger Inhalte

2. Aushänge und Gefährdungsbeurteilungen barrierefrei gestalten

  • Einfache Begriffe statt Fachsprache

  • Konkrete Handlungsanweisungen

  • Farbliche Hervorhebungen und strukturierte Layouts

3. Schulungen und Notfallpläne anpassen

  • Kombination aus Sprache, Bild und Video

  • Einsatz von Zeichentrick-Formaten wie NAPO-Filme

  • Gemeinsame Entwicklung mit der Zielgruppe

🎯 Tipp: Auch die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bietet Leitlinien für Leichte Sprache im Arbeitsschutz.


Leichte Sprache = mehr Sicherheit und Teilhabe

Wenn Beschäftigte verstehen, worauf es ankommt, verhalten sie sich sicherer. Leichte Sprache im Arbeitsschutz führt zu:

  • höherer Eigenverantwortung

  • besserem Sicherheitsverhalten

  • weniger Missverständnissen

  • mehr Inklusion und Wertschätzung

Gleichzeitig erfüllen Sie als Arbeitgeber gesetzliche Anforderungen – etwa aus dem Arbeitsschutzgesetz oder der DGUV Information 206-017 – und zeigen soziale Verantwortung.

👉 Lassen Sie sich von unseren Expert:innen individuell beraten. Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.


Praxisbeispiel: Brandschutz leicht erklärt

In einem Inklusionsbetrieb wurde das Verhalten im Brandfall so erklärt:

„Wenn es brennt: Geh zum Sammelplatz. Der Sammelplatz ist draußen vor dem Haus. Bleib ruhig. Du bekommst Hilfe.“

Einfach, klar und für alle verständlich – das ist Leichte Sprache im Arbeitsschutz, wie sie sein sollte.


Fazit: Zeit zu handeln – für mehr Sicherheit durch Verständlichkeit

Leichte Sprache im Arbeitsschutz ist kein Trend, sondern eine Notwendigkeit. Sie verbessert die Kommunikation, schützt Leben und fördert ein inklusives Miteinander. Arbeitgeber, die heute barrierefrei kommunizieren, gestalten aktiv eine sichere Zukunft – für alle.

💡 Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Leichte Sprache gezielt in Ihre Unterweisungen, Aushänge und Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren.


Sie möchten mehr erfahren oder haben bereits Erfahrungen mit Leichter Sprache im Arbeitsschutz gesammelt?
➡️ Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag. Wir freuen uns auf den Austausch!