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Worauf Sie bei der Auswahl von Bürostühlen achten sollten.

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Menschen im Büro sitzen einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens auf einem Bürostuhl – hoffentlich. Auch wenn die Wissenschaft uns inzwischen lehrt, dass das Wechseln zwischen stehendem und sitzendem Arbeiten für den Rücken besser ist, kommt das häufig in Betrieben (noch) nicht vor.

Neben dem geeigneten Schreibtisch ist der Bürostuhl also besonders zu betrachten, wenn es um die Einrichtung eines Büro- und Bildschirmarbeits-platzes geht. In KI aktuell haben wir uns auch schon in früheren Artikeln mit der Einrichtung von solchen Arbeitsplätzen beschäftigt. In dieser Ausgabe soll es nur um den Stuhl gehen.

Am Anfang steht wie immer die Gefährdungsbeurteilung.

Es hilft alles nichts, als Arbeitgeber müssen Sie auch dieses Alltagsthema in der Gefährdungsbeurteilung abbilden. So steht es nun mal in § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Da Büro- und Bildschirmarbeitsplätze unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen, sind auch deren § 3 und der Anhang dazu anzuwenden. Wenn sie die Gefährdungsbeurteilung für ihre Büro- und Bildschirmarbeitsplätze erstellen, kommen Sie auch an der Branchenregel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ als Stand der Technik nicht vorbei. In Abschnitt 3.3.2 definieren die Unfallversicherungsträger Anforderungen an einen Bürostuhl aus ihrer Sicht.

So sieht die DGUV den geeigneten Bürostuhl.

Der Abschnitt 6.1 der ArbStättV fordert vom Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine geeignete Ausstattung bereitzustellen. In besagtem Abschnitt 3.3.2 der Branchenregel wird es dann präziser:

  • Achten Sie darauf, dass Sitz und Rückenlehne höhenverstellbar und als Einheit drehbar sind.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Stuhl über gebremste Rollen verfügt (kein Wegrollen des Stuhls bei Entlastung) und die Rollen zur Art des Fußbodens passen.
  • Die meisten Büroarbeitsstühle sind auf eine tägliche Nutzung von acht Stunden und ein Körpergewicht von 110 kg ausgelegt. Setzen Sie für schwerere Personen oder Mehrschichtbetrieb dafür geeignete Stühle ein.
  • Die Höhe der Sitzfläche soll 400 mm bis 530 mm betragen.
  • Die Sitztiefe (Aufsitzfläche) soll 370 bis 470 mm betragen.
  • Die Breite der Sitzfläche soll größer 450 mm betragen.
  • Die Rückenlehnenbreite soll mehr als 400 mm betragen und die Oberkante der Rückenlehne oberhalb der Sitzfläche mindestens 450 mm hoch sein.
  • Die Rückenlehne soll mehr als 15° neigbar sein.
  • Empfohlen wird auch, möglichst Stühle mit Armauflagen zu wählen. Diese sind für Ihre Beschäftigten ergonomisch günstig. Empfehlenswert sind verstellbare Armauflagen, deren Höhe einen Bereich von 180 mm bis 290 mm über der Sitzfläche umfasst.

TIPP: Nicht jeder Bürostuhl ist für jede beschäftigte Person geeignet. Körpermaße und Krankheitsbilder können durchaus zu unterschiedlichen Anforderungen an solche Stühle und damit auch verschiedene Bürostühle im Unternehmen führen. Nehmen Sie solche Anfragen aus dem Kreis der Beschäftigten ernst, beziehen Sie ggf. den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein. Die Kosten für den Ausfall eines Beschäftigten pro Tag wegen eines ungeeigneten Bürostuhls und beispielsweise Rückenproblemen sind in der Regel deutlich höher, als die Mehrkosten für den Stuhl.

Immer wieder treffen die Berater von KUECK Industries auf alternative Sitzmöbel. Aus Gründen des Unfallschutzes empfehlen wir, die Nutzung solcher alternativen Sitzmöbel (z.B. Sitzbälle, Pendelhocker) durch die Beschäftigten nur als temporäres Trainings- und Übungsgerät zuzulassen. Denn aufgrund erhöhter Unfallgefahr, rasch eintretender Ermüdung der Muskulatur und fehlender Einstellmöglichkeiten sind diese auch nach Meinung der DGUV nicht als Büroarbeitsstuhl geeignet.

Das sagt die Stiftung Warentest über Bürostühle.

Insgesamt 22 Bürostühle hat die Stiftung Warentest nach eigenem Bekunden unlängst getestet. Nur sechs Stühle aus der Testreihe schnitten demnach als „insgesamt gut“ ab. Laut Stiftung können manche Stühle kippen, wenn man sich zu weit nach hinten oder zur Seite lehnt. Bei anderen wiederum brechen Armlehnen ab oder sie dünsten demnach Schadstoffe aus. Den Testbericht der Stiftung Warentest können Sie im Internet käuflich erwerben.

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