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Worauf Sie als Arbeitgeber in Herbst und Winter achten sollten.

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Herbst und Winter bringen nicht nur gemütliche Stunden vor dem Kamin und festliche Stimmungen mit sich, sondern stellen auch besondere Herausforderungen an den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit.
Auch wenn sich das Klima nicht nur in Deutschland verändert und wärmer geworden ist, bleibt es doch unvorhersehbar. War es heute noch „warm“, ist es morgen plötzlich kalt und glatt. Dann sind Sie als Arbeitgeber gefordert. Jetzt müssen Sie zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Mit diesem Artikel wollen wir von KI aktuell Ihnen dabei helfen, den möglicherweise zeitlich verschobenen Herbst und Winter in Ihrem Unternehmen vorzubereiten. Angefangen von rutschigen Wegen durch Herbstlaub oder Eis bis hin zu Erkältungswellen durch kalte Temperaturen – es gibt viele Aspekte, die jetzt Ihre Beachtung finden sollten. Dieser Artikel beleuchtet, welche Schritte und Vorkehrungen im Hinblick auf das Arbeitsschutzrecht und die Unfallverhütungsvorschriften notwendig sein können.

TIPP: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Betreuer von KUECK Industries, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung den Herbst und Winter ausreichend betrachtet oder ob eine Anpassung erforderlich ist. Gerade wenn Ihre Mitarbeiter im Außendienst sind und vielleicht zusätzlich auch noch Kraftfahrzeuge führen, können Kleidung und Fahrzeugbordausstattung ein wichtiges Thema sein.

Führen Ihre Beschäftigten dienstlich Kraftfahrzeuge, kann es erforderlich werden, diese im Hinblick auf sicheres und wetterangepasstes Fahrverhalten zu unterweisen.

1. Gefahren durch rutschige Wege und Flächen.

Der Herbst bringt oft nasses Wetter und Laubfall mit sich, der Winter kann Schnee und Eis bringen. Dadurch können Wege und Flächen rutschig und gefährlich werden. Gemäß der einschlägigen Rechtsnormen sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Ihrem Gelände für sichere Verkehrswege zu sorgen. Dies kann beinhalten:

  • Regelmäßige Kontrolle und Reinigung von Wegen, insbesondere von Haupteingängen und Treppen. Bedenken Sie, auch Besucher, Kunden und andere Gäste Ihres Unternehmens können zu Schaden kommen und schnell wirft man Ihnen eine Vernachlässigung Ihrer Verkehrssicherungspflicht vor.
  • Streuen bei Glatteisgefahr und organisieren Sie die Schneeräumung. Beachten Sie dabei die Vorgaben zur Streu- und Räumpflicht in der Ortssatzung ihrer Kommune. Achten Sie insbesondere darauf, wann das Räumfenster morgens beginnt und wann es abends endet.
  • Stellen Sie zusätzliche Hinweisschilder an besonders rutschigen Stellen auf. Beachten Sie aber, dass Sie diese nicht von Ihrer Verkehrssicherungspflicht sowie der Streu- und Räumpflicht befreit.
  • Eine ausreichende Beleuchtung hilft dabei sicherzustellen, dass Gefahrenstellen gut erkennbar sind. Die ASR A3.4 fordert auf Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr mindestens eine Beleuchtungsstärke von 150 Lux. Fällt der Fahrzeugverkehr weg, reichen 100 Lux.
2. Schutz vor Kälte und Erkältungswellen.

Während der kalten Monate steigt das Risiko von Erkältungen und anderen Infektionskrankheiten. Zwar ist die Corona-Pandemie vorbei, aber Corona nach wie vor ein Thema. Die neuen Varianten können zu hohem Fieber und mehrtägigen Ausfällen führen. Als Arbeitgeber sollten Sie daher besonderen Wert auf präventive Maßnahmen legen. Hier ein paar Tipps von KI aktuell:

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung von Innenräumen, um den Austausch von verbrauchter Luft zu gewährleisten. Nicht erst seit der Corona-Pandemie wissen wir, dass der regelmäßige Luftaustausch Infektionskrankheiten vorbeugt. Dazu gehören übrigens auch Durchfallerkrankungen, deren Viren durch die Luft übertragen werden können.
  • Vor allem bei Tätigkeiten im Freien geben Sie die Möglichkeit zum Wechseln nasser oder kalter Kleidung. Beachten Sie auch dabei die Anforderungen aus den Technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung (ASR). So müssen je nach Tätigkeit beheizte Aufenthaltsräume und Toiletten oder Sanitärräume zur Verfügung stehen.
  • Bei Arbeiten im Freien müssen Sie geeignete wetterfeste Kleidung und Handschuhe, Kopfbedeckung und Unterziehkleidung bereitstellen. Grundlage dafür ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
  • Für Arbeitsstätten schreibt die ASR A3.5 bestimmte Raumtemperaturen vor. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Grundlage ist auch hier Ihre Gefährdungsbeurteilung.
  • Fördern Sie eine gute Handhygiene und stellen Sie ggf. Händedesinfektionsmittel bereit. Kostenlose Poster und Aufkleber finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA).
  • Halten Sie Ihre Beschäftigten dazu an, die Grundregeln des hygienischen Verhaltens, die durch die Corona Pandemie in Erinnerung gerufen wurden, weiterhin einzuhalten (klicken Sie für den hochauflösenden Download auf das Bild):

3. Anpassung der Arbeitszeiten und -bedingungen.

Die dunklen Morgen- und Abendstunden sowie die teils extremen Wetterbedingungen können die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsleistung beeinflussen. Hier können Sie mit Anpassungen entgegenwirken:

  • Flexibilisieren Sie die Arbeitszeiten, um möglichst bei Tageslicht arbeiten zu können. Ihre Mitarbeiter werden produktiver sein.
  • Berücksichtigen Sie Wetterprognosen bei der Planung von Außeneinsätzen. Ziehen Sie ggf. Arbeiten in Gebäuden und Lagern vor, wenn kaltes und nasses Wetter angesagt ist.
  • Geben Sie bei Bedarf technische Unterstützung, wie z.B. zusätzliche Beleuchtung oder Heizgeräte. Beachten Sie aber gerade bei Letzteren unbedingt den Brandschutz.

Fazit.
Der Schutz der Beschäftigten ist in jeder Jahreszeit wichtig, doch Herbst und Winter bringen besondere Herausforderungen mit sich. Durch einfache proaktive und präventive Maßnahmen, die auf diese Zeit abgestimmt sind, können Sie als Arbeitgeber das Risiko von Unfällen und Erkrankungen und damit Ausfallzeiten für Ihren Betrieb deutlich minimieren. Das Arbeitsschutzrecht bietet Ihnen hierbei den notwendigen Rahmen, die Berater von KUECK Industriesstellen das Thema rechtskonform mit Ihnen auf.

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