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Telefonie via Laptop oder PC – Wie stellen Sie den Notruf sicher?

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VoIP-Telefonie, mobiles Arbeiten und Homeoffice bieten neue technische Möglichkeiten. Hardwaretelefone sind nicht mehr zwingend am Schreibtisch erforderlich. Heute reicht auch ein Laptop oder PC, um den Computer als Telefon zu nutzen. Somit wären auch Notrufe auf diesem Weg abzusetzen. Computer sind aber nicht immer in Betrieb. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung stellt sich damit die Frage, wie der Arbeitgeber sicher einen Notruf absetzen kann.
So ist die Rechtslage.

Das Recht ist eindeutig. § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie § 24 ff. DGUV Vorschrift 1 regeln die Anforderungen an den Arbeitgeber zur Erste-Hilfe und Notfallorganisation. Nach § 25 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer für geeignete Meldeeinrichtungen zu sorgen. Nach allen drei Rechtsnormen hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass im Bedarfsfall schnell und sicher ein Notruf abgesetzt werden kann.

Gefährdungsbeurteilung notwendig.

Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie, ob Ihre Notfallorganisation ausreichend ist und welche Hilfsmittel Sie vorhalten müssen. Im Rahmen der Beurteilung müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie das Schutzziel „schnell und sicher einen Notruf absetzen“ mit VoIP-Telefonie via Computer erreichen können.

Das Ergebnis könnte sein, dass bei ausgeschaltetem Computer das unmittelbare Absetzen eines Notrufes nicht möglich ist. Zuerst muss dieser neu gestartet und mit dem Netzwerk verbunden werden. So kann wertvolle Zeit verloren gehen!

„Heute hat doch jeder ein Handy in der Tasche.“ – wäre dann auch keine ausreichende Argumentation. Denn einerseits ist es eine Pflicht des Arbeitgebers den schnellen Notruf sicherzustellen. Andererseits ist nicht sichergestellt, dass immer ein Handy vor Ort präsent ist und tatsächlich Empfang hat. Darauf dürfen Sie sich also nicht verlassen.

Empfehlung:

Wenn Sie mit einem VoIP-System via Computer telefonieren, dokumentieren Sie dies mittels Gefährdungsbeurteilung. Ihre Berater von KUECK Industries helfen Ihnen dabei gerne weiter. Positionieren Sie an leicht zugänglichen Orten in ähnlichen Abständen wie die Erste-Hilfe-Ausrüstung ergänzende Hardwaretelefone für den Notfall. Kennzeichnen Sie diese Telefone mit dem Symbol für Notrufeinrichtungen nach ASR A1.3 (s.o.).

Technische Rahmenbedingungen und Standort klären.

Im Rahmen einer Begehung testete ein Berater von KUECK Industries in Frankfurt am Main den Notruf 112 am VoIP-Telefon eines Kunden. Der Anruf landete in einer Kreisleitstelle in Norddeutschland, weil sich dort der Computer der virtuellen Telefonanlage befand. So wäre im Notfall wertvolle Zeit vergangen.

TIPP:

Prüfen Sie, ob in Ihrer virtuellen Telefonanalage spezielle Einstellungen notwendig sind, damit Notrufe auch tatsächlich in der Rettungsleitstelle auflaufen, die für Ihren tatsächlichen Aufenthaltsort die Richtige ist.

Mit einer Gefährdungsbeurteilung und den richtigen Einstellungen kann aus Sicht von KI aktuell auch mit moderner Technik sichergestellt werden, dass Notrufe schnell und zuverlässig abgesetzt werden können, um Leben zu retten.

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