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Richtige Beleuchtung im Büro!

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In der dunklen Jahreszeit kommt es wieder häufiger vor, dass die Berater von KUECK Industries im Rahmen von Begehungen in Büroräume mit Schummerlicht kommen. Dann stellt sich einerseits die Frage, ob das so richtig und gesund ist. Und andererseits ist zu klären, kann oder muss der Chef da etwas tun. Fakt ist: Die richtige Beleuchtung am Büroarbeitsplatz spielt nicht nur für die Stimmung und Produktivität eine entscheidende Rolle, sondern auch für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter.
In Deutschland sind die Vorgaben für die Ausleuchtung von Arbeitsplätzen, auch für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel ASR A3.4 klar geregelt. Ergänzt werden diese durch Regelungen und Empfehlungen der DGUV wie beispielsweise die Branchenregel 115-401 „Branche Bürobetriebe“. In diesem Artikel von KI aktuell beleuchten wir das Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz ausführlich und zeigen auf, warum und wie eine gute Beleuchtung im Büro unerlässlich ist.
Anforderungen an eine gesunde Bürobeleuchtung.

Es gibt zunächst einmal eine Reihe von Faktoren, die bei der Planung und Umsetzung der Beleuchtung am Büroarbeitsplatz berücksichtigt werden müssen. Grundlage dafür ist wie immer – die Gefährdungsbeurteilung.

  • Jeder Arbeitsplatz ist nach der ArbStättV mit einem Fenster und Sichtkontakt nach draußen einzurichten, damit möglichst ausreichend Tageslicht in den Raum fallen kann.
    Aus der ArbStättV – Anhang Nr. 3.2 Abs. 1: „Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht und die eine Sichtverbindung nach außen haben.“ Diese Anforderung wird durch die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ präzisiert. Der Abschnitt 4 betrachtet diese Anforderungen umfänglich. Die ASR erlaubt aber zum einen „produktionstechnische“ Abweichungen – zum Beispiel für Röntgenräume, Fotolabore u.a. – und zum anderen für Bestandsgebäude. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind in diesen Fällen Kompensationsmaßnahmen möglich.
  • Lichtintensität: Die Lichtstärke muss gemäß ASR A3.4 an die jeweiligen Sehaufgaben angepasst sein. Hierbei gibt die ASR in Anhang 3 auch ganz konkrete Werte vor. Für Büro- und Bildschirmarbeiten wird unter Anhang 3 Nr. 4.2 eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux empfohlen. Für technisches Zeichnen können aber auch 750 Lux notwendig sein.

Dabei können sich durchaus unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen Bereiche im Raum ergeben, wie die nebenstehende Abbildung aus der DGUV Regel 115-401 zeigt. Demnach wären in diesem Beispielbüroraum

  • die Schreibtisch- und Besprechungstischflächen mit 500 Lux auszuleuchten,
  • eine Teilfläche des Schreibtisches erhält aufgrund der besonderen Anforderung aus der Tätigkeit gemäß Gefährdungsbeurteilung sogar 750 Lux und
  • der Umgebungsbereich muss mit 300 Lux ausgeleuchtet sein.

Gerade in Herbst und Winter, wenn das einfallende natürliche Licht weniger ist, muss hier durch die hausinterne Beleuchtung nachgebessert werden.

  • Blendfreiheit: Um Augenbeschwerden und Kopfschmerzen vorzubeugen, soll die Beleuchtung blendfrei sein. Dies ist insbesondere bei der Arbeit am Bildschirm wichtig, um Reflexionen zu vermeiden. Deswegen ist auch darauf zu achten, dass Bildschirme möglichst im 90° Winkel zum Fenster aufgestellt sind.
  • Lichtfarbe und Farbwiedergabe: Ein ausgewogenes Verhältnis von kaltweißem und warmweißem Licht schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Zudem soll das Licht eine gute Farbwiedergabe ermöglichen.

Die DGUV Information 215-442 „Beleuchtung im Büro“ gibt viele konkrete Hilfen zur Ausstattung von Büroräumen mit Beleuchtung. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit von KUECK Industries erstellt mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung und unterstützt Sie damit bei der Planung.

Folgen unzureichender Beleuchtung für Augen und Sehkraft: Eine unzureichende Beleuchtung kann erhebliche gesundheitliche Folgen für die Augen haben. Bei schlechten Lichtverhältnissen müssen sich die Augen stärker anstrengen, was zu Ermüdungserscheinungen und sogenanntem „Büroaugen-Syndrom“ führen kann. Dies äußert sich in Symptomen wie trockenen, gereizten Augen, verschwommenem Sehen und Kopfschmerzen. Langfristig kann eine konstante Überanstrengung der Augen auch die Sehkraft beeinträchtigen und zu dauerhaften Sehproblemen führen.

Ihr Handeln als Arbeitgeber für eine optimale Bürobeleuchtung.

1. Stellen Sie sicher, dass möglichst immer primär natürliches Licht genutzt werden kann. Es wirkt sich positiv auf die Stimmung und Konzentration aus und reduziert die Notwendigkeit künstlicher Beleuchtung.
2. Prüfen Sie die Beleuchtungsstärke in ihren Büroräumen. Die Experten von KUECK Industries haben die Messbefähigung und Messgeräte, um im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ihr Lichtkataster anzufertigen. Reicht die Beleuchtungsstärke (stellenweise) nicht aus, bessern Sie nach.
3. Ergänzen Sie die Büro- und Bildschirmarbeitsplätze mit individuell einstellbaren Schreibtischlampen. Moderne Bürostehleuchten können so eingestellt werden, dass sie automatisch die Umgebungsbeleuchtung erkennen und das notwendige Licht nachsteuern, um 500 Lux am Arbeitsplatz zu erreichen.
4. Die Beleuchtung muss in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, denn sie verschleißt und verschmutzt.
5. Unterweisen Sie die Beschäftigten im Hinblick auf die Notwendigkeit richtiger Beleuchtung und den Folgen bei zu wenig Licht (s.o.) für deren Gesundheit.
6. Wirken Sie darauf hin, dass Ihre Beschäftigten auch bei mobiler Arbeit und Tätigkeiten im Homeoffice für eine ausreichende Beleuchtungssituation sorgen.

Fazit: Die Beleuchtung am Büro- und Bildschirmarbeitsplatz spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Sie beeinflusst nicht nur die Sehkraft, sondern auch die Produktivität und Stimmung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind nicht nur rechtlich dazu verpflichtet, für eine angemessene Beleuchtung zu sorgen. Es liegt auch in ihrem Interesse, für ein optimales Arbeitsumfeld zu sorgen. Mit den richtigen Maßnahmen und einer regelmäßigen Überprüfung in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit von KUECK Industries kann eine gesundheitsförderliche und produktive Arbeitsumgebung geschaffen werden.

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