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KFZ-Verbandkästen

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Kein dringender Handlungsbedarf! Das deutsche Normungsinstitut DIN e.V. hat die Verbandkasten-Norm DIN 13164 geändert und unter anderem zwei medizinische Gesichtsmasken neu in die Norm aufgenommen. Gleichzeitig wurden je ein Dreiecktuch und ein Verbandtuch aus der Norm gestrichen. Die Norm ist zwar zum 01.02.2022 in Kraft getreten, ein dringender Handlungsbedarf resultiert daraus aber nicht. Lassen Sie sich also nicht von findigen Verkäufern oder Verlagsnewslettern ins Boxhorn jagen. Die neue Norm gilt zwar seit dem 1. Februar 2022, aber mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten. Außerdem stellt sie lediglich eine Empfehlung des DIN e.V. dar. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen nach dem neuen Normentext auf jeden Fall noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, denn sie sind qualitativ gleichwertig. Aktuell besteht außerdem keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen seitens des Gesetzgebers. Erst wenn dieser in der Zukunft in der STVZO in § 35 h die Normausgabe 2022 als Mindeststandard aufführt, entsteht möglicherweise ein Handlungsbedarf für Sie. Wir von KI gehen aktuell davon aus, dass der Gesetzgeber dann entsprechende Übergangsbestimmungen definieren wird. Als Service für unsere Kunden halten wir übrigens Betriebsverbandkästen, KFZ-Verbandkästen, Augenspülflachen, Pflaster-Sets und Nachrüstpacks bereit. Sprechen Sie uns bitte gerne darauf an.

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