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In der Diskussion: Neue Arbeitszeitmodelle.

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Bei KUECK Industries gilt schon seit mehr als einem Jahr probeweise das belgische Arbeitszeitmodell. Arbeitnehmer dürfen ihre tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausdehnen und können als Vollzeitbeschäftigte damit eine 4-Tage-Woche erreichen. Ergänzt mit der Option an einem Tag in der Woche mobil aus dem heimischen Umfeld heraus arbeiten zu dürfen, entsteht eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation zu Gunsten der „work-life-balance“, allerdings ohne Abstriche für die Arbeitsleistung gegenüber unseren Kunden.

Die Berater von KUECK Industries werden insbesondere im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung bei der Arbeit immer wieder auf dieses Modell angesprochen. Gleichzeitig geistern Begriffe wie „Fachkräftemangel“ oder Sätze wie „Haben wir keine größeren Probleme in der deutschen Wirtschaft als die 4-Tage-Woche?!“ durch die Gazetten. Die Unternehmensberatung Intraprenör sucht derzeit 50 Betriebe, die sich dazu gegen Bezahlung an einer wissenschaftlich durch die Universität Münster begleiteten Studie beteiligen. Hier können auch Sie sich für die Teilnahme bewerben. Gründe genug für uns von KI aktuell Ihnen ein paar Antworten dazu zu geben.

Welche Modelle für eine 4-Tage-Woche gibt es überhaupt?

Grundsätzlich sind Ihrer Flexibilität erst einmal keine Grenzen gesetzt, solange Sie nicht gegen ein Gesetz wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder ein tarifvertragliches Arbeitszeitmodell verstoßen. Und jedes Modell muss natürlich zu Ihrem Unternehmen und seinen Beschäftigten passen. Dementsprechend müssen sie individuell betrachtet und beraten werden, ein Altenheim ist anders zu organisieren, als eine Steuerberatung oder ein Produktionsbetrieb. Diese Modelle finden sich nach den Recherchen von KI aktuell „auf dem Markt“:

  • Belgisches Modell wie wir es bei KUECK Industries anwenden, dabei verteilen die Beschäftigten ihre Arbeitsstunden auf vier Tage. Bis zu 10 Stunden pro Tag bei einer 40-Stunden-Woche sind dabei unter Einhaltung des ArbZG möglich. Das Gehalt bleibt unverändert, es gibt das volle Gehalt.
  • Arbeitszeitverkürzung und Verteilung auf vier Tage: Es wird dabei nicht ein ganzer Arbeitstag gestrichen, sondern die Wochenarbeitszeit um ein paar Stunden gekürzt. Beispielsweise ist eine Kürzung von 40 auf 38 Stunden mit vier Tagen á 9,5 Stunden möglich, ohne gegen das ArbZG zu verstoßen. Ob es dabei beim gleichen Lohn bleiben kann/muss, ist eine unternehmerische Entscheidung.
  • Teilzeit ohne Lohnausgleich: Bei diesem Modell arbeiten die Beschäftigen 80 % ihrer bisherigen Arbeitszeit an vier Tagen ab. Bei einer 40 Stundenwoche käme man somit auf 32 Stunden, die an vier Tagen á 8 Stunden rechtskonform erledigt werden können. Dafür erhalten die Beschäftigten dann auch nur 80 Prozent ihres ursprünglich vereinbarten Gehaltes. Übrigens, ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung ist für Arbeitnehmer seit 2001 gesetzlich verankert und somit möglich.
  • 100-80-100-Modell: Das Modell ist dann die Alternative zu „Teilzeit ohne Lohnausgleich“, denn hier arbeiten die Beschäftigen 80 % ihrer bisherigen Arbeitsstunden an vier Tagen ab und erhalten dafür ihr volles Gehalt. Diese Option stellt demzufolge eine erhebliche Lohnerhöhung dar und ist somit eine unternehmerische Entscheidung.
Was sagt das Gesetz?

Wie oben bereits beschrieben sind die Anforderungen des ArbZG in jedem Falle auch weiterhin zu beachten. Der Bundesarbeitsminister hat im letzten Jahr im Rahmen der Diskussion um das belgische Modell und eine mögliche Arbeitszeitverkürzung bereits öffentlich erklärt, das dieses auch jetzt im Rahmen der bestehenden Regelungen des Gesetzes möglich ist.

Aus dem Arbeitszeitgesetz (§ 3): Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Die werktägliche Arbeitszeit darf somit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden. Allerdings dürfen innerhalb von 24 Wochen durchschnittlich 8 Stunden nicht überschritten werden. Das führt zu folgender Rechnung:

  • 10 Stunden x 4 Tage x 24 Wochen = 960 Stunden

Weil das Arbeitszeitgesetz den Samstag als Werktag betrachtet, beträgt die erlaubte Höchstarbeitszeit pro Woche 48 Stunden, verteilt auf maximal 6 Arbeitstage pro Woche, die das Gesetz vorsieht und erlaubt. Somit kommt man zu folgender weiteren Rechnung:

  • 960 Stunden : 24 Wochen : 6 Tage = 6,67 Stunden

Mit diesem belgischen Modell der 4-Tage-Woche büßen Sie wegen der Tageshöchstarbeitszeit aber an Flexibilität ein, denn wegen der Tageshöchstarbeitszeit von 10 Stunden sind Überstunden an regulären Arbeitstagen nicht mehr möglich. Mehrarbeit darf nur an einem planmäßig freien Tag geleistet werden.

Beachten Sie: Bei einer 40-Stunden-Woche können Minderjährige sowie Schwangere und Stillende nicht am belgischen Modell teilnehmen. Denn Mutterschutzgesetz (MuSchG) bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) treffen Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit:

  • Schwangere und Stillende dürfen demnach nicht länger als 8,5 Stunden am Tag arbeiten.
  • Minderjährige dürfen sogar nicht länger als 8 Stunden am Tag arbeiten.

Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass das ArbZG mindestens 30 Minuten Pause nach sechs Arbeitsstunden und 45 Minuten nach neun Stunden vorschreibt. Und, zwischen zwei Arbeitsschichten müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

TIPP: Lassen Sie sich bei einem solchen Modell anwaltlich beraten. Denn neben dem ArbZG kann es notwendig oder sinnvoll sein, auch Urlaubszeiten und Urlaubsansprüche neu zu regeln. Wenn Sie dauerhaft eine 4-Tage-Woche einführen, ist möglicherweise auch die Berechnung der Urlaubstage bezogen auf 4 Werktage sinnvoll. Außerdem kann zu regeln sein, wie mit Feiertagen umzugehen ist.

Sie können eine solche Regelung ja auch erst einmal freiwillig als Arbeitgeber mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass sich daraus keine betriebliche Übung ableiten lässt und der Test befristet ist, einführen. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, mit Ihren Beschäftigten über positive und/oder negative Erfahrungen zu sprechen und ggf. Anpassungen zu verabreden.

Eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung bei der Arbeit kann eine gute Grundlage für eine solche Überlegung sein. Sie kann auch nach Einführung einer 4-Tage-Woche dabei helfen, die Ergebnisse zu evaluieren. Gerne unterstützen Sie die Berater von KUECK Industries dabei.

86 % der Unternehmen geben in einer aktuellen Studie zur Familienfreundlichkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übrigens an, dass familienfreundliche Maßnahmen für sie ein wichtiger Teil zur Fachkräftegewinnung und -bindung sind. Ein familienfreundliches Arbeitszeitmodell gehört hier sicher auch dazu.

Eine interessante Betrachtung liefert auch das iW – Institut der Deutschen Wirtschaft auf seiner Webseite. Dort können Sie sich anschauen, wo Sie mit Ihrer Wochenarbeitszeit im Vergleich zu anderen stehen. Danach ist die 40-Stunden-Woche immer noch „das“ Arbeitszeitmodell in Deutschland.

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