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Gewalt am Arbeitsplatz

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Berichte in den Medien über Gewalt gegenüber Rettungskräften, Feuerwehrleuten und anderen Einsatzkräften gehören in Deutschland leider inzwischen zum Alltag. Auch die Notaufnahmen aus Krankenhäusern berichten fast täglich über Gewalt am Arbeitsplatz durch aggressive Patienten und Angehörige.

Doch auch andere Berufe – insbesondere mit häufigem Kundenkontakt – können hier betroffen sein. Arbeitgeber sind in der Pflicht ihre Beschäftigten vor Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen. Nachfolgend geben wir von KI aktuell Tipps und Hinweise zu diesem Thema.

Erfahrungen von Gewalt am Arbeitsplatz

Zwei Alltagsbeispiele für Gewalt am Arbeitsplatz aus dem Erfahrungsschatz der Experten von KUECK Industries:

  1. Eine Pflegefachkraft aus einer Altenpflegereinrichtung kehrt nach monatelanger Krankheit in Folge eines körperlichen Übergriffs an ihren Arbeitsplatz zurück. Der Pflegedienstleiter begrüßt die Fachkraft mit den Worten „Machen Sie sich nichts daraus, da müssen wir alle mal durch.
  2. In einer Geschäftsstelle eines Unternehmens berichtet eine Mitarbeiterin der Fachkraft für Arbeitssicherheit von KUECK Industries im Rahmen der Begehung: „Dort gegenüber sammeln sich die Drogenabhängigen, da ist öfters mal Ärger. Wenn ich hier nachmittags – vor allem im Winter im Dunkeln – alleine in der Geschäftsstelle bin, habe ich schon Angst.

Beide Fälle zeigen einen klaren Handlungsbedarf auf. Und genau darum soll es in dieser Blogbeitrag gehen.

Gewalt am Arbeitsplatz – Gefährdungsbeurteilung notwendig

Es ist nicht zielführend, solche Themen zu ignorieren und „Gott gegeben“ sind sie auch nicht. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es zu einem übergriffigen Ereignis kommen kann, hat der Arbeitgeber dies im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und anderen Rechtsvorschriften zu betrachten und notwendige Schutzmaßnahmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz festzulegen. Die Experten von KUECK Industries erstellen dieses Dokument fachkundig mit Ihnen.

Die Befragung der Beschäftigten, möglicherweise bereits gemachte Erfahrungen und eine realistische, ehrliche Bewertung möglicher Szenarien helfen dabei, das Risiko von Gewalt am Arbeitsplatz für die Beschäftigten zu bewerten. Eine wichtige Frage dabei ist immer in wieweit die ermittelten Risiken für die Beschäftigten über das alltägliche Maß hinausgehen. Die DGUV berichtet, dass 60 bis 98 Prozent der befragten Ärzte und Pflegekräfte von verbaler Gewalt wie Bedrohungen und Beleidigungen innerhalb eines halben Jahres erzählen. Gewalt am Arbeitsplatz in Form von körperlichen Angriffen liegen bei dieser Personengruppe durchschnittlich bei 30 bis 50 Prozent.

Ein Überfallrisiko muss man auch in Deutschland leider inzwischen als alltäglich im öffentlichen Raum betrachten. Bei der Alleinarbeit in einer Geschäftsstelle in der Nachbarschaft zu einem Drogenbrennpunkt ist das Risiko dann aber auch als erhöht anzusehen. In einer Kurklinik wird das Risiko sicher anders bewertet werden müssen, als in der Notaufnahme eines Akutkrankenhauses in einer Großstadt. Es muss somit als erhöht, und damit über das alltägliche Maß hinausgehend, bewertet werden, wenn sich das aus der Tätigkeit oder der Arbeitsumgebung ergibt. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Risiko für Gewalt am Arbeitsplatz für die Beschäftigten, sind Schutzmaßnahen durch den Arbeitgeber zwingend erforderlich.

Gefährdungen durch Gewalt am Arbeitsplatz ermitteln und bewerten

So gehen Sie dabei vor:

Gefährdungen durch Gewalt am Arbeitsplatz zu ermitteln:

Wegen fehlender klarer Richtwerte gilt es, die individuellen Erfahrungen der Beschäftigten zu erfragen, zum Beispiel mit Hilfe von Fragebögen oder Workshops:

  • Wer war bereits von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen?
  • Wie häufig und in welchen Situationen?

Gefährdungen durch Gewalt am Arbeitsplatz zu bewerten:

  • Wie wahrscheinlich sind Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz?
  • Wie schwer mögliche Folgen?

Daraus ergibt sich dann der Handlungsbedarf.

Mögliche Schutzmaßnahmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz

Auch in diesem Fall gilt die Maßnahmenhierarchie nach § 4 ArbSchG. Kann die Gefahr nicht beseitigt werden, sind technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen zu ergreifen. Nachfolgend haben wir beispielhafte Maßnahmen zusammengestellt:

  • Technische Maßnahmen: gut ausgeschilderte Fluchtwege, zugangsgesicherte Aufenthalts-, Behandlungs- oder Beratungsräume; Barrieren durch Möbel und Einbauten zwischen den Beschäftigten und den Besuchern, beispielsweise am Empfangstresen; zur Minderung von Aggressionspotenzial eine angenehme Beleuchtung, getrennte Wartebereiche, Monitore mit Informationen zu Wartezeiten. Die Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries können hier auf vielfältige, branchenübergreifende Erfahrungen für technische Maßnahmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz zurückblicken.
  • Organisatorische Maßnahmen: Wartezeitenmanagement optimieren, geeignete Notrufeinrichtungen und/oder einen Sicherheitsdienst bereitstellen, gefährliche Gegenstände wie Scheren und Brieföffner aus dem Zugriffsbereich der Besucher entfernen, Alleinarbeit vermeiden, verbindliche Verhaltensrichtlinien erstellen, Konsequenzen nach Gewaltvorfällen ziehen (z.B. Hausverbote erteilen, Schutzmaßnahmen anpassen), offene Kommunikationskultur mit Betroffenen etablieren.
  • Personenbezogene Maßnahmen: regelmäßig zu Schutzmaßnahmen unterweisen, ggf. Deeskalationstrainings durchführen.

TIPP: Schnelle Hilfe bei Gewalt am Arbeitsplatz

Personennotsignalanlagen und funktionierende Notrufeinrichtungen können wesentlich dazu beitragen, dass die Beschäftigten sich sicher und vom Arbeitgeber geschützt fühlen. Sie müssen aber auch funktionieren. Personennotsignalanlagen, die niemand hört, sind genauso wirkungslos wie Notruftaster, nach deren Auslösung ein Wachdienst ohne Blaulicht und Martinshorn (das darf er nämlich nicht) mal vorbeischaut.

Und wenn es doch zu einem zu Gewalt am Arbeitsplatz kommt

6,9 Prozent der Arbeitsunfälle im Gesundheits- und Sozialwesen gehen laut DGUV-Unfallstatistik für das Jahr 2021 auf Gewalt am Arbeitsplatz zurück – so viele wie in keiner anderen Branche. Branchenunabhängig handelt es sich in so einem Fall aber um einen Arbeitsunfall. So gehen Sie jetzt vor:

  • Dokumentieren Sie das Ereignis, zum Beispiel im Verbandbuch.
  • Sprechen Sie mit den Betroffenen und bieten Sie Hilfe an (s.u.).
  • Prüfen Sie, ob Ihre Schutzmaßnahmen ausreichend sind oder angepasst werden müssen. Aktualisieren Sie ggf. Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Posttraumatische Belastungsstörung nach Gewalt am Arbeitsplatz

Ein solches Übergriffereignis kann noch Wochen nach dem Erlebten zu einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei den Betroffenen führen. Während und nach einem solchen Extremereignis sind Betroffene mit einer emotional sehr belastenden Situation konfrontiert. Sie erleben das Ereignis manchmal „wie in Zeitlupe“ immer wieder. In anderen Fällen grübeln sie fast ununterbrochen über das Erlebte und vernachlässigen unbewusst andere Lebensbereiche. Wenn Sie das nach Gewalt am Arbeitsplatz beobachten oder wahrnehmen besteht Handlungsbedarf.

Hilfe bieten in diesem Fall die Unfallversicherungsträger (BG/ UK), da es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Mit deren Hilfe kann kurzfristig eine professionelle Hilfe und Nachbereitung organisiert werden. Sprechen Sie Ihre Aufsichtsperson oder Ihren Betreuer von KUECK Industries an. Diese helfen gerne weiter.

Fazit

Übergriffe und andere, psychische belastende Extremerlebnisse gehören heute leider in vielen Berufen zum Alltag. Man muss sie aber nicht hinnehmen und kann die Beschäftigten weitestgehend vor Gewalt am Arbeitsplatz schützen. Dafür muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen.

Kommt es während der Arbeit zu einem solchen Ereignis, handelt es sich um einen versicherten Arbeitsunfall. Mit Hilfe der BG/ UK lässt sich dann schnell professionelle Hilfe organisieren. Auch die Berater von KUECK Industries können mit ihrer Erfahrung weiterhelfen.

 

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Gewalt am Arbeitsplatz gemacht? Wie wurde das Thema im Unternehmen gehandhabt?

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