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GEFAHRSTOFFE: Sie müssen die Substitution prüfen

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Gefahrstoffe sind mit solchen Rautensymbolen gekennzeichnet. Von derart gekennzeichneten Stoffen gehen somit Gefahren für Mensch (und oft auch Umwelt) aus. Menschen müssen Sie vor solchen Gefahren schützen, so steht es in der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV). Die Ersatzstoffprüfung ist eine grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 6 dieser Verordnung. Nachfolgend gehen wir auf Ihre Unternehmerpflichten ein.

Die Substitutionsprüfung oder Ersatzstoffprüfung ist immer vor dem ersten Einsatz eines neuen Gefahrstoffs durchzuführen. Es ist genau zu prüfen, ob der Einsatz wirklich notwendig ist oder ein weniger gefährlicher Stoff eingesetzt oder sogar ein weniger gefährliches Verfahren angewendet werden kann. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ausschlaggebend für die Entscheidung können technische, aber nicht wirtschaftliche Aspekte sein.

Dies gilt übrigens auch für im Arbeitsprozess entstehende oder freiwerdende Stoffe (Stäube, Rauche, Dämpfe usw.). Ein Beispiel:

Kalkablagerungen lassen sich sehr schnell mit konzentrierter Salzsäure entfernen, aber genauso mit einem handelsüblichen Essigreiniger oder Zitronensaft, wenn man diese etwas länger einwirken lässt. Der Essigreiniger und der Zitronensaft sind weitaus weniger gefährlich, als die Salzsäure.

Wenn die Substitution nicht möglich ist.

Nicht jeder Stoff kann substituiert bzw. gegen ein Verfahren mit weniger Gefährdungspotential ausgetauscht werden. Bei der Prüfung kann als Ergebnis auch herauskommen, dass der betrachtete Stoff „schwer oder nicht substituierbar“ ist. Dann müssen‘ Maßnahmen entsprechend der Maßnahmenhierarchie – STOP-Prinzip – im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und umgesetzt werden. Dabei steht

  • S für Substitution,
  • T für technische Schutzmaßnahmen,
  • O für organisatorische Schutzmaßnahmen und
  • P für personenbezogene Maßnehmen.

Der Einsatz in geschlossenem System ist eine technische Maßnahme (T) und gegenüber der persönlichen Schutzausrüstung (P) immer zu bevorzugen. Ihre Berater von KUECK Industries helfen hier gerne weiter.

Vorteile einer Substitutionsprüfung.

Natürlich stellt die Überprüfung einen Aufwand dar, doch welche Vorteile bringt sie Ihnen:

  • Schutz und Sicherheit für Ihre Beschäftigten und damit weniger Ausfallzeiten,
  • hohe Rechtskonformität und damit ein hohes Maß an Sicherheit vor Inregressnahme bei Arbeitsunfällen,
  • verringerter Folgeaufwand (Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und von Betriebsanweisungen sowie Unterweisungspflichten, weitere technische-, organisatorische- und persönliche Schutzmaßnahmen, Einhaltung von Prüfpflichten und Anwenden von Lagerungsanforderungen usw.).
Achtung bei KMR (CMR) Stoffen.

Viele Stoffe oder Gemische werden als krebserzeugend, keimzellmutagen und/oder reproduktionstoxisch eingestuft (siehe oben). Weiterhin können diese auch während eines Prozesses entstehen oder freigesetzt werden.

Bei Tätigkeiten mit KMR-Stoffen der sogenannten Kategorie 1A oder 1B muss die Substitution vorrangig erfolgen, wenn sie technisch möglich und zu einer insgesamt niedrigeren Gefährdung führt. So steht es unter anderem in der Technischen Regel TRGS 600.

Es ist bei ihrem Einsatz ein Verzeichnis der Beschäftigten zu führen, welche bei Ihren Tätigkeiten solchen KMR-Stoffen ausgesetzt sind. In dem Verzeichnis sind auch die Häufigkeit und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren.

Und, dieses Verzeichnis ist 40 Jahre nach der Exposition aufzubewahren und bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug über die sie betreffenden Angaben aus dem Verzeichnis auszuhändigen sowie einen Nachweis hierüber wie Personalunterlagen aufzubewahren.

So soll es zukünftig bei KMR (CMR) Stoffen weitergehen.

Für die Novellierung der Gefahrstoffverordnung liegt ein Referentenentwurf vor und mit dem Inkrafttreten wird zeitnah gerechnet. Hinsichtlich KMR-Stoffe soll für Tätigkeiten mit krebserregenden Stoffen der Kat. 1A und 1B ein sogenanntes risikobezogenes Maßnahmenkonzept vollständig eingeführt werden. Damit einhergehend soll es eine Mitteilungspflicht an die Behörden bei Verwendung von KMR-Stoffen geben. Da ist die Substitution sicher der weniger aufwändige und gesündere Weg.

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