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EU-Maschinenverordnung löst Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab

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Die neue EU-Maschinenverordnung wurde bereits veröffentlicht. Doch wann tritt sie in Kraft und wann sollten Sie mit einem Umstieg planen? Wir haben für Sie das Wichtigste einmal zusammengefasst.

Umstieg zur neuen EU-Maschinenverordnung planen

Die EU stellt auch das Maschinenrecht neu auf, darauf hatten wir in KI aktuell im letzten Jahr bereits hingewiesen. Die neue EU-Maschinenverordnung ist bereits am 29.06.2023 unter dem Namen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.

Das ist aber kein Grund zur Sorge oder Hektik, auch wenn es keine Übergangsfristen gibt. Die eigentliche EU-Maschinenverordnung tritt am 20.01.2027 in Kraft. Einige Regelungen sind aber bereits in Kraft getreten. Deswegen bringen wir Sie mit diesem Artikel auf den aktuellen Stand.

Wir von KUECK Industries empfehlen jetzt nicht untätig zu bleiben, sondern den Umstieg zu planen, insbesondere, wenn Sie Maschinen und Produkte herstellen – zum Verkauf oder für den Eigengebrauch – die unter die EU-Maschinenverordnung fallen. Lesen Sie gerne ach den aktuellen Verordnungstext. Seit der Veröffentlichung hat es bereits eine Reihe von Korrekturen und Änderungen gegeben. Es gibt auch eine jeweils konsolidierte Fassung der Verordnung.

Was fällt unter die EU-Maschinenverordnung?

Dies erschöpfend zu beantworten würde den Umfang dieses Artikels sprengen. Artikel 2 der Verordnung regelt umfänglich den Gültigkeitsbereich. Kurz zusammengefasst ein Auszug aus dem EU-Maschinenverordnungstext:

Diese Verordnung gilt für Maschinen und folgende dazugehörige Produkte:

  • a) auswechselbare Ausrüstungen;
  • b) Sicherheitsbauteile;
  • c) Lastaufnahmemittel;
  • d) Ketten, Seile und Gurte;
  • e) abnehmbare Gelenkwellen;

Diese Verordnung gilt auch für unvollständige Maschinen.

Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Experten von KUECK Industries. Sollten wir nicht weiterhelfen können, haben wir in unserem Netzwerk ausgewiesene Experten zum Thema Maschinensicherheit. Gerne stellen wir dann einen Kontakt für Sie her. Denn Artikel 3 definiert alleine 36 Begriffe in Zusammenhang mit der Verordnung, die man für eine klare Einordnung kennen muss.

Wichtig ist: Sobald Sie etwas herstellen (lassen), was unter die EU-Maschinenverordnung fällt, müssen Sie diese einhalten und anwenden, ohne Wenn und Aber.

Inkrafttreten der EU-Maschinenverordnung

Die neue EU-Maschinenverordnung sieht eine Stichtagsregelung vor. Bis zum 19.01.2027 gilt somit ausschließlich die aktuelle Maschinenrichtlinie, welche durch die Hersteller anzuwenden ist. Ab dem 20.01.2027 gilt dann jedoch nur noch die neue Maschinenverordnung. Es gibt keine Übergangsphase! Ein wahlweises anwenden beider Rechtstexte nebeneinander ist nicht möglich.

Konformitätserklärungen dürfen aber datiert zeitgleich sowohl auf die Richtlinie, als auch auf die EU-Maschinenverordnung verweisen. Allerdings muss das Produkt technisch dann auch den Anforderungen beider Regelwerke entsprechen.

Beachten Sie auch, dass bis dahin viele nationale Regelungen an die neue EU-Maschinenverordnung angepasst werden müssen. Denn vieles von dem, was der jeweilige nationale Gesetzgeber bisher aufgrund der Richtlinie selber regeln musste, wird jetzt europaweit einheitlich durch die Verordnung geregelt. Lesen Sie mehr zur Verbindlichkeit von Gesetzen, Verordnungen und Normen.

Benannte Stellen müssen Verordnung bereits anwenden

Benötigen Sie für Ihre Konformitätsbewertung eine notifizierte Stelle, dann achten Sie darauf, dass seit dem 20.01.2024 alle Artikel der EU-Verordnung rund um die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen bereits in Kraft getreten sind. Lassen Sie sich bestätigen, dass Ihre notifizierte Stelle die Anforderungen der Verordnung bereits erfüllt (Art. 26 – 42).

Fazit zur EU-Maschinenverordnung

Wenn Sie Maschinen und andere Produkte herstellen, gelten ab dem 20.01.2027 umfangreiche neue Regeln. Es gibt keine Übergangsfrist. Daher ist es wichtig und sinnvoll, sich jetzt darauf vorzubereiten. Die Experten von KUECK Industries und unsere Partner helfen gerne schon jetzt weiter.

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