Skip to main content

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Sie suchen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihren Betrieb zuverlässig und persönlich betreut? Wir unterstützen Sie bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – mit einem festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb und die betrieblichen Gegebenheiten kennt. Unser Anspruch dabei ist, Ihr Unternehmen pragmatisch rechtskonform aufzustellen und damit das Risiko der Inanspruchnahme für Sie und Ihr Unternehmen spürbar zu senken.

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab unser Infomaterial zur sicherheitstechnischen Betreuung zu.

  • 27 Jahre Erfahrung

  • AMS-zertifiziert

  • fester Ansprechpartner

Wann Betriebe eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen

In der Praxis führen vor allem vier Situationen zu einer Anfrage:

  • Eine Begehung der Berufsgenossenschaft oder der staatlichen Gewerbeaufsicht steht bevor und die vorhandenen Unterlagen sind nicht mehr aktuell.
  • Ein Kunde oder ein Auditor fordert Nachweise zum Arbeitsschutz an.
  • Eine interne Sifa scheidet aus oder fällt längere Zeit aus und die Stelle lässt sich nicht kurzfristig besetzen.
  • Der Arbeitsschutz wird bisher nebenbei mitbetreut und es ist unklar, ob der Umfang den Anforderungen entspricht.

Welche Nachweise Sie führen müssen

Vier Regelwerke bestimmen, was von Ihnen im Arbeitsschutz verlangt wird, und alle vier setzen eine schriftliche Dokumentation voraus.

Arbeitsschutzgesetz

§ 3 verlangt eine wirksame Arbeitsschutzorganisation, die aufgebaut und dokumentiert wird. § 5 verlangt die Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbedingungen im Betrieb. § 6 verlangt, dass die Ergebnisse schriftlich vorliegen – und vieles mehr.

DGUV Vorschrift 1

Sie ergänzt die staatlichen Vorschriften und konkretisiert viele Themen aus Sicht der Unfallversicherungsträger (BG, Unfallkasse). Sie verlangt unter anderem die Unterweisung Ihrer Beschäftigten, längstens alle zwölf Monate, sowie schriftliche Regelungen für den Umgang mit Gästen und Fremdfirmen.

Arbeitssicherheitsgesetz

Es verlangt von jedem Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes, sobald er Beschäftigte hat.

DGUV Vorschrift 2

Sie verlangt und präzisiert die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes. In der Regelbetreuung ergeben sich die Einsatzzeiten aus der Betreuungsgruppe, die an der Branche hängt, und aus Ihrer Unternehmensgröße.

Der Gesetzgeber passt derzeit im Rahmen der Entbürokratisierung einzelne Dokumentations- und Berichtspflichten an und erhöht im Gegenzug das Strafmaß bei Verstößen. Für Sie heißt das: Es kommt weniger auf den Umfang der Ordner an als darauf, dass die geforderten Nachweise sauber und aktuell vorliegen. Genau darauf richten wir Ihre Arbeitsschutzorganisation aus, damit im Schadensfall keine haftungsrechtlichen Folgen für die Geschäftsführung entstehen. Den gemeinsamen Bußgeldkatalog der Bundesländer stellen wir Ihnen als Orientierung gerne zur Verfügung.

So läuft die Betreuung ab

  • Bedarfsermittlung:

    In der Erstbegehung ermitteln wir, wo Ihr Betrieb steht und welche Lücke zu Ihren Arbeitsschutzpflichten besteht. Dabei berechnen wir die erforderliche Einsatzzeit aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Da wir fachlich breit aufgestellt sind, schauen wir dabei auch auf angrenzende Themen aus Abfallrecht, Brandschutz oder Umweltrecht und weisen Sie gegebenenfalls darauf hin.

  • Vorbereitung:

    Aus dem Ergebnis entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Plan für eine rechtskonforme Arbeitsschutzorganisation. Dazu gehört die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit schriftlich festgehaltenen Aufgaben und Einsatzzeiten. Benötigen Sie einen Betriebsarzt, vermitteln wir Ihnen unseren Partner.

  • Aufbau der Dokumentation:

    Den Kern bildet die Gefährdungsbeurteilung. Hinzu kommen Unterweisungen Ihrer Mitarbeitenden, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, Lärmkataster und weitere Nachweise – immer nur das, was Ihr Betrieb tatsächlich benötigt. Wir bauen die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen auf, passend zu den Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb.

  • Begleitung, Überwachung und Reports:

    Steht Ihre Organisation, läuft die sicherheitstechnische Betreuung weiter. Wir halten Ihre Unterlagen aktuell und informieren Sie, wenn sich eine Vorschrift ändert, die Sie betrifft. Wir beraten Sie bei neuen Maschinen, Umbauten und nach einem Arbeitsunfall. Sie erhalten Berichte, die Sie unverändert an Berufsgenossenschaft, Behörde oder Auditor weitergeben können.

Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Frage intern oder extern entscheidet sich an der fachlichen Kompetenz, die Ihr Betrieb tatsächlich braucht. Arbeitsschutz reicht von der Gefährdungsbeurteilung über Gefahrstoffe und Lärm bis zu Brandschutz, Gefahrgut und Umweltrecht, und kaum eine einzelne Person deckt alle diese Felder auf dem erforderlichen Stand ab. Ein externer Dienstleister wie KUECK Industries verfügt im Team über die unterschiedlichen Fachkompetenzen, sodass bei jedem Thema die passende Fachexpertin oder der passende Fachexperte hinzugezogen wird. Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit kann dort sinnvoll sein, wo eine ganze Stelle ausgefüllt wird und das fachliche Spektrum überschaubar bleibt. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das in der Regel nicht abbildbar.

Weitere Gesichtspunkte, die für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sprechen:

  • Keine Betreuungslücke: Qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind am Arbeitsmarkt gefragt, entsprechend lange dauert eine Nachbesetzung. Ihre Bestellpflicht besteht in dieser Zeit fort.

  • Vertretung bei Ausfall: Fällt Ihre betreuende Sifa aus, übernimmt bei uns eine Kollegin oder ein Kollege aus demselben Team.

  • Fachwissen bleibt aktuell: Fortbildung, Fachwissen und Vorschriftenpflege liegen bei uns, Ihre organisatorischen Aufgaben bleiben entsprechend gering.

  • Erfahrung aus der Praxis: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen mehrere Betriebe parallel und bringen Erfahrungswerte aus vergleichbaren Unternehmen derselben Branche mit.

Für kleine und mittelständische Unternehmen bleibt die externe Betreuung außerdem planbar, weil sich ihr Umfang aus der Vorschrift ergibt.

Alle Fachbereiche über einen Ansprechpartner

  • Übergabe des Zertifikats Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) der VBG an KUECK Industries

    Ein breit aufgestelltes Team. Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gefahrgut, Arbeitsmedizin und Umweltschutz arbeiten bei uns unter einem Dach. Kommt ein Thema hinzu, bleibt Ihr Ansprechpartner derselbe.

  • Übergabe des Zertifikats Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) der VBG an KUECK Industries

    Nachweise im Blick. Im Rahmen der laufenden Betreuung halten wir Ihre relevanten Unterlagen und Nachweise aktuell, und nicht erst, wenn eine Begehung oder ein Audit ansteht.

  • Sicherheitsbeauftragte im Betrieb besprechen Arbeitsschutzmaßnahmen in einer Produktionshalle

    Gut vernetzt. Ergänzend zu unserem eigenen interdisziplinären Team greifen wir bei Bedarf auf ein Netzwerk spezialisierter Ansprechpartner zurück, unter anderem bei Behörden und Unfallversicherungsträgern.

  • Sicherheitsbeauftragte im Betrieb besprechen Arbeitsschutzmaßnahmen in einer Produktionshalle

    Mehr als 27 Jahre Erfahrung als Berater. Unser eigenes Arbeitsschutzmanagementsystem ist AMS-zertifiziert.

  • Sicherheitsbeauftragte im Betrieb besprechen Arbeitsschutzmaßnahmen in einer Produktionshalle

    Kostenfreie 24-Stunden-Hotline. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer unangekündigten Begehung erreichen Sie uns jederzeit.

Ausbildung für Ihre Sicherheitsbeauftragten

Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen setzt voraus, dass auch intern die nötige Fachkunde vorhanden ist. Über unsere Akademie komfakt-online.de bilden wir Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer und weitere betriebliche Kräfte aus. Externe Betreuung und eigene Qualifizierung ergänzen sich auf diese Weise.

Kosten der sicherheitstechnischen Betreuung

Der Preis richtet sich nach den Einsatzzeiten, die sich aus Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl ergeben. Zwei Betriebe gleicher Größe können unterschiedlich viel Betreuung benötigen, wenn ihre Branche unterschiedlich eingestuft ist. Den für Sie geltenden Umfang ermitteln wir vor der Auftragserteilung und legen ihn dem Angebot zugrunde. Erstberatung und Angebot sind kostenfrei und unverbindlich.

FAQ zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Darf eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die gesetzliche Pflicht vollständig erfüllen?

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz stellt es dem Arbeitgeber frei, ob er eine eigene Kraft anstellt oder einen überbetrieblichen Dienst beauftragt. Erforderlich sind die schriftliche Bestellung oder Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Einhaltung der berechneten Einsatzzeiten.

Sicherheitsfachkraft, Sifa oder Fasi – welcher Begriff ist richtig?

Gesucht wird häufig nach einer „Sicherheitsfachkraft“. Fachlich korrekt heißt die Rolle Fachkraft für Arbeitssicherheit, die entsprechende Qualifikation ist die des Sicherheitsingenieurs. Die Kurzformen Sifa und Fasi sind gebräuchlich und korrekt. Eine Sicherheitsfachkraft im engeren Sinne arbeitet dagegen im Wach- und Sicherheitsdienst und hat mit dem Arbeitsschutz nichts zu tun. Wenn Sie nach einer externen Sicherheitsfachkraft suchen, meinen Sie in aller Regel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – und damit sind Sie bei uns richtig.

Bleibt der Arbeitgeber trotzdem verantwortlich?

Ja. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt weiterhin beim Arbeitgeber und lässt sich nicht übertragen. Übernommen wird die Umsetzung, also Beurteilung, Dokumentation, Beratung und Nachweisführung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Sicherheitsbeauftragten?

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Beschäftigter Ihres Betriebs und übernimmt die beratende Aufgabe nebenamtlich. Diese Rolle lässt sich nicht extern besetzen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dagegen beratend und wird von Ihnen bestellt. Bei Auswahl und Qualifizierung Ihrer Sicherheitsbeauftragten unterstützen wir Sie.

Wie viele Stunden Betreuung braucht mein Unternehmen?

Die DGUV Vorschrift 2 ordnet jeden Betrieb einer Betreuungsgruppe zu und legt darüber die Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr fest. Hinzu kommt der betriebsspezifische Anteil. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung ermitteln wir für das Angebot und passen sie jährlich an Ihre betriebliche Situation an.

Welche Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit werden übernommen?

Alle anfallenden Aufgaben: Beratung bei Planung, Beschaffung und Betrieb von Arbeitsmitteln, Begehungen der Arbeitsstätten, Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung bei der Unterweisung, Untersuchung von Arbeitsunfällen und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss.

Wie lässt sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Wenn Sie unser Angebot annehmen, schließen wir als überbetrieblicher Dienst einen Vertrag mit Ihnen. Damit ist alles Formale erledigt. Eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer staatlichen Arbeitsschutzbehörde ist nur nötig, wenn diese angefordert wurde. Gerne übernehmen wir auch diese Kommunikation für Sie.

Ist es sinnvoll, stattdessen eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit auszubilden?

Das ist möglich und kann sinnvoll sein. Bis zur Fachkunde sind über eine Dauer von etwa 2,5 Jahren mehrere Ausbildungsstufen zu durchlaufen, und in dieser Zeit besteht die Bestellpflicht bereits. Zu bedenken ist außerdem die Vielfalt der Themen: Eine interne Sifa kann nicht in allen Bereichen gleichermaßen tief im Stoff stehen. Externe Dienstleister wie wir verteilen die fachlichen Kompetenzen durch die Personalstärke auf viele Schultern und gewährleisten bei Urlaub und Krankheit jederzeit Redundanz.

Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb des Ruhrgebiets?

Ja, wir sind deutschlandweit und im benachbarten europäischen Ausland im Einsatz. Sprechen Sie uns auf Ihren Standort an.

Was ist bei einer unangekündigten Begehung zu tun?

Sie erreichen uns über die kostenfreie 24-Stunden-Hotline. Die angeforderten Unterlagen liegen aktuell vor, weil wir sie laufend pflegen. Auf Wunsch begleiten wir die Begehung.

Übernehmen Sie auch Brandschutz und Arbeitsmedizin?

Ja. Brandschutz, arbeitsmedizinische Betreuung, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die Durchführung oder Begleitung von BEM-Gesprächen, Gefahrgutberatung, Abfallrecht und Umweltschutz sowie weitere Themen laufen über dasselbe Team.

Erstberatung anfragen

Gerne führen wir per Telefon oder Video ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Anschließend erhalten Sie ein detailliertes und individuelles Angebot. Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab Infomaterial zur sicherheitstechnischen Betreuung zu.

Sicherheitsbeauftragter

Nico Tackenberg

Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung / Sicherheitsingenieur

Ihr persönlicher Kontakt

Haben Sie Fragen oder individuelle Wünsche? Kontaktieren Sie mich gerne!


Kontaktformular

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Infomaterial an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

„*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Ausbildungen und Schulungen
Hier erfahren Sie alles über Ausbildungen und Schulungen für den Bereich Arbeitssicherheit