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Das Thema: Feuerlöscher retten Leben!

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Statistisch gesehen brennt es jeden Tag in einem Altenheim in Deutschland. Mehrfach täglich brennt es in Unternehmen in Deutschland. Ob durch einen Kurzschluss oder Funkenflug bei Elektroarbeiten ausgelöst. Brände können trotz aller Vorsicht jederzeit entstehen. Je schneller und effektiver die Anwesenden dann handeln und den Brand möglichst frühzeitig bekämpfen, umso höher sind die Chancen, den Schaden zu minimieren. Besonders wichtig bei der Brandbekämpfung durch Beschäftigte sind Feuerlöscher.
Feuerlöscher sind Pflicht.

Ohne Feuerlöscher geht nichts: In allen Arbeitsstätten müssen geeignete Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein, so will es die Arbeitsstättenverordnung. Insbesondere tragbare Feuerlöscher bilden hier die Basis. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung können aber auch weitere Löschsysteme zum Einsatz kommen. Die roten Handfeuerlöscher sollen jederzeit schnell zu finden sein. Sie im Schrank „zu verstecken“, weil die kleinen roten Behälter „so hässlich“ sind, ist weder zielführend, noch nutzvoll.

Aus der ArbStättV (§ 4 Abs. 3):

Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Feuerlöscher kommen vor allem bei Entstehungsbränden zum Einsatz, das heißt bei Schwelbränden oder kleinen, räumlich begrenzten Bränden. Das müssen Sie den Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung unbedingt erklären. Genauso müssen Sie deutlich machen, dass bei größeren oder sich rasch ausbreitenden Bränden sowie starker Rauchentwicklung gilt: Alle verlassen sofort das Gebäude! Das Löschen übernehmen jetzt die Profis von der Feuerwehr!

Die richtigen Feuerlöscher auswählen.

Feuerlöscher sind nicht gleich. Sie unterscheiden sich unter anderem durch das enthaltene Löschmittel oder auch das bereitgestellte Löschvermögen (angegeben in Löschmitteleinheiten – LE). Wie viele LE sind für Ihr Unternehmen nötig? Hier gibt Ihnen die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 erste Informationen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten von KUECK Industries können mit Ihnen gemeinsam ein genaues Ergebnis ermitteln. Dabei gilt es das Brandrisiko genauso zu ermitteln, wie die Frage nach dem geeigneten Löschmittel zu beantworten. Daraus lässt sich dann auch mit Hilfe der ASR und anderer Rechtsnormen ermitteln, wie viele LE Sie in Ihrem Betrieb benötigen und wo die besten Standorte für die Feuerlöscher sind.

Es müssen auch Menschen damit umgehen können.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen und auf einen Löscheinsatz bei Entstehungsbränden in Theorie und Praxis vorzubereiten. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 fordert mindestens 5 Prozent der Beschäftigten entsprechend als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung oder Anwesenheit mobilitätseingeschränkter Personen auch mehr. In der Gefährdungsbeurteilung legen Sie diese und weitere Maßnahmen fest. Die Dozenten unserer Schwester komfakt Training UG bilden Brandschutzhelfer für Sie aus. Sprechen Sie die Kollegen bitte an. Brandschutz betrifft aber nicht nur Brandschutzhelfer, sondern alle im Unternehmen! Jeder im Unternehmen muss wissen, was im Brandfall zu tun ist. Die jährliche Unterweisung der Beschäftigten zum Thema Brandschutz ist deshalb ebenso Pflicht.

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