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5 Hygienetipps für Herbst und Winter im Büro.

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Die Corona-Pandemie ist gerade mal ein knappes Jahr vorbei. Während der Pandemie haben wir alle wieder gelernt, grundlegende, hygienische Verhaltensweisen anzuwenden.
Derzeit rollt eine Welle der Erkältungs- und Atemwegs-erkrankungen durch Deutschland. Experten sprechen schon wieder von alarmierenden Zahlen. Aber nicht nur Corona und andere Atemwegserkrankungen können durch die Luft oder aufgrund suboptimaler Hygiene übertragen werden. Auch Durchfallerkrankungen können so ihren Weg ins Unternehmen finden und für massiven Personalausfall sorgen.
KI aktuell hat sich umgehört, Experten befragt und nachfolgend ein paar Tipps für Ihren Arbeitsalltag bereitgestellt.
1. Lüften, lüften, lüften.

Eine der wichtigsten Erkenntnisse seit der Corona-Pandemie ist, dass der regelmäßige Luftaustausch in Arbeits- und anderen Räumen die Virenlast in der Luft, und damit das Infektionsrisiko massiv senken kann. Gerade in Mehrpersonenbüros und Großraumbüros ist mit einer erhöhten Virenlast zu rechnen.

Regelmäßiges Stoßlüften ist also für eine möglichst infektionsfreie Grippesaison unverzichtbar.

 

2. Vermeiden Sie das Desk-Sharing.

Das Teilen von Arbeitsplätzen – auch Desk Sharing – ist seit der Corona-Pandemie eine gerne genutzte Möglichkeit der Arbeitsorganisation. Doch es birgt auch Risiken. Bei unzureichender Reinigung kann es zu Schmierinfektionen über die Arbeitsflächen und die dort bereitgestellten Arbeitsmittel kommen.

Ordnen Sie Arbeitsmittel wie Tastaturen, Mäuse, Telefongeräte und Headsets individuell den Mitarbeitern zu und vermeiden Sie den Austausch. Lassen Sie die Arbeitsflächen regelmäßig (desinfizierend) reinigen. Vermeiden Sie am besten in der Grippesaison den Tausch von Arbeitsflächen.

 

3. Organisieren Sie die Arbeitsbereiche möglichst gesundheitsfördernd.

Gegenüberliegende Schreibtische führen zwangsläufig dazu, dass ausgeatmete Luft zwischen den dort sitzenden Menschen hin und her gereicht wird. Mit dieser Luft und den darin enthaltenen Aerosolen werden dann auch Viren fleißig ausgetauscht.

Vermeiden Sie gegenüberliegend Arbeitsplätze, organisieren Sie die Arbeit möglichst nebeneinander und lüften Sie regelmäßig (siehe oben).

 

4. Halten Sie die Hygieneetikette aufrecht.

Mit der Corona-Pandemie wurden alltägliche Regeln, wie das Waschen der Hände oder auch das Niesen in die Armbeuge wieder präsent. Menschen haben Schutzmasken getragen um sich und andere nicht anzustecken. Aktuell scheint all dies vielfach wieder vergessen zu sein. Halten Sie Ihre Beschäftigten dazu an,

  • regelmäßig die Hände zu waschen oder zu desinfizieren,
  • in die Armbeuge zu niesen,
  • Abstand zueinander zu halten und
  • sorgsam miteinander umzugehen.

 

5. Wer krank ist, bleibt zuhause.

Halten Sie Menschen mit Atemwegserkrankungen und anderen Viruserkrankungen konsequent aus Ihrem Betrieb heraus. Wer krank ist und andere anstecken kann, bleibt zuhause. Es gelten die üblichen Regeln zur Krankschreibung in ihrem Unternehmen, soweit nicht aus dem heimischen Umfeld heraus gearbeitet werden kann.

Muss dennoch jemand mit leichten Krankheitssymptomen in den Betrieb kommen, so soll die Person eine medizinische Maske, besser eine FFP2-Maske zum Schutz der anderen Personen tragen.

 

INFO:

„Wie lange sind FFP2-Masken verwendbar?“ – mit dieser Frage wurden die Berater von KUECK Industries jüngst häufiger konfrontiert.

Dazu schreibt das Institut für Arbeit und Gesundheit des Landes NRW folgendes „Grundsätzlich handelt es sich nach Ablauf des Datums nicht mehr um ordnungsgemäße PSA und die Bereitstellung für die Mitarbeitenden ist daher aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zu hinterfragen und ggfs. neu zu beurteilen. Sollte die PSA dennoch zum Einsatz kommen, sollten der Zustand der PSA und auch der zeitliche Umfang des überschrittenen Ablaufdatums berücksichtigt werden. Für die Beurteilung sollten der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden.“

Soweit die Theorie: Zwar verlieren solche Masken nicht von heute auf morgen ihre Verwendbarkeit und Schutzwirkung. Wir von KI aktuell sehen bei einer kurzzeitigen Überschreitung grundsätzlich kein erhöhtes Risiko. Würden der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit diese zur weiteren Verwendung freigeben, übernähmen sie auch die Haftung dafür. Aus ebendiesem Grund dürfen die Berater von KUECK Industries eine solche Freigabe nicht erteilen. Es bleibt daher eine unternehmerische Entscheidung, ob und wie lange Sie solche Masken nach Ablauf der herstellerseitigen Verwendungsfreigabe noch nutzen.

 

Fazit.
Der Schutz der Beschäftigten ist im Herbst und Winter besonders wichtig. Durch einfache präventive Hygienemaßnahmen, wie wir sie aus der Corona-Pandemie mitgenommen haben, kann das Risiko für Ihren Betrieb deutlich gesenkt werden. Die Berater von KUECK Industries beraten Sie dabei gerne.

 

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