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Brand im Betrieb – Vorbeugender Brandschutz rettet Menschen und Sachwerte

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Was auf den ersten Blick unscheinbar aussieht hätte in einer Katastrophe enden können. Bei einem unserer Kunden hat es kürzlich gebrannt. Wie konnte es dazu kommen und wie genau konnte vorbeugender Brandschutz Schlimmeres verhindern?

Ausbruch des Brandes

Im Schaltschrank einer industriellen Bügelmaschine für spezielle Stoffe ist ein Brand ausgebrochen. Ein Vorgang, der täglich in Deutschland in Schaltschränken aller Art dutzende Male geschieht. Jetzt kommt es ganz wesentlich darauf an, wie das Unternehmen neben dem baulichen Brandschutz seinen betrieblich-organisatorischen Brandschutz aufgestellt hat. Ist der vorbeugende Brandschutz passabel organisiert, kann der Brand so glimpflich ausgehen, wie bei unserem Kunden.

Feuerwehr lobt vorbeugenden Brandschutz

Die gut vorbereiteten Mitarbeiter haben schnell und richtig reagiert und somit schlimmeres verhindern können. Als die automatisch verständigte Berufsfeuerwehr eintraf, war der Brand schon gelöscht. Alle Mitarbeiter waren im Freien in Sicherheit. Der Einsatzleiter der Feuerwehr attestierte dann dem Unternehmen und dem Brandschutzbeauftragten von KUECK Industries alles richtig gemacht zu haben.

Betrieblich organisatorischer Brandschutz ist ein Muss

Die Grundpflichten für einen wirksamen Brandschutz ergeben sich aus § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Denn dort trägt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auf „… die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten …“ erforderlich sind. Flankiert wird das u.a. durch den § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die §§ 22 ff. DGUV Vorschrift 1.

Info:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ – entschied das OVG Münster bereits 1987 (Az.: 10A 363/86).

Tipps für vorbeugenden Brandschutz

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Elemente eines betrieblich-organisatorischen Brandschutzes aus Sicht der Berater von KUECK Industries zusammengefasst:

1. Brandschutzordnung richtig erstellen.

Jedes Unternehmen braucht eine Brandschutzordnung nach DIN 14096. In dieser Ordnung regelt der Unternehmer verbindlich für seine Beschäftigten das vorbeugende Verhalten zur Verhinderung von Brandereignissen und das richtige Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 kann aus drei Teilen bestehen:

  • Teil A – Verhalten im Brandfall als Aushang
  • Teil B – Allgemeiner Verhaltensregeln für Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten
  • Teil C – Anforderungen an Personen mit besonderen Aufgaben wie beispielsweise Brandschutzbeauftragte

Die Teile A und B sind für jedes Unternehmen für den vorbeugenden Brandschutz obligatorisch. Der Teil A ist ein rot gerahmter Aushang, der an strategisch wichtigen Stellen ausgehängt sein soll. Er soll alle Personen im Gebäude über das richtige Verhalten im Brandfall informieren.

Im Teil B geht es um das Verhalten der Brandschutzhelfer, aber auch um die Prävention. Hier findet sich dann eben ein Rauchverbot, Nutzungsverbot für Kerzen oder die Pflicht dazu, nur geprüfte elektrische Betriebsmittel zu verwenden. Der Teil B wird allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben.

Im Gegensatz zu manchen unserer Mitbewerber halten wir von KUECK Industries nichts davon, wahllos Muster im Internet bereitzustellen, wenn es um optimalen vorbeugenden Brandschutz geht. So vermeiden wir Fehler wie diese:

Beispiele für Fehler in der Brandschutzordnung

  • In der Brandschutzordnung Teil A einer Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Druckknopffeuermelder zu betätigen und Aufzüge nicht zu benutzen. Das Logo des Dienstleisters war ebenfalls drauf. Nur hatte das Gebäude weder Druckknopfmelder, noch Aufzüge. Dieser Aushang ist für dieses Gebäude falsch.
  • In einer anderen Brandschutzordnung wurde dazu aufgefordert, die roten Druckknopffeuermelder zu betätigen. Nur leider gab es die nicht. Es waren blaue Melderkästen vorhanden, die einen Hausalarm auslösen. Die Feuerwehr muss aber manuell per Telefon gerufen werden, sonst kommt sie nicht.
  • In der Brandschutzordnung Teil B einer Arztpraxis stand der Satz „Im Brandfall den Leiter der Verwaltung im Rathaus unter der Rufnummer … sofort benachrichtigen.“ Der wäre hilflos, denn die Praxis lag weder in seiner Stadt, noch gehörte sie zur städtischen Verwaltung.

Die Brandschutzbeauftragten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit von KUECK Industries werden Ihnen immer anbieten, diese Unterlagen individuell für Ihr Unternehmen und Ihr Gebäude mit Fachkompetenz zu erstellen um Sie dabei zu unterstützen optimalen vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten

Die Brandschutzordnung Teil C braucht ihr Unternehmen nur, wenn bestimmte Funktionen vergeben sind. Dazu gehören an erster Stelle Brandschutzbeauftragte. Deren Aufgaben, Rechte und Pflichten werden in diesem Dokument erläutert. Auch Brandschutz und Evakuierungshelfer, Sammelplatzleiter und deren Aufgaben können dort beschrieben werden. Diese Unterlage muss immer individuell zum Unternehmen oder sogar Standort passen.

Vorbeugender Brandschutz – Personen mit Funktionen

  • Brandschutzbeauftragte (BSB) haben eine rund 14-tägige Ausbildung mit Prüfung nach einem vorgegebenen Lehr- und Prüfungsplan absolviert. Sie haben in der Brandschutzordnung Teil C geregelte Aufgaben, Rechte und Pflichten, auch gegenüber der Unternehmensleitung. KUECK Industries regelt dies im Dienstleistungsvertrag. BSB müssen sich regelmäßig fortbilden.
  • Brandschutzhelfer erhalten eine etwa 2 – 3 stündige Ausbildung in Theorie und Praxis zum vorbeugenden und richtigen Verhalten im Brandfall. Sie lernen im praktischen Teil den richtigen Umgang mit den vorhandenen Feuerlöschgeräten. Ihre Ausbildung ist in der ASR A2.2 beschrieben und soll für optimalen vorbeugenden Brandschutz alle 2 bis 5 Jahre wiederholt werden.
  • Evakuierungshelfer sollen im Brand- oder Alarmfall die Evakuierung im Gebäude unterstützen. Ihre Aufgaben sind in der Brandschutzordnung Teil C (wenn diese nicht vorhanden ist, Teil B) geregelt. Sie haben im Alarmfall Weisungsbefugnis gegenüber allen Personen im Gebäude. Ohne sich selber in Gefahr zu bringen sollen sie ihnen zugewiesene Bereiche prüfen und am Sammelplatz melden, ob diese evakuiert sind oder nicht. Sie tragen zur besseren Erkennung farbige Westen. Ihre Ausbildung ist nicht definiert. Die Dozenten von KUECK Industries hängen eine entsprechende Schulung von ca. 30 – 45 Minuten Dauer an die Ausbildung der Brandschutzhelfer an. Eine ganztägige (teure) Schulung halten unsere Experten für nicht erforderlich.
  • Der Sammelplatzleiter nimmt die Rückmeldungen der Evakuierungshelfer am Sammelplatz entgegen und kommuniziert mit der eintreffenden Feuerwehr. Durch eine andersfarbige Weste ist er für die Einsatzkräfte erkennbar und hebt sich von den Helfern ab. Es handelt sich in der Regel um eine Führungsaufgabe, die die höchste anwesende Führungskraft wahrnimmt. Ihre Aufgaben sind in der Brandschutzordnung Teil C (wenn diese nicht vorhanden ist, Teil B) geregelt. Eine Ausbildungsvorgabe gibt es nicht.
  • Brandschutzhelfer oder Brandschutzhelfende? Die Begriffe Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte sind feststehende Begriffe, u.a. geregelt in der ASR A2.2 Nr. 3.9 und 3.10.! Unabhängig von gesellschaftspolitischen Diskussionen werden die Experten von KUECK Industries immer dazu raten, solche definierten Begriffe immer so zu verwenden, wie sie definiert sind. Gendern hat der Gesetzgeber hier bisher nicht vorgesehen.

2. Brandschutzhelfer ausbilden und bekanntmachen.

Im vorhergehenden Abschnitt haben wir bereits darauf hingewiesen: Nach der Technischen Regel ASR A2.2 muss jedes Unternehmen beim vorbeugenden Brandschutz eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern in Theorie und Praxis aus- und fortbilden.

Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, welche die Experten von KUECK Industries gerne mit Ihnen erstellen. Nach der ASR ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann jedoch beispielsweise in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Das ermitteln Sie mit der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem müssen Sie dabei Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Schichtarbeitsmodelle berücksichtigen. Die Helfer machen Sie per Aushang bekannt.

3. Für geeignete Löschmittel sorgen.

Auch hier gibt die ASR A2.2 klare Handlungsempfehlungen. Wenn Sie diese einhalten, dürfen Sie davon ausgehen als Arbeitgeber alles richtig gemacht zu haben. Zur rechtlichen Einordnung der ASR und anderer Regelwerke schauen Sie gerne noch einmal in unseren speziellen Blog mit dem Thema Wie verbindlich sind Gesetze, Verordnungen, Regeln, Normen du andere Schriften? Neben möglichen baulichen Auflagen ergibt sich die Art und Anzahl der Feuerlöschgeräte aus der Gefährdungsbeurteilung. Dabei spielen Flächengrößen, Personenzahlen, verwendete Arbeitsmittel und Stoffe und weitere Aspekte eine wesentliche Rolle. Informieren Sie sich in unserem Blog über Feuerlöscher und deren Auswahl. Die Experten von KUECK Industries erstellen diese Unterlage für Ihren vorbeugenden Brandschutz gerne mit Ihnen individuell für Ihren Betrieb.

4. Mitarbeiter unterweisen und richtiges Verhalten üben.

Vorbeugender Brandschutz beinhaltet auch, dass Sie einmal im Jahr Ihre Beschäftigten im richtigen und sicheren Arbeiten unterweisen müssen, dazu gehört insbesondere auch das Verhalten im Not- und Brandfall. So regeln es u.a. das ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1 verbindlich. In Teilen kann diese Unterweisung elektronisch erfolgen, wenn die elektronische Unterlage auf den Betrieb/ den Standort angepasst wurde. Die ASR A2.3 fordert aber auch das regelmäßige Abgehen der Flucht- und Rettungswege. Das ist elektronisch nur bedingt möglich. Gerne beraten die Experten von KUECK Industries Sie dazu.

Übrigens, auch nach einem Brandereignis oder einer Evakuierungsübung müssen Sie anlassbezogen eine Unterweisung durchführen, insbesondere, wenn etwas nicht (so gut) geklappt hat.

Hinweis:
Die Unterweisung ist nur dann durchgeführt, wenn sie auch dokumentiert ist. Es muss aufgeschrieben und unterschrieben sein, wer – wann – wen unterwiesen hat und welche Inhalte (in Stichworten) vermittelt wurden. Ohne diesen Nachweis haben Sie die Unterweisung nicht durchgeführt.

Evakuierungsübungen für vorbeugenden Brandschutz

Da der Gesetzgeber die Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen vom Arbeitgeber fordert, sind Evakuierungsübungen als Lösung kaum zu umgehen. Wenn alles gut läuft, sollte einmal pro Jahr ausreichend sein. Klappt es nicht, muss man eben mehrfach üben. Auch hierrüber muss natürlich ein Protokoll angefertigt werden. Nachfolgend noch ein paar Tipps:

Tipps zur Evakuierungsübung:
    • Stimmen Sie sich vorher mit dem Brandschutzbeauftragten (wenn vorhanden) und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.
    • Informieren Sie kurz vorher die örtliche Rettungsleitstelle und stimmen Sie sich mit dieser ab, um Fehlalarmierungen zu vermeiden.
    • Prüfen Sie zusammen mit den Experten vorher, ob und wie überhaupt evakuiert werden kann/ muss. In einem Altenheim, Kindergarten oder Krankenhaus kann man nicht eben mal das Gebäude evakuieren.
    • Bereiten Sie die Übung zusammen mit Ihren Arbeits- und Brandschutzexperten nach.

Fazit zum vorbeugenden Brandschutz

Vorbeugender betrieblich-organisatorischer Brandschutz rettet Leben und Sachwerte. Das hat der Brand im Betrieb unseres Kunden eindrücklich gezeigt:

  • Als die Brandmeldeanlage ausgelöst hat, haben alle Personen vorbildlich und in Ruhe das Gebäude verlassen und sich zum Sammelplatz begeben.
  • Zwei Brandschutzhelfer haben sich Feuerlöscher genommen und das Feuer vor Eintreffen der Feuerwehr glücklicherweise löschen können.
  • Der Sachschaden ist überschaubar, Personenschaden hat es keinen gegeben.
  • Die Feuerwehr hat Prävention, Ablauf und Verhalten ausdrücklich gelobt.

Ist Ihr Unternehmen bestens beim vorbeugenden Brandschutz aufgestellt? Falls nicht, dann unterstützen unsere Experten von KUECK Industries Sie gerne dabei.

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