Skip to main content

Schlagwort: Unterweisung Arbeitsschutz

PSA richtig tragen: Gut gedacht, schlecht gemacht – ein Praxisbeispiel

Viele Beschäftigte tragen persönliche Schutzausrüstung (PSA) – aber oft nicht richtig. Ein Praxisbeispiel zeigt, welche typischen Fehler passieren, welche Risiken entstehen und wie Unternehmen richtig reagieren sollten.

Gut gedacht, schlecht gemacht – ein typischer Fall aus der Praxis

Wir von KUECK Industries zeigen regelmäßig Beispiele aus dem Arbeitsalltag, die eines deutlich machen:
Arbeitsschutz ist oft gut gemeint – aber schlecht umgesetzt.

In unserem aktuellen Beispiel finden Abbrucharbeiten in einem Gebäude statt. Dabei entstehen Staub, herumfliegende Partikel und zusätzlich besteht eine Belastung durch Schadstoffe im Material.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eindeutig:
👉 Der Mitarbeiter muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.

Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich ein Problem.


Diese Fehler passieren bei der PSA besonders häufig

Obwohl PSA vorhanden ist, wird sie nicht korrekt genutzt:

  • ❌ Keine Schutzhandschuhe
  • ❌ Keine Staubschutzmaske
  • ❌ Schutzanzug nicht vollständig geschlossen

Was auf den ersten Blick nach „fast richtig“ aussieht, ist in Wahrheit ein erhebliches Risiko.


Warum falsches Tragen von PSA gefährlich ist

Wenn PSA nicht richtig getragen wird, verliert sie ihre Schutzwirkung – teilweise komplett.

Die Folgen in diesem Beispiel:

  • ⚠️ Kontaminierter Staub gelangt auf die Haut
  • ⚠️ Schadstoffe werden eingeatmet
  • ⚠️ Arbeitskleidung unter dem Schutzanzug wird belastet
  • ⚠️ Gesundheitsrisiken steigen deutlich

👉 Kurz gesagt: Falsch getragene PSA schützt nicht – sie vermittelt nur ein falsches Sicherheitsgefühl.


PSA richtig tragen: Verantwortung von Führungskräften

Hier liegt eine klare Pflicht beim Arbeitgeber bzw. bei den Vorgesetzten.

Wenn Mitarbeitende PSA nicht korrekt nutzen, müssen Sie handeln:

  • ✔️ Gespräch mit dem Beschäftigten führen
  • ✔️ Erneute Unterweisung durchführen
  • ✔️ Konkrete Anweisung zur richtigen Nutzung geben
  • ✔️ Kontrolle der Umsetzung sicherstellen

👉 Wichtig: Es geht nicht um Kontrolle – sondern um Schutz von Gesundheit und Leben.


Die 5 häufigsten PSA-Fehler auf einen Blick

💡 Diese Fehler sehen wir in der Praxis besonders oft:

  1. PSA wird nicht vollständig getragen
  2. PSA wird falsch angelegt (z. B. offene Anzüge)
  3. PSA wird aus Bequemlichkeit weggelassen
  4. Mitarbeitende unterschätzen die Gefahr
  5. Unterweisungen sind zu selten oder zu oberflächlich

So wird aus „gut gedacht“ auch „gut gemacht“

Damit PSA ihre Wirkung entfaltet, braucht es mehr als nur Bereitstellung.

👉 Entscheidend sind:

  • Regelmäßige und praxisnahe Unterweisungen
  • Verständliche Gefährdungsbeurteilungen
  • Vorbildfunktion der Führungskräfte
  • Klare Regeln und konsequente Umsetzung

Unser Hinweis aus der Praxis

Keine Sorge: Wir von KUECK Industries führen hier niemanden vor.

Das gezeigte Bild wurde auf Basis einer realen Situation mit Hilfe von KI nachgestellt – genau solche Fälle begegnen uns jedoch regelmäßig in Unternehmen.


Fazit: PSA wirkt nur, wenn sie richtig getragen wird

Persönliche Schutzausrüstung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Doch ihre Wirkung entfaltet sie nur bei richtiger Anwendung.

👉 Deshalb gilt: Nicht nur bereitstellen – sondern richtig nutzen lassen.


Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden PSA richtig tragen und Gefährdungen minimiert werden?

👉 Wir unterstützen Sie gerne:

Sprechen Sie uns an – gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit im Betrieb.

Unterweisung DGUV Regel 100-001 – Das ist neu 2025

Im Juni 2025 wurde die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ überarbeitet – mit wichtigen Änderungen für alle Arbeitgeber. Besonders beim Thema Unterweisung im Arbeitsschutz bringt die Neufassung neue Pflichten und mehr Klarheit. Erfahren Sie hier, wer künftig unterweisen darf, wie Sie rechtssicher dokumentieren und welche praktischen Tipps unsere Experten für Sie haben.

Was ist neu bei der Unterweisung laut DGUV Regel 100-001?

Die überarbeitete DGUV Regel 100-001 konkretisiert erstmals klar, welche Anforderungen an Unterweisungen im Arbeitsschutz gelten.
Neu ist vor allem:

  • Nur weisungsbefugte Personen dürfen Unterweisungen eigenverantwortlich durchführen.

  • Fachkundige können zwar inhaltlich unterstützen, aber keine Verantwortung übernehmen.

  • Jährliche Unterweisungen allein reichen nicht mehr aus. Sie müssen zusätzlich arbeitsplatzbezogen und anlassbezogen erfolgen.

  • Bei digitalen Unterweisungen wird eine praktische Ergänzung verlangt – Theorie allein genügt nicht.

👉 Praxis-Tipp: Planen Sie Ihre Unterweisungen künftig differenzierter – regelmäßig, themenspezifisch und mit interaktiven Elementen. So erfüllen Sie nicht nur Ihre Unterweisungspflicht als Arbeitgeber, sondern fördern auch das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb.


Wer darf künftig unterweisen?

Nach der neuen DGUV Regel 100-001 (Juni 2025) ist klar:
Nur weisungsbefugtes Personal darf eine Unterweisung eigenverantwortlich durchführen.
Das bedeutet:

    • Unterweisende benötigen eine formale Befugnis.

    • Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder externe Dozenten ist zulässig – aber diese handeln in Ihrem Auftrag.

Wir von KUECK Industries führen gerne Unterweisungen in Ihrem Namen durch – etwa zu Themen wie Gefahrstoffmanagement, Brandschutz oder persönliche Schutzausrüstung.
👉 Wichtig: Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber.


Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?

Die DGUV Vorschrift 1 § 4 legt fest: Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden – und zusätzlich bei besonderen Anlässen wie:

      • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Maschinen,

      • Änderungen von Arbeitsverfahren,

      • neuen Beschäftigten,

      • oder nach Arbeitsunfällen.

Die DGUV Regel 100-001 neu 2025 stellt klar, dass eine einzige Jahresunterweisung nicht genügt. Entscheidend ist der aktuelle Gefährdungsbezug.

👉 Praxis-Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet die Basis jeder Unterweisung und hilft, Themen zielgerichtet festzulegen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen.


Digitale Unterweisung DGUV – was ist erlaubt?

Digitale Tools und E-Learning sind sinnvoll, ersetzen aber keine Präsenz komplett.
Die neue DGUV Regel 100-001 betont:

      • Unterweisungen müssen Interaktion ermöglichen – Rückfragen sind Pflicht.

      • Selbststudium ohne Austausch gilt nicht als Unterweisung.

      • Bei bestimmten Themen, z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder PSA-Benutzungsverordnung (§ 3 PSA-BV), sind praktische Übungen zwingend erforderlich.

👉 Kombinieren Sie E-Learning und Präsenzphasen, um Wissen zu festigen.
Mehr dazu lesen Sie im Blog Online Unterweisung auf dem Mars? Was auf der Erde wirklich zählt.


Wie dokumentieren Sie eine Unterweisung richtig?

Die Dokumentation der Unterweisung ist Pflicht – und entscheidend, wenn es zum Nachweis kommt.
Achten Sie auf folgende Mindestangaben:

  • Datum, Thema, Ort, Dauer
  • Name der unterwiesenen Personen
  • Name und Befähigungsstatus der Unterweisenden
  • Unterschriften aller Beteiligten

Optional, aber empfehlenswert:

  • Anlass der Unterweisung
  • verwendete Materialien
  • konkrete Lerninhalte

👉 Unsere Kunden erhalten hierfür kostenlose Vorlagen für Unterweisungsdokumentationen, die individuell angepasst und digital archiviert werden können.
Weitere Informationen zur Archivierung finden Sie im Blog Aufbewahrungsfrist Unterweisungen Arbeitsschutz.


Unterweisung im Arbeitsschutz – so gelingt sie in der Praxis

Eine gute Unterweisung lebt von Praxisnähe und Interaktion.
Unsere Experten empfehlen:

✅ Nutzen Sie reale Beispiele aus Ihrem Betrieb (z. B. Beinahe-Unfälle).
✅ Verwenden Sie Bilder, Videos oder Demonstrationen – sie erhöhen die Aufmerksamkeit.
✅ Sprechen Sie in verständlicher Sprache und vermeiden Sie Fachjargon.
✅ Unterweisen Sie in kleinen Gruppen, um Fragen gezielt zu klären.
✅ Achten Sie auf inklusive Kommunikation, z. B. durch einfache Sprache oder Piktogramme – siehe Blog Leichte Sprache im Arbeitsschutz.


Fazit: Unterweisung DGUV Regel 100-001 bleibt Führungsaufgabe

Die neue DGUV Regel 100-001 stärkt die Verantwortung der Arbeitgeber.
Unterweisungen sind kein formaler Akt, sondern ein zentrales Element des Arbeitsschutzes.
Sie sichern nicht nur Rechtssicherheit, sondern fördern aktiv die Sicherheitskultur im Unternehmen.

👉 Unser Tipp:
Nutzen Sie digitale Tools, kombinieren Sie E-Learning und Präsenz, und binden Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte gezielt ein.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir von KUECK Industries praxisnahe, nachhaltige und rechtssichere Unterweisungskonzepte.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie umfassend in den Bereichen Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.

💬 Haben Sie Fragen oder eigene Erfahrungen mit der neuen DGUV Regel 100-001?
Teilen Sie Ihre Meinung unten in den Kommentaren!