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Schlagwort: Arbeitsstättenverordnung

Sicherheitskennzeichnung im Betrieb – diese Zeichen sollten Sie kennen

Die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sicherheitszeichen informieren Beschäftigte auf einen Blick über Gefahren, Verbote, notwendige Schutzmaßnahmen sowie Flucht- und Rettungswege. Die Technische Regel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ legt verbindlich fest, welche Kennzeichen Arbeitgeber einsetzen müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Sicherheitszeichen es gibt, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie Sie die Kennzeichnung im betrieblichen Alltag richtig umsetzen.

Warum die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb unverzichtbar ist

Im betrieblichen Alltag bleibt oft wenig Zeit für lange Erklärungen. Genau hier entfaltet die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ihre Wirkung: Sie vermittelt sicherheitsrelevante Informationen schnell, eindeutig und unabhängig von Sprache.

Sicherheitszeichen sind jedoch mehr als eine Empfehlung. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Arbeitsschutzorganisation. Werden sie korrekt eingesetzt, erfüllen Arbeitgeber automatisch die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – dank der sogenannten Vermutungswirkung der ASR A1.3.

👉 Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Sicherheitskennzeichnung noch aktuell, vollständig und gut sichtbar ist.


Sicherheitskennzeichnung im Betrieb nach ASR A1.3 – die rechtlichen Grundlagen

Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Sie regelt:

  • wann Sicherheitskennzeichen erforderlich sind
  • wie sie gestaltet sein müssen (Form, Farbe, Symbol)
  • wo und wie sie anzubringen sind

Zusätzlich verweisen die Regelwerke auf die DIN EN ISO 7010 und die DIN 4844-2, die für europaweit einheitliche und sprachunabhängige Symbole sorgen.


Die fünf Hauptarten der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb

Die ASR A1.3 unterscheidet fünf klar definierte Kategorien. Jede Form hat eine eigene Bedeutung und darf nur eine eindeutige Aussage enthalten.

1. Verbotszeichen – gefährliche Handlungen verhindern

Verbotszeichen untersagen gefährliches Verhalten, bevor Risiken entstehen.

Merkmale:

  • rund
  • roter Rand und Querbalken
  • schwarzes Piktogramm auf weißem Grund

Typische Beispiele:

  • Rauchen verboten
  • Zutritt für Unbefugte verboten

2. Warnzeichen – auf Gefahren aufmerksam machen

Warnzeichen weisen auf mögliche Gefahrenquellen hin, ohne Panik auszulösen.

Merkmale:

  • dreieckig
  • gelber Hintergrund
  • schwarzes Piktogramm

Beispiele:

  • Rutschgefahr
  • Stromschlaggefahr
  • Explosive Atmosphäre

3. Gebotszeichen – richtiges Verhalten einfordern

Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten verbindlich vor.

Merkmale:

  • runde Form
  • blauer Hintergrund
  • weißes Symbol

Beispiele:

  • Schutzhelm tragen
  • Gehörschutz benutzen
  • Augenschutz erforderlich

👉 Sind Ihre Gebotszeichen dort angebracht, wo die Gefahr tatsächlich besteht?


4. Rettungszeichen – Orientierung im Notfall

Rettungszeichen zeigen den Weg aus der Gefahr und markieren Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Merkmale:

  • rechteckig oder quadratisch
  • grüner Hintergrund
  • weißes Piktogramm

Typische Einsatzorte:

  • Fluchtwege
  • Notausgänge
  • Erste-Hilfe-Räume

5. Brandschutzzeichen – im Ernstfall Sekunden sparen

Brandschutzzeichen kennzeichnen Einrichtungen zur Brandbekämpfung.

Merkmale:

  • rechteckig oder quadratisch
  • roter Hintergrund
  • weißes Symbol

Beispiele:

  • Feuerlöscher
  • Brandmelder
  • Löschdecken

Sicherheitskennzeichnung im Betrieb richtig anwenden

Die beste Sicherheitskennzeichnung nützt wenig, wenn sie falsch platziert oder schlecht sichtbar ist. Die ASR A1.3 fordert daher:

  • dauerhafte und gut sichtbare Anbringung
  • Platzierung direkt an der Gefahrenstelle
  • Anpassung bei Umbauten oder neuen Maschinen
  • mobile Kennzeichnung bei wechselnden Arbeitsbereichen (z. B. Baustellen)

Besonders wichtig: nachleuchtende Sicherheitskennzeichnung. In Bereichen ohne Sicherheitsbeleuchtung müssen Rettungs- und Brandschutzzeichen auch bei Stromausfall sichtbar bleiben. Hier gelten die Vorgaben der DIN 67510.


Sicherheitskennzeichnung und Gefährdungsbeurteilung

Die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ist ein fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, § 3a ArbStättV). Arbeitgeber müssen regelmäßig prüfen:

  • Sind Sicherheitszeichen erforderlich?
  • Entsprechen vorhandene Zeichen den aktuellen Normen?
  • Werden alte Kennzeichnungen (z. B. nach BGV A8) noch eindeutig verstanden?

👉 Praxis-Tipp: Änderungen im Betrieb sollten immer Anlass sein, die Kennzeichnung neu zu bewerten.


Tipps für eine wirksame Sicherheitskennzeichnung im Betrieb

Damit Sicherheitszeichen ihren Zweck erfüllen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Verständlichkeit sicherstellen: Symbole müssen selbsterklärend sein
  • Einheitlichkeit wahren: Keine Mischung alter und neuer Normen
  • Sichtbarkeit prüfen: Regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen oder Verdeckung
  • Unterweisung durchführen: Beschäftigte müssen die Bedeutung kennen
  • Zusatzzeichen sinnvoll einsetzen: Klar und eindeutig, ohne Überladung

Wie KUECK Industries Sie unterstützen kann

Als beratende Ingenieure unterstützen wir von KUECK Industries Unternehmen gemeinsam mit unseren Partnern in den Bereichen:

  • Arbeitssicherheit
  • Betriebsmedizin
  • Brandschutz
  • Gefahrgut
  • Umweltschutz

Wir prüfen Ihre bestehende Sicherheitskennzeichnung im Betrieb, unterstützen bei der Gefährdungseurteilung und sorgen für rechtskonforme, praxisnahe Lösungen.

👉 Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Kennzeichnung überprüfen oder aktualisieren möchten.


Fazit: Sicherheitskennzeichnung im Betrieb schafft Klarheit und Sicherheit

Die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb ist kein formaler Akt, sondern gelebter Arbeitsschutz. Sie verhindert Unfälle, erleichtert Orientierung im Notfall und erfüllt gesetzliche Pflichten. Wer die Vorgaben der ASR A1.3 konsequent umsetzt, schützt Beschäftigte und reduziert Haftungsrisiken.

💬 Ihre Meinung ist gefragt:
Wie setzen Sie Sicherheitskennzeichnung in Ihrem Betrieb um? Teilen Sie Ihre Erfahrungen gerne in den Kommentaren – wir freuen uns auf den Austausch!

Neue ASR A5.1: Arbeitsschutz im Freien wird konkret geregelt

Die neue ASR A5.1 Arbeiten im Freien konkretisiert erstmals, wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Sonne, Regen, Wind und Gewitter schützen müssen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen jetzt verbindlich sind, wie die Gefährdungsbeurteilung erfolgt und was die Regel für Ihren Betrieb bedeutet.

Warum die neue ASR A5.1 Arbeiten im Freien so wichtig ist

Arbeiten im Freien gehören in vielen Branchen zum Alltag – etwa im Bauwesen, Garten- und Landschaftsbau, in der Entsorgung oder Logistik. Beschäftigte sind dort Witterungseinflüssen wie Sonne, Wind, Regen und Gewitter direkt ausgesetzt.
Um Arbeitgebern eine klare Orientierung zu geben, hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) im August 2025 die ASR A5.1 veröffentlicht. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für nicht allseits umschlossene Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien.

👉 Ziel: Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle, die regelmäßig unter freiem Himmel arbeiten.


UV-Strahlung: Unsichtbare Gefahr bei Arbeiten im Freien

Die ASR A5.1 betont, dass UV-Strahlung zu den größten Gefährdungsfaktoren im Freien zählt. Akute Folgen wie Sonnenbrand oder Augenentzündungen sind nur der Anfang – langfristig kann das Risiko für Hautkrebs oder Linsentrübungen steigen.

Der UV-Index (UVI) ist zentral für die Gefährdungsbeurteilung:

  • UVI 1–2: geringe Belastung
  • UVI 3–7: Schutzmaßnahmen erforderlich
  • UVI ab 8: persönliche Schutzmaßnahmen zwingend

Aktuelle Werte erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz oder beim Deutschen Wetterdienst (DWD).

Empfohlene Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip

Technisch: Sonnensegel, Überdachungen, UV-abweisende Kabinen
Organisatorisch: Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen; Pausen im Schatten ermöglichen
Personenbezogen: UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, LSF 50+

Arbeitgeber müssen geeignete PSA und Sonnenschutzmittel kostenlos bereitstellen.
Zudem ist bei regelmäßiger UV-Belastung eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach AMR 13.3 erforderlich.

💡 Tipp: Kombinieren Sie Ihre Unterweisungen zum UV-Schutz mit Informationen zu Hitze, Regen und Gewitter – so schaffen Sie ganzheitliches Bewusstsein für alle Witterungsgefahren.
Materialien und Schulungsunterstützung erhalten Sie selbstverständlich bei KUECK Industries.


Niederschlag: Regen, Schnee und Sichtbehinderung

Auch Regen und Schnee sind in der ASR A5.1 Arbeiten im Freien klar geregelt. Sie erhöhen die Rutschgefahr, schränken die Sicht ein und können durch Durchnässung oder Kälte zu weiteren Gefährdungen führen.

Die ASR orientiert sich an den Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes:

  • A: normale Bedingungen – geringe Gefährdung
  • B: Warnstufe 1–2 – erhöhte Gefährdung, Beobachtung nötig
  • C: Warnstufe 3–4 – sehr gefährlich, Arbeit einstellen

Beispiele für Schutzmaßnahmen gegen Rutsch- und Sichtgefahren

Technisch: Überdachungen, abstumpfende Mittel, Kennzeichnungen
Organisatorisch: Winterdienste, Pausenregelungen, Arbeitsunterbrechungen
Personenbezogen: Rutschfeste Schuhe, Spikes, Reflektoren

➡️ Bei Nebel oder starkem Schneefall sollte keine Alleinarbeit erfolgen.
Sichere Kommunikationssysteme und Warnkleidung mit Reflektoren sind Pflicht.


Windkräfte: Unsichtbare Risiken erkennen und vermeiden

Wind birgt Gefahren durch Sturz, umherfliegende Teile oder herabfallende Bauteile.
Die ASR A5.1 Arbeiten im Freien ordnet Gefährdungen nach der Beaufort-Skala in drei Stufen ein:

Stufe Windstärke (Bft.) Bedeutung
I 6–7 Arbeit erschwert, Vorsicht bei Leitern und Kranen
II 8–10 schwere Sturmbedingungen, hohe Gefährdung
III ab 11 Orkan – Arbeiten im Freien verboten

Schutzmaßnahmen bei starkem Wind

Technisch: Windschutzwände, Sturmsicherungen, Halteeinrichtungen
Organisatorisch: Arbeiten anpassen oder einstellen, Material sichern
Personenbezogen: Staubmasken, Schutzbrillen, Sicherungsleinen

📌 Praxisbeispiel:
Beim Aufbau eines Gerüsts sind ab Beaufort 7 zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Ab Beaufort 10 muss die Arbeit eingestellt werden.

Auch auf Dachterrassen, die als Pausenflächen dienen, sollten Arbeitgeber lose Gegenstände sichern oder bei Sturmgefahr den Zugang sperren – ein wichtiger Beitrag zur Unfallvermeidung.


Gewitter: Schutz vor Blitzschlag nach der ASR A5.1

Blitzschlag zählt zu den gefährlichsten Risiken bei Arbeiten im Freien. Die ASR A5.1 Arbeiten im Freien nennt zwei Beurteilungsmethoden:

  1. Optisch-akustisch: Zeit zwischen Blitz und Donner > 10 Sekunden → geringe Gefahr
  2. Feldstärke-Messung: über 5.000 V/m → sehr hohe Gefahr

In der Praxis reicht meist die optisch-akustische Methode.
Sichere Bereiche sind:

  • Gebäude mit Blitzschutzsystem
  • Fahrzeuge mit Metallkarosserie („Faradayscher Käfig“)
  • Arbeitsmaschinen mit geschlossener Kabine

Maßnahmen bei Gewitter

Technisch: Blitzschutzsysteme, sichere Unterstände
Organisatorisch: Frühwarnsysteme, Evakuierungsrouten, Arbeitsunterbrechung
Personenbezogen: Abstand zu Masten, metallischen Gegenständen, Bäumen

👉 Wichtig: Arbeiten dürfen erst nach offizieller Entwarnung wieder aufgenommen werden.


Fazit: ASR A5.1 Arbeiten im Freien – Sicherheit unter freiem Himmel

Mit der neuen ASR A5.1 Arbeiten im Freien liegt erstmals eine umfassende Technische Regel für Tätigkeiten unter freiem Himmel vor. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und integriert praxisnahe Beurteilungsmaßstäbe wie den UV-Index, die DWD-Warnstufen und die Beaufort-Skala.

Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • Klare Orientierung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtssicherheit durch Umsetzung nach dem TOP-Prinzip des ArbSchG
  • Verbesserter Schutz der Beschäftigten bei Wind, Wetter und Sonne

🔧 Unterstützung von KUECK Industries

Unsere beratenden Ingenieure von KUECK Industries unterstützen Sie bei:

  • der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A5.1,
  • der Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen,
  • sowie bei Unterweisungen und Schulungen zu UV-, Witterungs- und Arbeitsschutz.

➡️ Kontaktieren Sie uns, um Ihre Arbeitsplätze im Freien sicher und regelkonform zu gestalten.


💬 Was halten Sie von der neuen ASR A5.1?
Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren – wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen und Meinungen!