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Gewässerschutz

BERATUNG UND REGELMÄSSIGE SACHVERSTÄNDIGENPRÜFUNG

Das Wasserhaushaltsrecht nach WHG und AwSV (früher VAwS) stellt vielfältige Anforderungen an Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Es unterscheidet dabei kaum, ob es eine private oder gewerbliche Anlage ist.Sobald Sie wassergefährdende Stoffe lagern, anwenden, umfüllen (LAU-Anlagen) oder herstellen, behandeln, verwenden (HBV-Anlage), unterliegen Sie den Vorschriften des Wasserhaushaltsrechts. Beispiele für solche Anlagen sind:
  • Tanklager
  • Tankstellen, auch Eigenverbrauchstankstellen für Betriebshöfe, landwirtschaftliche Höfe u.a.
  • Lageranlagen, auch Fass- und Gebindelager
  • Abfüllanlagen, Umfüllanlagen
    Heizöltank und Ölheizung in gewerblich genutzten Anlagen
  • Notstromaggregate und Netzersatzanlagen (NEA) sowie Löschwasserpumpen
  • Erdwärmeanlagen / Geothermie / Eisspeicher
  • u.v.m.
Eine solche Anlage muss unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften geplant, errichtet und betrieben werden. Als Betreiber einer solchen Anlage sind sie u.a. dazu verpflichtet, eine Anlagendokumentation nach § 43 AwSV zu erstellen und zu pflegen sowie Wartungs- und Prüfintervalle einzuhalten.Nicht selten unterliegend diese Anlagen bereits bei der Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend einer Prüfpflicht nach §§ 46 und 47 AwSV durch zugelassene Sachverständige.Unsere zugelassenen Sachverständigen unterstützen und begleiten Sie gerne bei
  • der Planung einer solchen Anlage nach Wasserhaushaltsrecht,
  • der Erstellung einer Anlagendokumentation und der Genehmigungsunterlagen sowie der Anzeige nach § 40 AwSV, bevor Sie loslegen,
  • dem Aufbau und der Abnahme einer solchen Anlage,
  • regelmäßig wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen nach AwSV.
  • Wir begleiten Sie bei den Gesprächen mit Genehmigungsbehörden.
Ob Planung, Vorbereitung oder spätere Prüfungen, wir freuen uns auf Ihre Anfrage unter 0800 400 88 401 oder über unser Kontaktformular.Nähere Informationen zur Prüfung von Heizölverbraucheranlagen und Erdwärmesonden finden Sie unter tankpruefung-ruhr.de.

Prüfung industrieller Anlagen

Die Prüfung industrieller Anlagen zur Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gewährleistet die Betriebssicherheit Ihres Unternehmens und gehört zu den Betreiber-Pflichten. Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen Unternehmen hohe Bußgelder und Geschäftsführern strafrechtliche Konsequenzen. Eine geprüfte und gewartete Anlage sorgt für Sicherheit und trägt maßgeblich zur Vorbeugung von Unfällen bei.Unsere Sachverständigen übernehmen diese Prüfung gerne bundesweit für Sie. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Infohotline 0800 400 88 401 oder schreiben Sie uns eine E-Mail [email protected].

HEIZÖLTANKPRÜFUNG FÜR PRIVATHAUSHALTE

Sicherheit für Umwelt und Betreiber: Private Heizöl-Tankprüfungen müssen regelmäßig und wiederkehrend durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Ausführliche Informationen zu Prüfpflicht und Prüfumfängen haben wir hier für Sie bereit gestellt.
KUECK Industries steht Ihnen als anerkannter, kompetenter Partner der Sachverständigenorganisation 1. Arge TPO e.V. zur Seite. Unsere Sachverständigen prüfen Ihren privaten Heizöltank nach Vereinbarung.

Mehr zu privaten Heizölverbraucheranlagen erfahren Sie hier:

Beispielprojekte

  • Ertüchtigung eines Lagerhalle für den Umschlag von wassergefährdenden Lebensmittelzusatzstoffen

  • Einbau zweier dieselbetriebenen Pumpenanlage für Löschwasser in einem Wasserschutzgebiet

  • Montage einer Netzersatzanlage mit Heizölantrieb inklusive Vorratslager in einem Wasserschutzgebiet

  • Errichtung von Geothermieanlagen für zwei Mehrfamilienhäuser

  • Aufbau eines Notreservelagers für zwei Netzersatzanlagen einer Landesbehörde


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Ausbildungen und Schulungen
Hier erfahren Sie alles über Ausbildungen und Schulungen für den Bereich Gewässerschutz