Verkehrssicherungspflicht: Wie eine Stolperfalle zu Schadenersatz führen kann
Ein Kabel über einem Geh- und Radweg scheint auf den ersten Blick harmlos. Doch schon eine kleine Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht zu Schadenersatzansprüchen führen können – und warum Unternehmen Stolperfallen konsequent vermeiden müssen.
Verkehrssicherungspflicht: Kabel als gefährliche Stolperfalle
Handwerker sollten in einem Geschäftshaus Arbeiten ausführen. Ihr Fahrzeug mit technischem Gerät stand am Straßenrand. Da eine Kabelverbindung vom Fahrzeug in die Geschäftsräume erforderlich war, verlegten sie ein Kabel über einen Geh- und Radweg.
Um auf die Stolpergefahr aufmerksam zu machen, umwickelten sie das Kabel mit rot-weißem Flatterband.
Aus Sicht der Verkehrssicherungspflicht reicht eine solche Maßnahme jedoch häufig nicht aus. Lose verlegte Kabel stellen für Fußgänger und Radfahrer eine erhebliche Gefahrenquelle dar und können schnell zur Stolperfalle werden.
Verkehrssicherungspflicht und Schadenersatz: Das Urteil des OLG Köln
Solche Fälle führen regelmäßig zu Schadenersatzurteilen gegen das verantwortliche Unternehmen.
So stellte beispielsweise das OLG Köln (Az.: 7 U 173/22) fest, dass ein lose und quer zur Laufrichtung verlegtes Kabel eine nicht hinreichend gesicherte Gefahrenstelle darstellt.
Besonders interessant: Das Gericht machte deutlich, dass die betroffene Person das Kabel weder als Stolperfalle hätte erkennen noch überhaupt damit rechnen müssen.
Daher traf die geschädigte Person keine Mitschuld.
Der Verantwortliche für die Verkehrsfläche und die Verlegung des Kabels wurde zu Schadenersatz verurteilt.
Die Entscheidung zeigt deutlich, welche Bedeutung die Verkehrssicherungspflicht im betrieblichen Alltag hat.
Wie lässt sich die Verkehrssicherungspflicht wirksam erfüllen?
Die gute Nachricht: Eine wirksame Absicherung solcher Gefahrenstellen ist meist unkompliziert umzusetzen.
Nach Auffassung des Gerichts hätten bereits geeignete Schutzmaßnahmen ausgereicht, um die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Kabelmatten
- Kabelbrücken
- ausreichend gesicherte Kabelquerungen
- gut erkennbare und sichere Verkehrswege
Wären im vorliegenden Fall Kabelmatten oder Kabelbrücken eingesetzt worden, wäre der Verkehrssicherungspflicht ausreichend nachgekommen worden und kein Schadenersatzanspruch entstanden.
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Verkehrssicherungspflicht am Arbeitsplatz: Wenn aus einer Stolperfalle ein Arbeitsunfall wird
Nicht nur öffentliche Verkehrsflächen sind betroffen. Auch innerhalb von Betrieben können lose verlegte Kabel erhebliche Risiken verursachen.
Kommt es am Arbeitsplatz zu einem Stolperunfall, weil Kabel lose verlegt wurden und Beschäftigte darüber stürzen, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.
In einem solchen Fall wäre der Arbeitgeber seinen Pflichten zur sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes nicht ausreichend nachgekommen.
Mögliche Folgen sind:
- Verletzungen von Beschäftigten
- Ermittlungen zum Unfallhergang
- Nachfragen durch den Unfallversicherungsträger
- mögliche Regressforderungen durch BG oder UK
- organisatorische und rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen
Die verunfallte Person wird durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (BG/UK) mit allen zur Verfügung stehenden geeigneten Mitteln versorgt.
Für Unternehmen zeigt sich erneut, wie wichtig eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und die sichere Gestaltung von Verkehrswegen sind.
Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen und Stolperfallen vermeiden
Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind häufig einfacher umzusetzen, als viele Unternehmen vermuten. Bereits vergleichsweise kleine Maßnahmen wie Kabelbrücken oder Kabelmatten können dazu beitragen, Stolperfallen zu vermeiden und Schadenersatzansprüche zu verhindern.
Wer Verkehrswege sicher gestaltet, schützt nicht nur Dritte vor Unfällen, sondern reduziert auch das Risiko von Arbeitsunfällen im eigenen Betrieb.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Ihre Meinung zählt
Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen mit temporären Kabelverlegungen und anderen potenziellen Stolperfallen um? Haben Sie bereits Erfahrungen mit den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht gemacht?
Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

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