UV-Schutz am Arbeitsplatz: Pflichten, Maßnahmen und Tipps für Arbeitgeber

UV-Schutz ist Arbeitsschutz. Beschäftigte im Freien – ob auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder im technischen Dienst – sind zunehmend gefährdet durch intensive Sonnenstrahlung. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Haut- und Augenschäden zu verhindern. Dieser Beitrag zeigt, warum UV-Schutz am Arbeitsplatz so wichtig ist, welche Maßnahmen über Sonnencreme hinausgehen und welche rechtlichen Vorgaben gelten.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag: Darum ist der Schutz vor UV-Strahlung notwendig!
Warum UV-Schutz am Arbeitsplatz unverzichtbar ist
Die natürliche UV-Strahlung ist kein harmloses Sommerphänomen, sondern ein ernstzunehmendes Risiko. Bereits ein einzelner Sonnenbrand kann das Hautkrebsrisiko deutlich erhöhen. Laut der DGUV ist UV-Strahlung als Karzinogen der höchsten Kategorie I eingestuft.
UVB-Strahlen verursachen Sonnenbrände, UVA-Strahlen dringen tiefer ein und begünstigen Hautalterung sowie Hautkrebs. Auch die Augen sind gefährdet – langfristig drohen Hornhautschäden oder Grauer Star.
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Wer ist besonders betroffen?
Die BG BAU nennt unter anderem Bauarbeiter, Landschaftsgärtner, Hafen- und Seeschiffer als Hochrisikogruppen. Aber auch Haustechniker oder Verkehrsdienste sind regelmäßig im Freien tätig.
Ein einfacher Indikator ist der UV-Index (UVI): Ab einem Wert von 3 besteht Handlungsbedarf. Arbeitgeber sollten diesen täglich kontrollieren und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten.
👉 Tipp: Integrieren Sie den UVI-Check in Ihre tägliche Arbeitsschutzroutine.
UV-Schutz nach dem TOP-Prinzip
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen umzusetzen – in genau dieser Reihenfolge.
1. Technische Schutzmaßnahmen
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Sonnensegel, Pavillons oder Abschattungen installieren
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Fahrzeugkabinen mit Sonnenschutzdächern ausstatten
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Gebäude durch Fassadenbegrünung oder mobile Terrassendächer schützen
2. Organisatorische Schutzmaßnahmen
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Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlegen
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Schattenpausen einführen und Getränke bereitstellen
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Beschäftigte regelmäßig unterweisen und dokumentieren
3. Persönliche Schutzmaßnahmen
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UV-Schutzkleidung mit hohem Lichtschutzfaktor bereitstellen (oft auch kombiniert mit Warnschutz)
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UV-Schutzbrillen nach EN 166 nutzen
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Sonnencreme für unbedeckte Hautflächen kostenfrei zur Verfügung stellen (LSF 30–50, wasserfest)
👉 Wichtig: UV-Schutzkleidung schützt zuverlässiger als Sonnencreme – dennoch ist die Creme für unbedeckte Stellen unverzichtbar.
Arbeitgeberpflichten im Hinblick auf UV-Schutz
Damit der UV-Schutz am Arbeitsplatz wirksam ist, müssen Unternehmen mehrere Vorgaben erfüllen:
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Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: UV-Strahlung muss erfasst und bewertet werden.
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Gesundheitsvorsorge gemäß ArbMedVV: Ab einer Stunde UV-Exposition täglich ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.
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Unterweisung und Dokumentation: Beschäftigte sind über UV-Risiken und Schutzmaßnahmen regelmäßig zu schulen.
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Bereitstellung von PSA: UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen und Sonnencreme müssen kostenlos bereitgestellt werden.
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Evaluation: Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig prüfen und anpassen.
👉 Weiterführender Hinweis: Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Arbeitskleidung und Schutzkleidung – Sie entscheiden!
Fördermöglichkeiten nutzen
Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fördern Investitionen in UV-Schutzmaßnahmen – etwa durch Zuschüsse für Sonnensegel oder UV-Schutzkleidung. Dadurch sparen Unternehmen langfristig Kosten und sichern gleichzeitig die Gesundheit ihrer Beschäftigten.
Fazit: UV-Schutz ist Arbeitsschutz
UV-Schutz am Arbeitsplatz darf nicht unterschätzt werden. Arbeitgeber müssen nach dem TOP-Prinzip handeln: erst technische Lösungen, dann organisatorische Anpassungen, zuletzt persönliche Maßnahmen wie Kleidung oder Sonnencreme. Ergänzend sind Vorsorgeuntersuchungen, Dokumentation und regelmäßige Schulungen notwendig.
👉 Sie möchten wissen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind? Kontaktieren Sie uns von KUECK Industries – unsere Experten unterstützen Sie in Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz.
💬 Ihre Meinung ist gefragt: Welche Erfahrungen haben Sie mit UV-Schutz im Betrieb gemacht? Diskutieren Sie gerne mit uns in den Kommentaren!
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