Unternehmerhaftung im Arbeitsschutz: Was Sie als Verantwortlicher wissen müssen

Die Verantwortung eines Unternehmers oder Geschäftsführers geht weit über die wirtschaftliche Steuerung des Unternehmens hinaus. Ein zentraler, oft unterschätzter Bereich ist der Arbeitsschutz. Viele gehen davon aus, dass sie diese Verantwortung einfach delegieren können. Doch die Unternehmerhaftung im Arbeitsschutz ist umfangreich und persönlich – mit teils gravierenden Konsequenzen bei Verfehlungen. Doch wer genau haftet? Welche Pflichten bestehen? Und wie kann eine effektive Delegation gelingen? Dieser Artikel liefert Antworten und praxisnahe Tipps zur Minimierung Ihres Haftungsrisikos.
Wer gilt als Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzes?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber für den Arbeitsschutz verantwortlich. Doch nicht nur Einzelunternehmer oder Handwerksbetriebe sind betroffen. Auch Kapitalgesellschaften und Vereine müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Laut § 2 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) können sowohl natürliche als auch juristische Personen Arbeitgeber sein. Entscheidend ist jedoch § 13 ArbSchG, der festlegt, wer konkret die Verantwortung trägt:
- Gesetzliche Vertreter (z. B. Vorstände oder Geschäftsführer)
- Vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften
- Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder Betriebes beauftragt sind
- Sonstige verpflichtete Personen
Warum haften Unternehmer persönlich im Rahmen der Unternehmerhaftung im Arbeitsschutz?
Als Unternehmer oder Geschäftsführer haften Sie nicht nur aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes, sondern auch aus allgemeinen Sorgfaltspflichten. So verpflichtet § 43 Abs. 1 GmbHG Geschäftsführer, die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ anzuwenden – das umfasst auch den Arbeitsschutz.
Welche Haftungsrisiken bestehen konkret?
- Strafrechtliche Haftung: Bei schweren Verstößen, insbesondere mit Personenschäden, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Zivilrechtliche Haftung: Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen, z. B. wenn eine unzureichende Sicherheitsmaßnahme zu einem Unfall führt.
- Bußgelder nach dem OWiG: Verstößt ein Unternehmen gegen Arbeitsschutzvorschriften, drohen empfindliche Bußgelder nach 130 OWiG.
Ein bekanntes Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Heilbronn, bei dem ein Geschäftsführer wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nach einem tödlichen Arbeitsunfall strafrechtlich belangt wurde.
Dokumentation als Schutzschild in der Unternehmerhaftung im Arbeitsschutz
Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr wichtigstes Verteidigungsmittel gegen Haftungsansprüche.
Laut § 6 ArbSchG sind Unternehmen verpflichtet, wesentliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu dokumentieren. Dazu gehören:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung
- Mitarbeiterunterweisungen
- Betriebsanweisungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Tipp: Nutzen Sie digitale Dokumentationssysteme, um Nachweise jederzeit verfügbar zu haben.
Delegation im Arbeitsschutz: Was ist erlaubt?
Die Delegation von Arbeitsschutzaufgaben kann helfen, Risiken zu minimieren – allerdings nur, wenn sie richtig umgesetzt wird. Wichtig: Eine Gesamtverantwortung bleibt immer beim Unternehmer!
Mögliche delegierbare Aufgaben:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Unterweisung der Mitarbeiter
Damit die Delegation wirksam ist:
- Schriftlich fixieren: Eine klare Aufgabenbeschreibung mit Verantwortungsbereich ist Pflicht.
- Fachkunde sicherstellen: Delegierte Personen müssen geeignet und geschult sein.
- Regelmäßige Kontrolle durch den Unternehmer: Ohne Kontrolle bleibt das Haftungsrisiko bestehen!
Unsere Fachberater von KUECK Industries bieten hierzu Vorlagen und unsere Schwester komfakt Training bietet entsprechende Führungskräfteseminare online, in Präsenz oder inhouse an, damit Ihre Delegation rechtssicher ist.
Zwei praxisnahe Tipps zur Reduzierung des Haftungsrisikos
- Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter sollten regelmäßig zu Arbeitsschutzthemen geschult werden. Dadurch steigt das Sicherheitsbewusstsein, und gesetzliche Anforderungen werden besser erfüllt.
- Compliance-Management-System etablieren Integrieren Sie den Arbeitsschutz in ein unternehmensweites Compliance-System. Das hilft, Vorschriften im Blick zu behalten und Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Fazit: Unternehmerhaftung im Arbeitsschutz ist vermeidbar
Die Unternehmerhaftung im Arbeitsschutz erfordert aktives Handeln. Eine klare Organisation, lückenlose Dokumentation und gezielte Delegation sind entscheidend, um Haftungsrisiken zu reduzieren. Nutzen Sie präventive Maßnahmen wie Schulungen, Compliance-Management und externe Beratung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen und die Sicherheit im Unternehmen zu optimieren.
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