Stillen am Arbeitsplatz – was Arbeitgeber wissen müssen

Stillen am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Recht für Mütter und zugleich eine Herausforderung für Arbeitgeber. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt Stillpausen, Gefährdungsbeurteilungen und die Einrichtung von Stillräumen. Arbeitgeber profitieren von klarer Organisation, da ein familienfreundliches Umfeld nicht nur Mutter und Kind schützt, sondern auch Motivation und Bindung der Beschäftigten stärkt.
Warum Stillen am Arbeitsplatz ein zentrales Thema ist
Stillen ist die natürlichste Form der Säuglingsernährung – und viele Mütter möchten diese Möglichkeit auch nach dem Wiedereinstieg in den Beruf nutzen. Arbeitgeber stehen daher in der Pflicht, Rahmenbedingungen für das Stillen am Arbeitsplatz zu schaffen.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schreibt ausdrücklich vor, dass stillende Mütter geschützt werden. Neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz spielen Gefährdungsbeurteilungen, Stillpausen und geeignete Stillräume eine entscheidende Rolle.
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Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz
Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft oder Stillzeit meldet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz durchzuführen.
Inhalte der Gefährdungsbeurteilung:
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Prüfung von Arbeitsstoffen und Expositionen
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Bewertung von Arbeitszeiten und Schichtarbeit
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Erfassung von körperlichen Belastungen
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Analyse von Umweltbedingungen (z. B. Lärm, Hitze, Strahlung)
Seit 2023 gibt es klare Handlungshilfen des Ausschusses für Mutterschutz. Neu seit 2025: Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung entfällt unter bestimmten Bedingungen, wenn Tätigkeiten ausgeschlossen sind. Dennoch müssen mögliche Risiken für stillende Beschäftigte weiterhin berücksichtigt werden.
👉 Auch hier gilt: Eine arbeitsmedizinische Beratung ist sinnvoll, um individuelle Risiken zu identifizieren. Wir von KUECK Industries stellen unseren Kunden dafür Vorlagen und Checklisten bereit.
Stillpausen am Arbeitsplatz: Rechte stillender Mütter
Ein zentrales Recht ist die Freistellung für Stillpausen. Nach § 7 Abs. 2 MuSchG gilt:
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Arbeitszeit bis 8 Stunden: zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten
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Arbeitszeit über 8 Stunden: zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten
Diese Pausen werden vergütet und dürfen nicht mit der regulären Pause verrechnet werden. Arbeitgeber müssen die Organisation der Arbeitszeit so anpassen, dass Mütter ihr Recht tatsächlich nutzen können.
Stillraum im Betrieb – Pflicht oder Kür?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A4.2 sehen vor, dass Unternehmen geeignete Still- oder Ruheräume bereitstellen. Diese Räume sollten:
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hygienisch, ruhig und abschließbar sein
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Sitz- oder Liegegelegenheiten bieten
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Steckdosen für Milchpumpen enthalten
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Ablageflächen und ggf. einen Kühlschrank haben
Auch wenn fehlende Stillräume nicht automatisch zu einem Beschäftigungsverbot führen, riskieren Unternehmen Bußgelder oder Unzufriedenheit. Ein gut gestalteter Stillraum zeigt Wertschätzung – und stärkt das Image als familienfreundlicher Arbeitgeber.
Anpassung der Arbeitsbedingungen
Nach § 12 MuSchG sind bestimmte Tätigkeiten für Stillende tabu. Dazu zählen Arbeiten mit Gefahrstoffen, übermäßiger körperlicher Belastung oder gesundheitsgefährdenden Einwirkungen. Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob:
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der Arbeitsplatz angepasst werden kann
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alternative Tätigkeiten zur Verfügung stehen
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ein Beschäftigungsverbot (voll oder teilweise) erforderlich ist
👉 Wichtig: Ein Beschäftigungsverbot darf nur ausgesprochen werden, wenn Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Vorrang hat immer die Weiterbeschäftigung.
Tipps für eine gelungene Organisation im Betrieb
Damit Stillen am Arbeitsplatz gelingt, sollten Arbeitgeber nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern aktiv ein unterstützendes Umfeld schaffen.
1. Stillpausen planbar machen
Integrieren Sie Stillpausen frühzeitig in den Dienstplan und stimmen Sie sich mit betroffenen Mitarbeiterinnen ab.
2. Flexible Arbeitszeiten ermöglichen
Durch Gleitzeit oder mobiles Arbeiten können Mütter ihren Arbeitsalltag besser mit den Stillbedürfnissen ihres Kindes vereinbaren.
3. Stillraum funktional ausstatten
Investieren Sie in Komfort und Hygiene: ein bequemer Stuhl, Ablageflächen, Kühlschrank und Waschgelegenheit sind empfehlenswert.
4. Klare Kommunikation fördern
Erstellen Sie Infoblätter mit Hinweisen zu Zugangsregeln, Ansprechpartnern und Hygienevorgaben.
5. Unternehmenskultur stärken
Sensibilisieren Sie Führungskräfte und Teams für das Thema. Eine offene Haltung erleichtert es Müttern, ihr Recht auf Stillpausen wahrzunehmen.
Fazit: Stillen am Arbeitsplatz als Chance
Stillen am Arbeitsplatz ist kein Hindernis, sondern eine Chance für Arbeitgeber. Durch die richtige Organisation und Umsetzung der Vorgaben aus dem Mutterschutzgesetz profitieren alle Seiten:
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Mütter können ihre Kinder gesund ernähren
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Kinder genießen Schutz und Fürsorge
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Arbeitgeber steigern Motivation, Loyalität und ihr Image
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📌 Weiterführend: Lesen Sie auch unseren Artikel „Eine Mitarbeiterin ist schwanger, und jetzt?“
💬 Und jetzt sind Sie dran:
Wie handhaben Sie in Ihrem Unternehmen das Thema Stillen am Arbeitsplatz? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Fragen gerne in den Kommentaren!
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