Herzschrittmacher am Arbeitsplatz: Sind Induktionskochplatten ein Risiko?
Induktionskochplatten gehören in vielen Betrieben längst zum Alltag – in Großküchen, Kantinen oder Pausenräumen. Gleichzeitig arbeiten immer mehr Menschen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren. Doch entsteht dadurch ein echtes Risiko? Die Antwort ist differenziert: Ein normaler Gebrauch ist meist möglich, entscheidend sind jedoch Abstand, Nutzungshäufigkeit und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung.
Herzschrittmacher am Arbeitsplatz: Warum Induktionskochplatten Fragen aufwerfen
Induktionskochplatten haben sich in vielen Betrieben etabliert. Man findet sie in Großküchen, Kantinen, Teeküchen und Pausenräumen. Gleichzeitig steigt die Zahl von Beschäftigten mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren.
Daraus ergibt sich für Arbeitgeber und Verantwortliche eine berechtigte Frage:
Geht von Induktionsfeldern eine konkrete Gefährdung aus?
Genau diese Frage wurde zuletzt an die Fachberater von KUECK Industries herangetragen. Und wie so oft im Arbeitsschutz lautet die Antwort: Es kommt auf die konkrete Situation an. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung.
Elektromagnetische Felder: Reales Risiko oder überschätzte Gefahr?
Moderne Arbeitsplätze sind geprägt von elektrischen und elektronischen Geräten. Damit verbunden sind elektromagnetische Felder, kurz EMF. Besonders bei Beschäftigten mit implantierten medizinischen Geräten wie Herzschrittmachern oder Defibrillatoren entstehen dadurch nachvollziehbare Fragen.
Die aktuelle von uns recherchierte wissenschaftliche Datenlage zeigt: Moderne Herzschrittmacher und Defibrillatoren werden im Alltag nur sehr selten durch elektromagnetische Felder gestört. Studien belegen, dass Interferenzen heute nur noch in sehr wenigen Fällen auftreten – konkret in einer Größenordnung von etwa 0,3 bis 0,7 Fällen pro 100 Patientenjahre.
Technische Weiterentwicklungen der Implantate haben das Risiko deutlich reduziert. Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen, insbesondere bei:
- starken elektromagnetischen Feldern,
- unmittelbarer Nähe zur Störquelle,
- bestimmten Implantattypen,
- individuellen Einstellungen des Implantats.
Gerade bei Herzschrittmachern am Arbeitsplatz sollten Unternehmen daher nicht pauschal urteilen, sondern die konkrete Tätigkeit prüfen.
Induktionskochplatten und Herzschrittmacher am Arbeitsplatz
Induktionskochfelder arbeiten mit sogenannten hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Diese können in metallischen Töpfen sogenannte Wirbelströme erzeugen, die zur Erwärmung führen.
Für den Arbeitsschutz bedeutet das:
- Es entstehen lokal begrenzte, aber vergleichsweise starke elektromagnetische Felder.
- Die Feldstärke nimmt mit zunehmendem Abstand sehr schnell ab.
- Die Hauptbelastung tritt direkt an der Kochstelle auf.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht: Sind Induktionsfelder grundsätzlich gefährlich?
Wichtiger ist die Frage:
In welchem Abstand und unter welchen Bedingungen können Induktionskochplatten für Personen mit Herzschrittmacher oder Defibrillator relevant werden?
Was sagt die Studienlage zu Induktionsherden und Herzschrittmachern?
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) haben im Jahr 2019 Studien ausgewertet. Sie kommen zu einer klaren, praxisrelevanten Aussage:
Ein normaler Gebrauch von Induktionsherden ist für Träger von Herzschrittmachern grundsätzlich möglich.
Gleichzeitig formulieren die Fachgesellschaften eine wichtige Einschränkung: Schrittmacherabhängige Patienten und Träger von implantierten Kardioverter-Defibrillatoren (ICD) sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens 25 cm einhalten.
Für den betrieblichen Kontext ist diese Aussage besonders wichtig. Sie zeigt:
- Es besteht kein generelles Nutzungsverbot.
- Es gibt klare Anforderungen an den Abstand.
- Individuelle medizinische Besonderheiten können eine genauere Prüfung erforderlich machen.
Herzschrittmacher am Arbeitsplatz: Die Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend
Nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu beurteilen.
Für Induktionskochplatten bedeutet das konkret: Die Gefährdungsbeurteilung muss klären, ob und unter welchen Bedingungen elektromagnetische Felder für Beschäftigte mit Herzschrittmacher oder Defibrillator relevant werden können.
Wichtige Fragen sind:
- Gibt es Beschäftigte mit Herzschrittmachern oder Defibrillatoren?
- Wie nah kommen diese Personen an die Kochstelle?
- Wie häufig und wie lange erfolgt die Tätigkeit?
- Welche Geräte werden konkret eingesetzt?
- Handelt es sich um gelegentliche Nutzung oder regelmäßige Arbeit an der Kochstelle?
Besonders relevant ist der Unterschied zwischen gelegentlicher Nutzung, zum Beispiel im Pausenraum, und dauerhafter Tätigkeit, zum Beispiel in einer Großküche.
Sie möchten prüfen, ob elektromagnetische Felder in Ihrem Betrieb relevant sind? KUECK Industries unterstützt Sie gemeinsam mit Partnern bei der Gefährdungsbeurteilung und der Bewertung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Praxisbewertung: Wann werden Induktionskochplatten kritisch?
In der betrieblichen Praxis lassen sich drei typische Szenarien unterscheiden.
1. Gelegentliche Nutzung im Pausenraum
Bei gelegentlicher Nutzung, zum Beispiel im Büro oder Pausenraum, ist das Risiko in der Regel vernachlässigbar.
Dafür sprechen:
- kurze Nutzungsdauer,
- ausreichender Abstand,
- keine Dauerexposition,
- üblicher Alltagsgebrauch.
Unter normalen Bedingungen ist hier keine Gefährdung zu erwarten.
2. Regelmäßige Tätigkeit in Kantine oder Küche
Bei regelmäßiger Tätigkeit, zum Beispiel in einer Kantine oder Küche, ist eine differenzierte Betrachtung notwendig.
Wichtig sind insbesondere:
- die Häufigkeit der Nähe zur Kochfläche,
- die Länge der Expositionszeiten,
- die Anzahl gleichzeitig genutzter Geräte,
- die tatsächlichen Arbeitsabläufe.
In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob die Einhaltung des Mindestabstands ausreicht oder ob weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind. In Einzelfällen kann auch die Zuweisung alternativer Arbeitsaufgaben notwendig werden.
3. Besonders sensible Fälle bei schrittmacherabhängigen Personen
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bekannt ist, dass schrittmacherabhängige Personen, ICD-Träger oder Menschen mit individuellen medizinischen Besonderheiten betroffen sind.
Nach Meinung der Experten von DGK und DGAUM ist in solchen Fällen zwingend eine individuelle arbeitsmedizinische Bewertung notwendig.
Unterweisung und Kennzeichnung im Betrieb
Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber gegenüber keine Gesundheitsdaten preisgeben. Genau deshalb ist es wichtig, mögliche Gefährdungen im Rahmen der Unterweisung anzusprechen.
Unternehmen sollten Beschäftigte sachlich darüber informieren, dass elektromagnetische Felder für Personen mit bestimmten Implantaten relevant sein können.
Zusätzlich können Gefahrenstellen bei Bedarf gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit:
- dem Verbotszeichen P007 „Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher“,
- dem Warnzeichen W005 „Warnung vor elektromagnetischer Strahlung“ nach ASR A1.3.
Eine solche Kennzeichnung ersetzt jedoch keine Gefährdungsbeurteilung. Sie ergänzt die Schutzmaßnahmen und hilft Beschäftigten, relevante Bereiche besser zu erkennen.
Rolle von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Bewertung von Risiken durch elektromagnetische Felder ist keine reine Technikfrage. Sie erfordert Fachkunde und gegebenenfalls eine interdisziplinäre Betrachtung.
Die Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries empfehlen deshalb, bei der Gefährdungsbeurteilung eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit herbeizuführen.
So lassen sich Risiken realistisch bewerten, ohne unnötige Einschränkungen im Betrieb zu schaffen.
Fazit: Herzschrittmacher am Arbeitsplatz sachlich bewerten
Induktionskochplatten stellen für Beschäftigte mit Herzschrittmachern in der Regel kein grundsätzliches Risiko dar. Die aktuelle Studienlage zeigt, dass Interferenzen selten sind und ein normaler Gebrauch meist möglich ist.
Gleichzeitig gilt: Ein Mindestabstand von etwa 25 cm soll eingehalten werden, insbesondere bei schrittmacherabhängigen Personen und Trägern von implantierten Kardioverter-Defibrillatoren (ICD).
Für Unternehmen bedeutet das: Pauschale Verbote sind ebenso wenig zielführend wie ein unkritischer Umgang. Entscheidend ist eine fundierte Gefährdungsbeurteilung unter Einbindung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bei Fragen zu elektromagnetischen Feldern, EMFV und Beschäftigten mit Herzschrittmacher am Arbeitsplatz helfen wir Ihnen dabei, Risiken realistisch zu bewerten und praktikable Lösungen zu schaffen. Kontaktieren Sie uns gerne.
Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen mit Induktionskochplatten, elektromagnetischen Feldern und sensiblen Beschäftigtengruppen um? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen oder Fragen gerne in die Kommentare.

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