Gewerbliche Gasanlagen Prüfpflicht: Fristen, Zuständigkeiten und Sicherheit im Betrieb

Gewerbliche Gasanlagen unterliegen in Deutschland einer klaren Prüfpflicht. Ob Flüssiggasanlagen oder Stadtgasanlagen – Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Prüfintervalle festlegen und befähigte Prüfer beauftragen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorschriften gelten, wie oft geprüft werden muss und was Sie im betrieblichen Alltag beachten sollten.
Warum gewerbliche Gasanlagen prüfpflichtig sind
Gewerbliche Gasanlagen gelten rechtlich als Arbeitsmittel nach § 2 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit unterliegen sie denselben Anforderungen wie elektrische Anlagen: Sie müssen regelmäßig geprüft werden.
Die Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung, die jeder Arbeitgeber durchführen muss. Sie legt Art, Umfang und Intervalle der Prüfungen fest. Relevante Gesetze und Regeln sind:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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DGUV Regel 110-010 (für Flüssiggasanlagen)
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TRBS 1201/1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
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TRGI (DVGW G600) für Stadtgas
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Ergänzend: Gefahrstoffrecht und Normen
👉 Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der BetrSichV oder bei der Gefährdungsbeurteilung benötigen, beraten wir von KUECK Industries Sie umfassend.
Unterschiede: Flüssiggas- und Stadtgasanlagen im Betrieb
Je nach Gasart unterscheiden sich Anforderungen, Zuständigkeiten und Prüffristen:
1. Flüssiggasanlagen
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Mobile Anlagen (z. B. Imbisswagen, Grillgeräte): Prüfung alle 1–2 Jahre
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Stationäre Anlagen (z. B. Kücheninstallationen): Prüfung alle 2–4 Jahre
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Grundlage: DGUV Regel 110-010 und BetrSichV
2. Stadtgasanlagen (Rohrnetze)
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Grundlage: TRGI (DVGW G600)
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Prüfungen durch DVGW-zertifizierte Fachfirmen
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Typisch: 10–12 Jahre Prüffrist bei Gebäude-/Hausanlagen
3. Sonderfälle
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Änderungen an der Anlage
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Stillstand länger als 1 Jahr
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Schäden oder besondere Betriebsbedingungen
👉 Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Prüfintervalle noch aktuell sind – Änderungen in der Gefährdungsbeurteilung können Zusatzprüfungen erforderlich machen.
Wer darf gewerbliche Gasanlagen prüfen?
Die BetrSichV schreibt vor, dass nur befähigte Personen prüfen dürfen. Dazu zählen:
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Sachkundige nach TRBS 1203
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Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
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DVGW-zertifizierte Fachfirmen (für Stadtgas)
👉 Vertrauen Sie ausschließlich geprüften Sachkundigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Prüfer – sprechen Sie uns einfach an.
Dokumentationspflicht: Rechtssicherheit schaffen
Prüfergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert werden – gemäß § 14 BetrSichV und DGUV Grundsatz 310-005. Wichtig sind:
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Prüfbescheinigungen
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Festlegung des nächsten Prüftermins
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Vollständige Aufzeichnungen über Zustand und Mängel
Eine strukturierte Dokumentation schützt Sie vor Haftungsrisiken und sorgt für Rechtssicherheit.
Praktische Tipps für den betrieblichen Alltag
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Gefährdungsbeurteilung nutzen: Binden Sie Herstellerangaben, TRBS und DVGW-Regeln ein.
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Qualifikation sicherstellen: Prüfen Sie, ob Ihre Sachkundigen oder Fachfirmen die nötigen Zertifikate haben.
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Digital dokumentieren: Hinterlegen Sie Prüftermine digital, um keine Fristen zu verpassen.
Fazit: Gewerbliche Gasanlagen sind klar prüfpflichtig
Ob Flüssiggasanlagen oder Stadtgasanlagen – die Prüfpflicht ist gesetzlich verankert. Arbeitgeber müssen:
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eine Gefährdungsbeurteilung durchführen
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Prüfintervalle festlegen
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befähigte Prüfer beauftragen
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Ergebnisse dokumentieren
👉 Wer rechtzeitig prüft und Standards einhält, sorgt für Betriebssicherheit und Rechtssicherheit.
Ergänzend zu diesem Blog finden Sie weitere Informationen in unserem Blog über Gasgrill im Unternehmen.
Beratung & Unterstützung
Wir von KUECK Industries sind beratende Ingenieure für Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin, Brandschutz, Gefahrgut und Umweltschutz. Zusammen mit unseren Partnern unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen an Ihre gewerblichen Gasanlagen sicher zu erfüllen.
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Haben Sie bereits Erfahrungen mit der Prüfung gewerblicher Gasanlagen gemacht? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Tipps unten in den Kommentaren – wir freuen uns auf den Austausch!
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