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Gefahrstoffverordnung 2024: Diese Neuerungen gelten jetzt

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Seit dem 5. Dezember 2024 ist die Gefahrstoffverordnung 2024 – die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – in Kraft – mit bedeutenden Änderungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Asbest und krebserzeugenden Gefahrstoffen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen, die strengere Schutzmaßnahmen, erweiterte Schulungspflichten und eine genauere Dokumentation umfassen. Besonders betroffen sind Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Industriebetriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Änderungen die Gefahrstoffverordnung 2024 mit sich gebracht hat
  • Was Unternehmen nun beachten müssen
  • Welche Maßnahmen seit 2024 verpflichtend sind

Gefahrstoffverordnung 2024: Das neue Ampel-Modell zur Risikobewertung

Eine der wichtigsten Neuerungen der Gefahrstoffverordnung 2024 ist die Einführung des Ampel-Modells, das auf der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) basiert. Es dient der risikobasierten Bewertung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und hilft Unternehmen, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Die drei Risikobereiche:

  • Geringes Risiko (grün): Belastung unter 10.000 Fasern/m³
  • Mittleres Risiko (gelb): Belastung unter 100.000 Fasern/m³
  • Hohes Risiko (rot): Belastung über 100.000 Fasern/m³

Das Ampel-Modell erleichtert Unternehmen die Einordnung von Gefährdungen und sorgt für klarere Schutzvorgaben. Besonders für Tätigkeiten im roten Bereich gelten seit 2024 strenge Anforderungen, die nur von zertifizierten Fachfirmen erfüllt werden dürfen.

Neue Vorschriften für Asbest und Bauen im Bestand

Mit der Gefahrstoffverordnung 2024 gibt es erstmals präzise Regeln für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen. Besonders beim Bauen im Bestand müssen Unternehmen seit dem Inkrafttreten der Verordnung folgende Änderungen beachten:

Wichtige Neuerungen der Gefahrstoffverordnung 2024:

  • Legalisierung funktionaler Instandhaltung: Bestimmte Arbeiten, wie das Fräsen von Schlitzen in asbesthaltigem Putz, sind nun erlaubt – aber nur mit speziellen Schutzmaßnahmen.
  • Stichtagsregelung: In Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, muss grundsätzlich mit Asbest gerechnet werden.
  • Informationspflicht des Auftraggebers: Bauherren müssen künftig nachweislich Informationen über das Baujahr und mögliche Schadstoffbelastungen bereitstellen.

Tipp für Unternehmen:
Fordern Sie schon vor Angebotsabgabe vom Bauherren eine Bestätigung über das Baujahr und mögliche Gefahrstoffe. So vermeiden Sie Überraschungen und rechtliche Probleme.

Gefahrstoffverordnung 2024: Sachkunde- und Anzeigepflicht verschärft

Die Gefahrstoffverordnung 2024 legt verstärkt Wert auf die Qualifikation der Beschäftigten:

  • Sachkunde der Aufsichtsperson: Eine geschulte Fachkraft muss während asbestbelasteter Arbeiten ständig vor Ort sein. Die Schulung umfasst je nach Risikobereich 17 bis 32 Lehreinheiten.
  • Grundkenntnisse für Beschäftigte: Neu ist die Verpflichtung, dass auch ausführende Arbeiter eine Grundschulung zu Asbest absolvieren müssen (10 Lehreinheiten).
  • Anzeigepflicht: Alle Asbestarbeiten müssen weiterhin der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden.

Herausforderungen und Konsequenzen für Unternehmen

Die neuen Vorgaben bedeuten mehr Sicherheit, aber auch höhere Anforderungen für Unternehmen. Besonders kleinere Betriebe könnten durch die zusätzlichen Schulungs- und Anzeigepflichten vor organisatorische Herausforderungen gestellt werden. Doch die Investition lohnt sich: Ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung 2024 kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wie Unternehmen jetzt handeln sollten:

  1. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren – Prüfen Sie, ob Ihre bisherigen Maßnahmen den neuen Anforderungen entsprechen.
  2. Mitarbeiter schulen – Qualifizieren Sie Ihr Personal entsprechend der neuen Sachkunde-Regelungen.
  3. Anzeigepflichten beachten – Melden Sie Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen und Asbest rechtzeitig.
  4. Dokumentation sicherstellen – Halten Sie Nachweise über Schutzmaßnahmen und Schulungen bereit.

Fazit: Gefahrstoffverordnung 2024 erfordert schnelles Handeln

Die Gefahrstoffverordnung 2024 hat neue Maßstäbe für den Arbeitsschutz gesetzt. Unternehmen müssen ihre Prozesse entsprechend anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Besonders in Bezug auf Asbest und krebserzeugende Stoffe sind neue Maßnahmen und Schulungen verpflichtend.

Brauchen Sie Unterstützung? Die Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries und unsere Schulungspartner von komfakt Training (Qualifizierung und Schulung) helfen Ihnen dabei, alle neuen Anforderungen fachgerecht umzusetzen.

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