Führerscheinkontrolle für Arbeitgeber: Was Sie jetzt wissen müssen

Wenn Ihre Mitarbeiter mit Firmenfahrzeugen unterwegs sind, tragen Sie als Arbeitgeber eine gesetzliche Verantwortung. Eine regelmäßige Führerscheinkontrolle ist nicht nur eine Sicherheitsmaßnahme, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Kontrolle, drohen empfindliche Strafen und Haftungsrisiken.
Hinzu kommt eine wichtige Änderung: Die klassischen rosa oder grauen Führerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass die Führerscheine ihrer Mitarbeiter noch gültig sind.
Führerscheinumtausch: Welche Fristen gelten?
Durch die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie sind alle Inhaber alter Führerscheine verpflichtet, auf den neuen EU-Scheckkartenführerschein umzusteigen. Um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden, erfolgt der Umtausch in mehreren Stufen:
Geburtsjahr des Inhabers:
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Weitere Jahrgänge folgen bis 2033
Versäumt ein Fahrer den Umtausch, droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Auch wenn dieser Betrag gering erscheint, kann ein nicht gültiger Führerschein im Falle eines Unfalls rechtliche Probleme nach sich ziehen.
Wie sollten Arbeitgeber die Führerscheinkontrolle durchführen?
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen eine strukturierte Führerscheinkontrolle implementieren. Wichtige Punkte:
- Regelmäßige Prüfung: Mindestens zweimal jährlich sollte kontrolliert werden, ob der Führerschein gültig ist.
- Dokumentation: Halten Sie jede Kontrolle schriftlich oder digital fest, um Nachweise zu haben.
- Automatisierte Lösungen nutzen: Es gibt digitale Systeme, mit denen Unternehmen Führerscheine effizient erfassen und verwalten können.
- Mitarbeiter sensibilisieren: Informieren Sie Ihre Fahrer über die Umtauschfristen und deren Bedeutung.
Was benötigt man für den Führerscheinumtausch?
Der Umtausch ist eine reine Verwaltungsmaßnahme, es werden keine Prüfungen oder Gesundheitschecks durchgeführt. Für den neuen EU-Führerschein benötigen Sie:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto
- Den alten Führerschein
- Eine Gebühr von etwa 25 Euro
Besonderheit: Stammt der Führerschein aus einer anderen Stadt oder Behörde, wird eine Karteikartenabschrift benötigt. Diese kann telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Fazit: Führerscheinkontrolle für Arbeitgeber als Pflicht und Chance
Die Führerscheinkontrolle für Arbeitgeber ist eine wichtige Maßnahme zur Risikominimierung und rechtlichen Absicherung. Durch den Umtausch auf den EU-Führerschein müssen Unternehmen noch genauer prüfen, ob ihre Fahrer die aktuellen Anforderungen erfüllen. Eine gut organisierte Kontrolle schützt nicht nur vor Strafen, sondern erhöht auch die Sicherheit im Straßenverkehr.
Arbeitgeber sollten daher proaktiv handeln, digitale Prüfsysteme in Betracht ziehen und ihre Mitarbeiter rechtzeitig über notwendige Umstellungen informieren.
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