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Corona: Datenschutzbeauftragte fordert zum Löschen auf

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Barbara Thiel, die niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat unlängst in den Medien und auf ihrer Internetseite die Unternehmen dazu aufgefordert, „rechtswidrige Datenfriedhöfe“ zu löschen. Unternehmen in Niedersachsen müssen damit rechnen, kontrolliert zu werden – so Thiel in ihrer Pressemitteilung. Wir von KI aktuell gehen davon aus, dass es in den anderen Bundesländern ähnliche Gedanken gibt.

Überflüssige Daten jetzt löschen

Viele gesetzliche Pflichten, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen, sind in den vergangenen Wochen weggefallen, darüber hatten wir Sie im letzten KI aktuell bereits informiert. Folglich sind auch viele Datenverarbeitungen nicht mehr erforderlich. Barbara Thiel fordert deshalb Unternehmen und öffentliche Stellen dazu auf zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Sind diese Maßnahmen und damit der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen, müssen die Daten dringend gelöscht werden.

„Alle Datenverarbeitungen – wie zum Beispiel die Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz mit 3G-Kontrolle – waren zweckgebunden“, so Thiel. „Die in diesem Rahmen verarbeiteten Daten hätten bereits mit dem Ende der gesetzlichen Pflichten sofort gelöscht werden müssen. Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen.

Besondere Regelungen im Gesundheitsbereich

Aufgrund der speziellen Regelungen im Gesundheitsbereich sind dort nach wie vor bestimmte Datenverarbeitungen erforderlich und damit rechtskonform. Auch darauf weist die Datenschutzbeauftragte hin. Betroffen sind beispielsweise die Daten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zum Umgang mit dieser Impfpflicht und deren Daten hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder dann auch einen aktuellen Beschluss veröffentlicht. Hier äußern sich die Aufsichtsbehörden zum datenschutzkonformen Umgang mit den Impfnachweisen äußert. Der Beschluss ist hier als PDF-Dokument abrufbar.

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