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Corona als Arbeitsunfall oder Berufserkrankung

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Beschäftigte, die den Verdacht haben, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigen, sollten die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf weist die DGUV als Dachorganisation der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Ein positives Testergebnis gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei einer Erkrankung um COVID-19 handelt.

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Webseite zur Corona-Testverordnung vom 11. Februar 2022 klargestellt, dass Personen, bei denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Infektion besteht, weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test haben. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Antigentest sowie Hinweise darauf, dass die Infektion bei der Arbeit erfolgt ist.

Das ist der Hintergrund

Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann unter bestimmten Bedingungen ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Dann haben versicherte Personen einen Anspruch auf Leistungen, insbesondere zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Dafür müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die versicherte Person hat sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert.
  • Die Infektion kann auf die versicherte Tätigkeit (zum Beispiel Arbeit oder Schulbesuch) zurückgeführt werden.
  • Die versicherte Person zeigt Symptome einer Erkrankung an COVID-19.

Die DGUV weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass es sein kann, dass Versicherte bei ihrer Tätigkeit Kontakt mit infizierten Menschen haben und ein Antigentest anzeigt, dass sie sich angesteckt haben, obwohl sie keine Symptome haben. Auch in einem solchen Fall empfiehlt es sich, dass die Betroffenen die Infektion dennoch mit einem PCR-Test dokumentieren. So ist der Nachweis der Infektion auch für den Fall gesichert, dass nach einem zunächst milden Verlauf zu einem späteren Zeitpunkt gesundheitliche Probleme auftreten, die auf Long-Covid hindeuten.

Wichtig: Das Testergebnis sowie Umstände der Infektion sollten im Verbandbuch/ Meldeblock des Unternehmens dokumentiert werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann diese Unterlagen dann nutzen, um zu ermitteln, ob es sich bei der Erkrankung um einen Versicherungsfall handelt.

Ein Muster-Verbandbuch stellt die DGUV hier bereit: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/764/verbandbuch

Einen Muster-Meldeblock finden Sie hier: https://ots.de/DmefS6

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