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Betriebliches Eingliederungsmanagement als Unternehmenspflicht

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Arbeitsunfähigkeit kann jeden jederzeit treffen. Das Alter und Geschlecht spielen dabei keine Rolle. Ob Unfall, Erkrankung oder eine andere Belastungssituation – Ursache sind vielfältig und meist nicht absehbar. Sie alle können zu einem längeren Ausfall eines Beschäftigten führen.

Länger erkrankte Mitarbeiter sollen mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Deswegen sind Arbeitgeber schon seit 2004 dazu verpflichtet, diesen Beschäftigten ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

KUECK Industries unterstützt Sie nicht nur bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in Ihrem Unternehmen, sondern stellt für Sie auch den externen BEM-Beauftragten. So wahren Sie Datenschutz sowie Integrität und zeigen Ihren Beschäftigten, wie vertrauensvoll Sie mit ihnen umgehen wollen. Unsere Kernkompetenzen liegen also auch in der persönlichen Beratung und im Fallmanagement.

Die BEM-BeraterInnen von KUECK Industries haben für Sie die richtigen Antworten, zum Beispiel:

– Warum müssen unter Umständen die jeweiligen Rehabilitationsträger oder im Falle der Schwerbehinderung das Integrationsamt hinzugezogen werden?

– Wie und wo können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beantragt werden?

– Welche Kostenträger kommen für ein benötigtes Hilfsmittel am Arbeitsplatz in Frage?

– Wann werden Rat und Hilfe der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes benötigt?

– Wann besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?

– Wie geht es weiter, wenn die Höchstanspruchsdauer für das Krankengeld ausgeschöpft ist und der Mitarbeiter aber weiter arbeitsunfähig krank ist?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite zum BEM und stellen Sie Ihre individuelle Anfrage. Bestehende Betreuungsverträge können jederzeit um diese Leistung angepasst und ergänzt werden.

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