Baustellenabsicherung: Welche Absperrungen sind zulässig?
Baustellenabsicherung muss nicht immer gleich aussehen. Doch darf ein recyceltes Kunststoffnetz tatsächlich zur Absperrung einer Baustelle dienen? Ein Beispiel aus Südeuropa zeigt, warum die Antwort vor allem davon abhängt, wo das Material eingesetzt wird und welche Gefährdungen bestehen. Wir zeigen, wann eine solche Lösung funktionieren kann – und welche Vorschriften für die Baustellenabsicherung in Deutschland gelten.
Baustellenabsicherung mit recyceltem Kunststoff: eine kreative Lösung?
Das obere Bild wurde in Südeuropa aufgenommen. Ähnliche Bilder gäbe es aber auch aus Dänemark oder Polen. Als Baustellenabtrennung wurde hier recyceltes, oranges Folienmaterial aus der Kunststoffproduktion verwendet.
Die Folie stammt vermutlich aus der Produktion von Kunststoffplättchen, -schildern oder ähnlichen Produkten. Dabei werden die Produkte aus der Folienrolle gestanzt oder geschnitten und anschließend weiterverarbeitet. Der verbliebene Folienrest geht normalerweise zum Recycling. Auch Kunden von KUECK Industries produzieren solche Materialreste.
Hier wurde das Material kreativ weiterverwendet: als Absperrmaterial für eine Baustelle. Doch ist eine solche Baustellenabsicherung überhaupt zulässig?
Zunächst einmal gilt in Europa grundsätzlich einheitliches Recht, welches den Mitgliedsländern jedoch Spielräume gibt.
Baumaterialien und Verkehrszeichen, die im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden, unterliegen der Europäischen Bauproduktenverordnung (CPR) und müssen harmonisierte Normen erfüllen. Nicht zertifizierte Abfall- oder Restmaterialien aus der industriellen Kunststoffproduktion besitzen keine CE-Kennzeichnung für diesen Einsatzzweck und sind daher im öffentlichen Verkehrsraum in der EU nicht zugelassen.
Das bedeutet aber nicht grundsätzlich, dass ein derartiger Einsatz gänzlich ausgeschlossen ist. Vielmehr kommt es darauf an, wo diese Form der Baustellenabsicherung angewendet werden soll und darf.
Wo kann das Kunststoffnetz zur Baustellenabsicherung eingesetzt werden?
Obwohl es im fließenden Straßenverkehr verboten ist, ist dieses orangefarbene HDPE/PP-Netz in fast allen EU-Staaten für sekundäre oder private Zwecke legal und weit verbreitet.
So darf es durchaus als optische Signalisierung hinter der eigentlichen Absperrung verwendet werden. Innerhalb einer bereits vorschriftsmäßig abgesicherten Baustelle kann es beispielsweise dazu dienen, Arbeiter zusätzlich vor Gefahren zu warnen.
Wann kann diese Form der Baustellenabsicherung zulässig sein?
Die dargestellte Ausführung kann zulässig sein, wenn das Kunststoffnetz nicht die alleinige Sicherung im öffentlichen Verkehrsraum bildet, zum Beispiel:
- innerhalb eines abgesperrten Baustellengeländes,
- zur optischen Kennzeichnung eines ungefährlichen Arbeitsbereichs,
- als zusätzliche Abgrenzung hinter einer zugelassenen Absperrung,
- bei Grünpflege, Landschaftsbau oder archäologischen Arbeiten ohne Absturz- oder Verkehrsgefahr,
- auf Privatgrundstücken, sofern keine Personen gefährdet werden.
In diesen Fällen ist die Nationalität des Landes weniger entscheidend als die konkrete Gefährdungsbeurteilung und die örtliche Genehmigung.
Baustellenabsicherung im öffentlichen Verkehrsraum: Was zeigt das Foto?
Auf dem oberen Foto ist gut zu erkennen, dass das orangefarbene Netz teilweise zusätzlich an einem massiven, verzinkten Metallgitterzaun befestigt wurde.
Sollte sich diese Konstruktion auf einem Gehweg oder am Straßenrand befinden, dient das Netz hier lediglich als zusätzlicher optischer Warnhinweis beziehungsweise Kontrastgeber. Die eigentliche bauliche Sicherungsfunktion übernimmt das dahinterstehende, jedoch nicht vollständige Metallgitter.
Leider konnten wir vor Ort nicht herausfinden, ob es sich um eine behördlich genehmigte, lediglich geduldete oder sogar ungenehmigte Baustellenabsicherung handelt.
Das Beispiel macht jedoch deutlich: Nicht allein das verwendete Material entscheidet darüber, ob eine Absicherung geeignet ist. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Einsatzort und die dort bestehenden Gefährdungen.
Welche Vorschriften gelten für die Baustellenabsicherung in Deutschland?
In Deutschland gilt eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erst dann als ordnungsgemäß gesichert, wenn die dort vorgesehenen Verkehrseinrichtungen eingesetzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Absperrschranken,
- Leitbaken,
- Leitkegel,
- Warnleuchten und
- Verkehrszeichen.
Ein Kunststoffnetz ersetzt diese Einrichtungen nicht.
Die RSA 21 sehen für Arbeitsbereiche entsprechende Absperreinrichtungen vor. Gerade auf Geh- und Radwegen spielen dabei unter anderem Absperrschrankengitter eine wichtige Rolle.
Baustellenabsicherung auf dem Gehweg: Was wäre in Deutschland erforderlich?
Bei einer vergleichbaren Baustelle auf einem Gehweg wäre üblicherweise eine andere Baustellenabsicherung in Deutschland zu erwarten.
Dazu gehören beispielsweise:
- rot-weiße Absperrschranken oder mobile Fußgängerschutzelemente,
- gelbe Warnleuchten an den Stirnseiten und gegebenenfalls in Längsrichtung,
- Verkehrszeichen nach StVO/RSA,
- eine sichere Führung des Fußgängerverkehrs,
- eine ausreichende Restgehwegbreite oder ausgeschilderte Umleitung,
- standsichere Absperrelemente mit guter Erkennbarkeit auch bei Dunkelheit,
- bei Absturzgefahr zusätzlich eine geeignete Absturzsicherung.
Auch die sichere Führung von Fußgängern und die verbleibende Gehwegbreite sind bei Arbeitsstellen auf Gehwegen wichtige Aspekte der RSA 21. Welche konkrete Ausführung erforderlich ist, hängt dabei von der jeweiligen Situation und der verkehrsrechtlichen Anordnung ab.
Wie eine solche Baustellenabsicherung aussehen kann, hat KUECK Industries in der unteren Bildhälfte symbolhaft dargestellt.
Fazit: Baustellenabsicherung hängt von Einsatzort und Gefährdung ab
Die Absperrung – oder besser gesagt die Kenntlichmachung von Gefahrensituationen mit aufbereitetem Kunststoffmaterial – kann zulässig sein. Entscheidend sind die Gefährdungsbeurteilung und die örtliche Situation.
Das orangefarbene Kunststoffnetz kann also durchaus einen Zweck erfüllen. Eine vorgeschriebene Baustellenabsicherung im öffentlichen Verkehrsraum ersetzt es jedoch nicht.
Sie sind unsicher, wie eine konkrete Situation zu bewerten ist? Sprechen Sie für eine Einschätzung gerne mit Ihren Arbeitsschutzexperten von KUECK Industries.
Wie beurteilen Sie die Lösung auf unserem Foto? Haben Sie vergleichbare Formen der Baustellenabsicherung bereits in Deutschland oder im Ausland gesehen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.

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