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Aushangpflichtige Gesetze: Diese Vorschriften müssen im Betrieb zugänglich sein

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In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit darüber, welche Informationen für Mitarbeitende im Betrieb öffentlich bereitgestellt werden müssen. Unsere Berater von KUECK Industries werden häufig gefragt: Was genau sind aushangpflichtige Gesetze – und wie müssen sie bereitgestellt werden? In diesem Beitrag klären wir praxisnah, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, in welcher Form der Aushang erlaubt ist und wie Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Was sind aushangpflichtige Gesetze überhaupt?

Aushangpflichtige Gesetze sind gesetzliche Vorschriften, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zugänglich machen müssen – entweder durch einen gut sichtbaren Aushang oder durch eine vergleichbare dauerhafte Informationsmöglichkeit. Ziel ist es, Beschäftigten jederzeit Einblick in ihre Rechte und Pflichten zu ermöglichen.

Diese Vorschrift dient sowohl dem Arbeitsschutz als auch der Rechtsklarheit im Betrieb. Und: Sie gilt für alle Arbeitgeber – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Wer ist von der Aushangpflicht betroffen?

Die Aushangpflicht gilt bereits ab dem ersten Beschäftigten. Selbst Kleinstunternehmen müssen bestimmte gesetzliche Vorschriften öffentlich machen. Es handelt sich also nicht um eine Empfehlung, sondern um eine gesetzlich verankerte Arbeitgeberpflicht.

Diese Gesetze sind aushangpflichtig

Eine einheitliche Liste aller aushangpflichtigen Gesetze gibt es nicht – sie ergeben sich jeweils aus den Einzelvorschriften. Zu den wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzen gehören:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) – schützt werdende und stillende Mütter
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – regelt Arbeitsbedingungen für Jugendliche
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – schützt vor Diskriminierung
  • Mindestlohngesetz (MiLoG) – sichert den gesetzlichen Mindestlohn
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) – regelt flexible Arbeitsverhältnisse

Hinzu kommen Unfallverhütungsvorschriften wie die DGUV Vorschrift 1, die ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden müssen.

Wo und wie müssen aushangpflichtige Gesetze bereitgestellt werden?

Die gesetzlichen Vorschriften müssen dort zugänglich sein, wo sie von allen Mitarbeitenden gut eingesehen werden können. Geeignete Orte sind:

  • Schwarze Bretter in Pausen- oder Aufenthaltsräumen
  • Flure mit Mitarbeiterzugang
  • Kantine oder Eingangsbereiche
  • Räume mit Publikumsverkehr (z. B. Info-Wände)
  • Betriebsratsbüros (wenn vorhanden)

Wichtig: Die Informationen müssen dauerhaft zugänglich sein. Eine bloße Aushändigung per E-Mail reicht nicht aus, da diese nur punktuell informiert und nicht für alle jederzeit verfügbar ist.

Sind digitale Aushänge zulässig?

Ja – aushangpflichtige Gesetze können auch digital bereitgestellt werden, z. B. über das Intranet oder zentrale Computerterminals im Betrieb. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alle Mitarbeitenden haben uneingeschränkten Zugriff
  • Die Inhalte sind ständig verfügbar
  • Gesetzestexte sind aktuell und verweisen auf die gültige Fassung

Nicht ausreichend sind:

  • USB-Sticks mit Dokumenten
  • E-Mail-Versand
  • Ordner im Aktenschrank ohne öffentlichen Zugriff

Vorteile der digitalen Bereitstellung:

  • Schnelle Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
  • Möglichkeit zur barrierefreien Darstellung
  • Mehrsprachige Informationen für internationale Belegschaften

Was ist mit fremdsprachigen Mitarbeitenden?

Auch wenn es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Übersetzung gibt, ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Verantwortung, dass alle Mitarbeitenden die für sie relevanten Informationen verstehen. Deshalb empfehlen wir:

  • Bereitstellung von Übersetzungen oder Zusammenfassungen der wichtigsten Inhalte
  • Verwendung offizieller Quellen oder professioneller Übersetzer
  • Ergänzende Informationsveranstaltungen oder Schulungen in einfacher Sprache

Das erhöht die Sicherheit im Betrieb und reduziert Missverständnisse.

Was passiert bei Verstößen gegen die Aushangpflicht?

Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Bereitstellung aushangpflichtiger Gesetze nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kommt es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder Schadensfällen, können weitergehende rechtliche Folgen drohen.

Fazit: Aushangpflichtige Gesetze sind Pflicht, nicht Kür

Wer glaubt, die Aushangpflicht sei nur eine Formsache, irrt. Sie ist ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz und schafft Klarheit für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Aushangpflichtige Gesetze gelten für alle Unternehmen mit Beschäftigten
  • Aushänge müssen dauerhaft, sichtbar und zugänglich sein – physisch oder digital
  • Digitale Lösungen sind zulässig – aber nur mit uneingeschränktem Zugang
  • Verständlichkeit und Mehrsprachigkeit verbessern die Arbeitssicherheit
  • Verstöße können Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Unterstützung von KUECK Industries

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre aushangpflichtigen Gesetze korrekt und rechtssicher bereitgestellt werden? Unsere Berater von KUECK Industries unterstützen Sie gerne – von der Auswahl der relevanten Vorschriften bis zur digitalen oder analogen Umsetzung im Betrieb.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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