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Arbeitsschutzausschuss im Unternehmen: Pflicht oder Kür?

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Viele Unternehmen fragen sich, ob sie verpflichtet sind, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten – besonders bei Erstberatungen, in Schulungen für Führungskräfte oder im Gespräch mit Sicherheitsbeauftragten. Doch was sagt das Gesetz, und welchen Nutzen bringt ein ASA wirklich?

In diesem Beitrag geben wir einen umfassenden Überblick, klären rechtliche Rahmenbedingungen und geben praxisnahe Tipps für die Umsetzung.

Was ist ein Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein zentrales Gremium in Unternehmen, das sich mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschäftigt. Laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der ASA in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend einzurichten.

Der ASA bietet eine Plattform, auf der sich Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmervertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen regelmäßig austauschen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und die Sicherheit sowie Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu verbessern.

Wann ist ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht?

Die Pflicht zur Einrichtung eines ASA ergibt sich aus dem ASiG. Ausschlaggebend ist die Beschäftigtenzahl – dabei gelten folgende Berechnungsregeln:

  • Bis 20 Wochenstunden: Faktor 0,5

  • Bis 30 Wochenstunden: Faktor 0,75

  • Über 30 Wochenstunden: Faktor 1,0

Wichtig: Die ASA-Pflicht gilt branchenunabhängig und auch für Filialunternehmen. Jede Niederlassung mit mehr als 20 Beschäftigten muss einen eigenen Ausschuss einrichten – selbst bei zentral organisiertem Arbeitsschutz.

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Der Arbeitsschutzausschuss übernimmt zahlreiche Aufgaben, die sich alle um die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb drehen:

  • Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Unfallanalyse und Prävention

  • Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Führung, Belegschaft und Fachexperten

  • Überprüfung bestehender Schutzmaßnahmen

  • Planung von Schulungen und Unterweisungen

Ein gut funktionierender ASA schafft nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern trägt auch zur Entwicklung einer starken Präventionskultur im Unternehmen bei.

Zusammensetzung: Wer sitzt im Arbeitsschutzausschuss?

Laut Gesetz gehören dem ASA folgende Mitglieder an:

  • Arbeitgeber:in oder beauftragte Person

  • Zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertretung

  • Betriebsärzt:in

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitsbeauftragte

Zusätzlich hat die Schwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht. Auch weitere Expert:innen (z. B. aus BGM/BGF, Brandschutz oder Gefahrstoffmanagement) können bei Bedarf hinzugezogen werden.

Häufige Fragen aus der Praxis

1. Muss der Arbeitgeber bei jeder Sitzung anwesend sein?
Ja – denn der Arbeitgeber oder seine beauftragte Person hat den Vorsitz und ist Adressat der Empfehlungen.

2. Was, wenn Betriebsarzt oder Fachkraft fehlen?
Fehlt nur einer der beiden, kann die Sitzung sinnvoll durchgeführt werden. Fehlen beide, ist die Sitzung aus Sicht von KUECK Industries nicht sinnvoll durchführbar.

3. Was, wenn Arbeitnehmervertretungen fehlen?
Die Sitzung kann stattfinden, wenn die Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden.

4. Braucht der ASA eine Geschäftsordnung?
Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen – insbesondere zur Strukturierung und Transparenz. KUECK Industries stellt gerne passende Vorlagen bereit.

5. Muss ein Protokoll geführt werden?
Ja! Die Protokollpflicht ergibt sich aus § 6 ArbSchG. Das Protokoll sollte innerbetrieblich zugänglich sein – Transparenz schafft Vertrauen.

Praxis-Tipp: Eigene Runde für Sicherheitsbeauftragte

In Unternehmen mit vielen Sicherheitsbeauftragten lohnt es sich, eine eigene Arbeitsgruppe einzurichten. Deren Ergebnisse können gebündelt im ASA eingebracht werden – und umgekehrt. So entsteht ein transparenter und effizienter Kommunikationsfluss.

Fazit: Der Arbeitsschutzausschuss ist mehr als nur ein gesetzliches Muss

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein unverzichtbares Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Er bringt unterschiedliche Fachperspektiven zusammen, entwickelt praxisnahe Lösungen und sorgt für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept. Unternehmen, die den ASA nicht nur als Pflicht, sondern als Chance begreifen, profitieren von motivierten Mitarbeitenden, weniger Ausfallzeiten und einem klaren Plus an Sicherheit.

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