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Arbeitsmedizinische Vorsorge am Bildschirmarbeitsplatz

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Die neue ASR A6 für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze sowie die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.4 stellen klare Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge Bildschirmarbeitsplatz. Diese Vorsorge dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Prävention typischer Beschwerden wie Augenprobleme oder Muskel-Skelett-Erkrankungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Pflichten Arbeitgeber haben und wie sie die Gesundheit ihrer Beschäftigten aktiv fördern können.

Ausführliche Basisinformationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden Sie in unserem Blog „Arbeitsmedizinische Vorsorge, G-Untersuchungen und Eignungsuntersuchung“ aus April 2024.

Warum die arbeitsmedizinische Vorsorge am Bildschirmarbeitsplatz unverzichtbar ist

Langes Arbeiten an Bildschirmgeräten kann die Gesundheit der Mitarbeitenden belasten. Sehstörungen, Kopfschmerzen, Muskel-Skelett-Beschwerden und Erschöpfung sind nur einige der möglichen Folgen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, diese gesundheitlichen Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) legt fest, dass Arbeitgeber eine Vorsorge anbieten müssen, wenn Bildschirmarbeit einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausmacht.

Wann muss die Vorsorge angeboten werden?

Die AMR 13.4 und die ASR A6 definieren, wann die Vorsorge notwendig ist. Ein entscheidender Faktor ist, ob Bildschirmgeräte regelmäßig genutzt werden. Dies umfasst nicht nur klassische Büroarbeitsplätze, sondern auch:

  • Tragbare Geräte wie Notebooks, Kassensysteme oder Logistikscanner
  • Spezielle Anwendungen wie Datenbrillen oder Terminals in Leitwarten

Die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Vorsorge notwendig ist, bildet die Gefährdungsbeurteilung. Wenn eine Tätigkeit überwiegend an einem Bildschirmgerät erfolgt, muss der Arbeitgeber eine Vorsorge anbieten.

Beispiel: Ein Mitarbeitender, der täglich mehrere Stunden mit Dokumentation oder Datenerfassung beschäftigt ist, fällt unter diese Regelung.

Sehfähigkeit und Arbeitsmedizinische Vorsorge Bildschirmarbeitsplatz: Anforderungen und Empfehlungen

Ein Kernaspekt der arbeitsmedizinischen Vorsorge am Bildschirmarbeitsplatz ist die Untersuchung der Sehfähigkeit. Die AMR 13.4 fordert, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden regelmäßig eine Augenuntersuchung anbieten. Ziel ist es, frühzeitig Sehstörungen wie asthenopische Beschwerden zu erkennen. Typische Symptome sind:

  • Tränende oder trockene Augen
  • Kopfschmerzen
  • Eingeschränkte Sehschärfe

Häufigkeit der Augenuntersuchung:

  • Alle drei Jahre bei regelmäßiger Bildschirmarbeit
  • Bei auftretenden Beschwerden sollten die Untersuchungen früher angeboten werden

Wichtig: Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Der Betriebsarzt berät die Mitarbeitenden und stellt bei Bedarf Empfehlungen für Sehhilfen aus.

Prävention von Muskel-Skelett-Beschwerden durch ergonomische Maßnahmen am Bildschirmarbeitsplatz

Langes Sitzen in unergonomischen Positionen belastet den Bewegungsapparat und führt häufig zu:

  • Rückenschmerzen
  • Nackenverspannungen
  • Sehnenscheidenentzündungen

Die ASR A6 betont daher die Notwendigkeit einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung:

  • Höhenverstellbare Tische und ergonomische Bürostühle
  • Monitore auf Augenhöhe positionieren
  • Nutzung von Handballenauflagen

Tipps zur Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

  1. Regelmäßige Schulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für ergonomische Arbeitsweisen und die richtige Nutzung von Arbeitsmitteln.
  2. Bewegungspausen einplanen: Kurze, gezielte Pausen zur Entlastung von Augen und Rücken helfen, Beschwerden vorzubeugen.
  3. Klar kommunizieren: Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Vorteile einer Augenuntersuchung.

Tipp: Bieten Sie gezielte Übungen zur Entspannung der Schultern, Rücken und Augen an – das fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden.

Fazit: Vorsorge zahlt sich aus

Die arbeitsmedizinische Vorsorge am Bildschirmarbeitsplatz ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Vorsorge anzubieten und durch eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Augenbeschwerden und Muskel-Skelett-Probleme lassen sich durch regelmäßige Vorsorge, Schulungen und geeignete Arbeitsbedingungen wirksam reduzieren.

KUECK Industries unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Anforderungen aus der ASR A6 und der AMR 13.4. Gemeinsam schaffen wir gesunde Arbeitsbedingungen und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden produktiv und beschwerdefrei arbeiten können.

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