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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

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Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen bedeutet das: handeln statt abwarten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen das BFSG stellt, wen es betrifft und wie Sie als Arbeitgeber rechtzeitig und wirkungsvoll reagieren – für mehr Inklusion, Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt die europäische Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit körperlichen, sensorischen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen uneingeschränkt nutzbar sind.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Es reicht nicht mehr, Barrierefreiheit nur als Thema der baulichen Umgebung zu betrachten – auch digitale Prozesse, interne Kommunikation und Personaltools rücken in den Fokus.


Für wen gilt das BFSG?

Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Unternehmen – insbesondere dann, wenn sie nicht als Kleinstunternehmen gelten (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Umsatz). Besonders relevant ist das BFSG für:

  • Hersteller digitaler Geräte (z. B. Smartphones, PCs, Geldautomaten)
  • Anbieter digitaler Dienstleistungen (E-Commerce, Online-Banking)
  • Softwareunternehmen (z. B. App-Entwickler)
  • Arbeitgeber mit digitalen Arbeitsprozessen und Personaltools

➡️ Wichtig für Sie als Arbeitgeber: Auch wenn Sie keine externen Produkte oder Services anbieten, sind interne digitale Angebote und Kommunikationsprozesse vom BFSG betroffen.


Welche Anforderungen stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt Barrierefreiheit für eine Vielzahl digitaler Schnittstellen. Dazu gehören:

Digitale Pflichtbereiche laut BFSG:

  • Webseiten und Apps
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Ticketautomaten)
  • Digitale Dienstleistungen (E-Shops, Buchungssysteme)
  • Kunden- und Mitarbeiterportale

Die technische Konkretisierung erfolgt durch die BFSG-Verordnung (BFSG-VO). Hier einige zentrale Vorgaben:

  • Kontrastreiche Farben, lesbare Schriftgrößen
  • Responsive Design für alle Endgeräte
  • Tastaturbedienbarkeit und Sprachsteuerung
  • Alternativen für visuelle Inhalte (z. B. Untertitel, Audiodeskriptionen)
  • Mehrkanalige Informationsbereitstellung

📌 Frühzeitig Barrierefreiheits-Audit durchführen. Bevor Bußgelder oder Abmahnungen drohen, lohnt sich eine professionelle Prüfung bestehender digitaler Angebote auf Barrierefreiheit. Wir von KUECK Industries helfen Ihnen bei Bedarf gerne weiter.


Barrierefreiheit in der Arbeitswelt – was müssen Arbeitgeber beachten?

Auch ohne unmittelbaren Kundenkontakt greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in den internen Unternehmensalltag ein. Besonders betroffen sind:

Interne digitale Systeme:

  • Personalportale (Urlaubsplanung, Lohnabrechnung)
  • Bewerbungstools (barrierefreie Upload-Funktionen, klare Formatvorgaben)
  • E-Learning-Plattformen (kompatibel mit Screenreadern und assistiven Technologien)
  • Arbeitsschutz-Dokumente und Betriebsanweisungen in zugänglichen Formaten

👉 Unser Tipp: Planen Sie ein internes Schulungsprogramm zur digitalen Barrierefreiheit. So schaffen Sie Akzeptanz und vermeiden Bedienfehler bei neuen Systemen.


Umsetzung: Technische und organisatorische Maßnahmen

Die barrierefreie Gestaltung beginnt nicht nur im Design. Sie zieht sich durch viele Bereiche der IT und Kommunikation. Folgende Maßnahmen helfen bei der Umsetzung:

Technische To-dos:

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Strukturierte Überschriften und logische Navigation
  • Untertitel für Videos und einfache Sprache
  • Flexible Zoomfunktionen ohne Layoutverlust

Organisatorische To-dos:

  • Sensibilisierung der Belegschaft
  • Schulungen zu verständlicher Sprache und inklusiver Kommunikation
  • Prozesse zur regelmäßigen Prüfung der Barrierefreiheit

Was droht bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Nichtstun kann teuer werden. Bei Missachtung der BFSG-Vorgaben drohen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschützer
  • Sperrung barrierefreier Online-Angebote

📢 Jetzt handeln! Prävention ist günstiger als Nachbesserung. Planen Sie rechtzeitig und sichern Sie sich rechtlich ab.


Barrierefreie Arbeitsplätze – über das BFSG hinaus

Neben den digitalen Anforderungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es zusätzliche Verpflichtungen zur Arbeitsplatzgestaltung:

Gesetzliche Grundlagen:

  • §164 SGB IX – Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
  • ArbStättV & ASR V3a.2 – Bauliche Anforderungen
  • AGG – Schutz vor Diskriminierung

Wichtige Anpassungen:

  • Stufenlose Zugänge und breite Türen
  • Rutschfeste Böden und höhenverstellbare Möbel
  • Akustikmaßnahmen und spezielle Beleuchtung
  • Technische Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte oder Spezialtastaturen

Unterstützung durch Fachstellen und Experten

Niemand muss die Anforderungen allein bewältigen. Nutzen Sie die Expertise von Fachstellen:

  • Integrationsämter: Förderung und Beratung
  • Reha-Träger: Zuschüsse und Hilfsmittel
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt bei der Integration von Mitarbeitenden mit Einschränkungen

📌Tipp: Frühzeitig Behörden und Fachdienste einbeziehen. Gerade bei Neueinstellungen von schwerbehinderten Mitarbeitenden empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zu Integrationsämtern oder Fachstellen für behinderungsgerechte Arbeit aufzunehmen. Das spart Zeit, Geld und verhindert spätere Konflikte.


Fazit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Chance begreifen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Es ist ein Werkzeug, mit dem Sie:

  • Ihre digitale Infrastruktur zukunftsfähig machen
  • den Zugang zu Fachkräften mit Behinderung verbessern
  • Ihr Unternehmensimage als inklusiver Arbeitgeber stärken

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden. Investieren Sie in Barrierefreiheit – aus Überzeugung, aus Verantwortung und aus wirtschaftlichem Interesse.


💬 Haben Sie Fragen zum BFSG oder bereits erste Maßnahmen umgesetzt?

Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren – wir freuen uns auf den Austausch!

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