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Sanitärräume in Arbeitsstätten: Hygieneabfalleimer und mehr

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Sanitärräume in Arbeitsstätten sind weit mehr als nur eine gesetzliche Notwendigkeit – sie sind ein wichtiger Bestandteil eines hygienischen, respektvollen und funktionalen Arbeitsumfelds. Die Gestaltung, Ausstattung und Wartung dieser Räume ist in der ASR A4.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) klar geregelt. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen, um Toiletten- und Waschräume gesetzeskonform und zugleich praxisnah auszustatten.

Gesetzliche Grundlagen: Was fordert die ASR A4.1?

Die ASR A4.1 gibt Ihnen als Arbeitgeber konkrete Anforderungen an die Hand. Dazu gehören unter anderem:

  • Nähe zum Arbeitsplatz: Toilettenräume müssen maximal 100 m vom Arbeitsplatz entfernt liegen – möglichst ohne den Außenbereich zu durchqueren.

  • Getrennte Toiletten für Männer und Frauen: Bei mehr als neun Beschäftigten sind getrennte Sanitärräume verpflichtend.

  • Vorraum bei mehreren Kabinen: Dieser dient als Pufferzone gegen Gerüche und schützt angrenzende Arbeitsbereiche.

  • Lüftung: Notwendig ist eine natürliche oder technische Lüftung mit mindestens 11 m³/h/m² Abluftvolumenstrom.

  • Beleuchtung & Sichtschutz: Mindestens 500 Lux bei Spiegeln sowie vollständiger Sichtschutz von außen.

👉 Tipp: Planen Sie bei Neubauten oder Modernisierungen Sanitärräume nach der ASR V3a.2 barrierefrei – so vermeiden Sie mögliche spätere Umbauten und erfüllen bereits heute zukünftige Anforderungen.


Wie viele Toiletten und Waschgelegenheiten sind vorgeschrieben?

Die erforderliche Anzahl an Sanitäreinrichtungen hängt von der Anzahl der Beschäftigten und der sogenannten Nutzungsgleichzeitigkeit ab:

Anzahl Beschäftigte Toiletten (niedrige Gleichzeitigkeit) Hohe Gleichzeitigkeit (z. B. in Fabriken)
bis 10 1 Toilette (+ 1 Urinal für Männer empfohlen) bis zu 3 Toiletten erforderlich
je weitere 30 +1 Toilette/Urinal und Waschbecken angepasste Staffelung

📌 Hinweis: Die exakte Auslegung erfolgt auf Grundlage von Tabelle 2 der ASR A4.1 und sollte immer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfolgen.


Ausstattung: Das muss in jedem Toilettenraum vorhanden sein

Sanitärräume in Arbeitsstätten müssen bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehören:

  • abschließbare Kabinen mit Kleiderhaken

  • Toilettenpapierhalter und Toilettenbürsten

  • mindestens eine Handwaschgelegenheit pro Toilette mit fließendem Wasser (idealerweise warm), Seifenspender, Handtrocknung (Papier, Textiltuchautomat oder Warmluft) und Abfallbehälter

  • Hygienebehälter mit Deckel: Für Damen verpflichtend, für Herren mindestens ein gekennzeichneter Behälter pro Sanitärbereich

✳️ In stark frequentierten Bereichen empfiehlt sich der Einsatz von berührungslosen Armaturen und Spendern zur Verbesserung der Hygiene und zur Reduzierung des Reinigungsaufwands.


Raumgröße und bauliche Anforderungen für Sanitärräume in Arbeitsstätten

Auch bei der räumlichen Gestaltung gibt es klare Vorgaben:

  • Bewegungsflächen: mindestens 800 × 600 mm vor jeder Kabine

  • Trennwände & Türen: mind. 1,90 m hoch, mit Bodenabstand von 10–15 cm

  • Türanschlag: möglichst nach außen, um schnelle Hilfe bei Notfällen zu ermöglichen


Hygiene, Wartung und Reinigung: Ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Sauberkeit ist ein zentraler Aspekt funktionaler Sanitärräume. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für Folgendes zu sorgen:

  • Tägliche Reinigung bei regelmäßiger Nutzung

  • Mehrfache Reinigung bei hoher Frequenz oder Publikumsverkehr

  • Desinfektion, falls durch die Gefährdungsbeurteilung oder branchenspezifische Vorschriften erforderlich

  • Pflegeleichte Materialien wie Fliesen oder Kunststoffe mit rutschhemmender Oberfläche

  • Regelmäßige Wartung von Lüftungssystemen zur Vermeidung unangenehmer Gerüche und hygienischer Risiken

🧼 Tipp: Ein Reinigungsplan mit Kontrollfeld im Raum hilft, die tägliche Reinigungspflicht nachweislich und effizient umzusetzen.


Fazit: Sanitärräume in Arbeitsstätten richtig planen und betreiben

Sanitärräume in Arbeitsstätten sind essenziell für ein gesundes, sicheres und respektvolles Miteinander. Sie tragen zur Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten bei und stellen sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die ASR A4.1 liefert Ihnen eine klare Orientierung – von der Anzahl und Ausstattung bis hin zu Reinigung, Lüftung und besonderen Anforderungen bei hoher Gleichzeitigkeit.

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