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ASR A6: Neue Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze – Teil 1

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Im Juli 2024 wurde die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 „Bildschirmarbeit“ veröffentlicht, die die bisherigen Richtlinien für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen grundlegend überarbeitet. Diese Änderungen betreffen alle Arbeitgeber, die Büro- und Bildschirmarbeitsplätze bereitstellen. Da die Digitalisierung und die wachsende Zahl an mobilen Arbeitsplätzen die Arbeitswelt verändert haben, war eine Anpassung der Standards erforderlich.
Im ersten Teil unserer zweiteiligen Serie zur ASR A6 beleuchten wir, was die neuen Regelungen für Unternehmen bedeuten, welche Belastungen und Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit im Fokus stehen und welche Pflichten Arbeitgeber haben.

Zielsetzung und Anwendungsbereich der ASR A6

Die ASR A6 hat das Ziel, Belastungen bei der Nutzung von Bildschirmgeräten zu minimieren und gleichzeitig eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen. Dabei sollen sowohl körperliche Beschwerden als auch psychische Belastungen, die durch unzureichende Arbeitsplatzgestaltung entstehen können, vermieden werden. Diese Regelung betrifft alle Arbeitsplätze, an denen regelmäßig Bildschirmgeräte genutzt werden – sowohl stationäre als auch mobile Arbeitsplätze.

Einige Arbeitsplätze sind jedoch von der ASR A6 ausgenommen:

  • Die unregelmäßige, mobile Nutzung tragbarer Bildschirmgeräte.
  • Bildschirmarbeit außerhalb von Arbeitsstätten oder Telearbeitsplätzen.
  • Bediener- oder Fahrerplätze mit Bildschirmgeräten.
  • Rechenmaschinen und ähnliche Geräte mit kleinen einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sich gemeinsam mit ihren Beratern von KUECK Industries intensiv mit der Gestaltung der Arbeitsplätze auseinandersetzen müssen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Hinweis: Obwohl mobiles Arbeiten nicht direkt unter die ASR A6 fällt, können viele der gewonnenen Erkenntnisse auch für die Gestaltung mobiler Arbeitsplätze hilfreich sein.

Aktueller Stand der Technik und Arbeitsmedizin

Ein zentraler Vorteil der ASR A6 ist, dass sie den neuesten Stand der Technik und Arbeitsmedizin berücksichtigt. Arbeitgeber, die die Vorgaben der ASR A6 umsetzen, erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dadurch erhalten Unternehmen rechtliche Sicherheit und fördern das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter. Abweichungen von der ASR A6 sind zwar möglich, sollten jedoch gut begründet sein. Genaues zur rechtlichen Einordnung finden Sie in unserem früheren Artikel: Wie verbindlich sind Gesetze, Verordnungen, Regeln, Normen und andere Schriften?.

Belastungen und Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit gemäß ASR A6

Die Arbeit am Bildschirm stellt besondere Anforderungen an den menschlichen Körper. Die ASR A6 identifiziert dabei verschiedene Belastungsfaktoren, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Augenbelastung und Sehvermögen

Ein häufiges Problem bei Bildschirmarbeit ist die Belastung der Augen, auch bekannt als Bildschirmarbeitsplatzsyndrom. Symptome wie trockene Augen, Kopfschmerzen und Sehschwäche treten häufig auf. Die ASR A6 empfiehlt regelmäßige Pausen, um den Blick vom Bildschirm abzuwenden und die Augen zu entlasten.

Tipp 1: Stellen Sie zentrale Ablageorte für Büromaterialien bereit, um regelmäßiges Aufstehen zu fördern. Dies hilft nicht nur der Körperhaltung, sondern unterbricht auch die Augentätigkeit am Bildschirm.

Tipp 2: Wenn Sie Brillenträger sind, achten Sie darauf, dass die Brille für die Tätigkeit auch wirklich geeignet ist und sie nicht durch die Brille in eine unnatürliche und anspannende Körperhaltung gezwungen werden, die zu Beschwerden der Augen und im Hals- und Nackenbereich führt. Sprechen Sie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte von KUECK Industries gerne an.

Zudem soll die Beleuchtung des Arbeitsplatzes so gestaltet sein, dass sie die Augen nicht zusätzlich belastet. Eine ausreichende Helligkeit, die Vermeidung von Blendungen und Reflexionen sowie eine angenehme Farbtemperatur des Lichts sind hierbei entscheidend. Arbeitgeber sollten daher die Beleuchtungssituation an den Arbeitsplätzen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Experten von KUECK Industries kennen die geforderten Werte und verfügen über die notwendige Messtechnik und Messerfahrung. Durch entsprechende Messungen können Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regelkonformes Verhalten nachweisen.

Körperliche Belastungen

Eine weitere Herausforderung bei Bildschirmarbeit ist die statische Haltung am Schreibtisch. Die ASR A6 betont die Wichtigkeit einer dynamischen Sitzhaltung und empfiehlt, Arbeitsplätze mit höhenverstellbaren Schreibtischen auszustatten. Dies ermöglicht es Mitarbeitern, zwischen Sitz- und Stehpositionen zu wechseln und Rückenschmerzen vorzubeugen.

Tipp: Investieren Sie in elektrisch höhenverstellbare Schreibtische. Diese lohnen sich schnell, da ein krankheitsbedingter Ausfall durch Rückenprobleme kostspieliger sein kann als die Anschaffung ergonomischer Arbeitsplätze.

Psychische Belastungen

Neben den körperlichen Belastungen rückt die ASR A6 auch die psychischen Belastungen in den Fokus. Monotone Aufgaben, ein hoher Arbeitsdruck und unübersichtliche Softwareoberflächen können Stress verursachen. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Arbeitsaufgaben abwechslungsreich und herausfordernd gestaltet sind und die verwendete Software benutzerfreundlich ist.

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Ein zentraler Bestandteil der ASR A6 ist die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung, die alle Aspekte der Bildschirmarbeit abdecken muss – von der Arbeitsplatzgestaltung über die Arbeitsorganisation bis hin zur Software-Nutzung. Unternehmen sollten regelmäßig überprüfen, ob die Arbeitsplätze den Vorgaben entsprechen, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen. Diese Schulungen sollten nicht nur die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes behandeln, sondern auch gesundheitsgerechte Verhaltensweisen fördern. Die regelmäßige Auffrischung dieser Schulungen ist gesetzlich vorgeschrieben und trägt erheblich zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei.

Hinweis: Wir von KUECK Industries erstellen gerne die Gefährdungsbeurteilung mit Ihnen. Dabei achten wir aber zu Ihrem und unserem Schutz auf das „umfassend“. Es ist uns wichtig, dass Sie im Schadensfall nachweisen können, alle Anforderungen berücksichtigt zu haben. Dabei orientieren wir uns eng an den Leitfäden der Arbeitsschutzbehörden, der Unfallversicherungsträger und der Technischen Regeln. „Kurz und knackig“ angelegte Gefährdungsbeurteilungen bergen immer für Sie das Risiko, dass wesentliche Gefährdungen nicht betrachtet wurden. Davon raten wir aus Haftungsgründen ab.

Fazit: ASR A6 – Eine Chance für gesündere Arbeitsplätze

Die ASR A6 stellt umfangreiche Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und die Organisation der Bildschirmarbeit. Unternehmen, die die Vorgaben der ASR A6 umsetzen, schaffen nicht nur ein gesünderes Arbeitsumfeld, sondern erfüllen auch ihre gesetzlichen Pflichten. Im zweiten Teil unserer Serie werden wir uns ausführlicher mit den Anforderungen an Arbeitsmittel und Arbeitsumgebungen beschäftigen, um Ihnen einen vollständigen Überblick über die neuen Regelungen zu geben. Bleiben Sie dran und erfahren Sie mehr über die neuesten Anforderungen zur Gestaltung gesunder und produktiver Arbeitsplätze!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Blog aus 2022 Anforderungen an Büroräume – darauf müssen Sie achten.

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