Cannabis Legalisierung. Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit von KUECK Industries wurde kürzlich in einer ASA-Sitzung mit folgender Frage konfrontiert: „Sagen Sie mal, wie gehen wir denn nach der Cannabis Legalisierung im Betrieb mit dem Thema um?“ Der Kollege nahm die Frage mit in die Runde der Arbeitsschutzexperten.
Auswirkung der Cannabis Legalisierung auf den Arbeitsplatz
Fakt ist, dass der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages der teilweisen Legalisierung von Cannabis zugestimmt hat, ebenso der Bundestag am 23.02.2024. Der Bundesrat nimmt es lediglich zur Kenntnis. Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung tritt also zum 1. April in Kraft.
Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nicht neu, hat aber in den letzten Jahren unter der Ampelregierung an Fahrt aufgenommen. Mit der zunehmenden Akzeptanz und den gesetzlichen Änderungen in einigen Ländern weltweit stellt sich auch in Deutschland die Frage nach der Zukunft von Cannabis – nicht nur im privaten, sondern auch am Arbeitsplatz. Eine Cannabis Legalisierung könnte weitreichende Folgen für den Arbeitsmarkt und die Arbeitsplatzkultur haben, insbesondere in Bezug auf das Arbeitsschutzrecht und die Sicherheit am Arbeitsplatz. KI aktuell betrachtet in dieser Ausgabe vor allem die rechtlichen und gesundheitlichen Aspekte des Cannabis-Konsums im Hinblick auf den Arbeitsplatz. Dieser Artikel soll deswegen ausdrücklich kein Beitrag zur politischen oder gesellschaftlichen Grundsatzdiskussion sein.
Cannabis Legalisierung – Was ist erlaubt?
In Deutschland ist der Besitz und Konsum von Cannabis bislang nur in Ausnahmefällen zu medizinischen Zwecken legal. Da das von der Ampelkoalition eingebrachte neue Recht voraussichtlich ab dem 01.04.2024 in Kraft treten wird, sieht die neue Rechtslage zusammengefasst wie folgt aus:
Im Rahmen der Cannabis Legalisierung sind künftig der Eigenanbau und Besitz kleinerer Mengen an Cannabis legal. Zum 1. Juli sollen dann Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau ermöglicht werden. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In diesen Clubs dürfen bis zu 50 Gramm pro Monat pro Person bezogen werden. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen legal gezüchtet werden dürfen. Aber der öffentliche Konsum in Schulen und Sportstätten sowie in 100 Metern Sichtweite dorthin soll verboten bleiben. Daraus lassen sich jedoch keine direkten Folgen für den Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz ableiten.
Welche Regelungen gelten durch die Cannabis Legalisierung am Arbeitsplatz?
Gemäß § 15 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 sind Versicherte (und damit alle Arbeitnehmer) dazu verpflichtet, den Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Der § 15 Absatz 2 wird hier sehr konkret:
Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Nach Absatz 3 gilt dies übrigens analog auch für die Einnahme von Medikamenten. Die Legalisierung von Cannabis stellt Arbeitgeber also vor die Herausforderung, klare Richtlinien zu formulieren, die den Konsum am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Arbeit regulieren. Dabei müssen sie einerseits die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten und andererseits die Rechte der Mitarbeiter respektieren.
Mögliche Folgen von Cannabis Legalisierung am Arbeitsplatz
Cannabis-Konsum kann kurz- und langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben, darunter Beeinträchtigungen der kognitiven Funktionen, der Reaktionszeit und der motorischen Fähigkeiten. Diese Effekte können besonders bei sicherheitskritischen Tätigkeiten, Arbeiten an Maschinen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen u.v.m. ein Risiko darstellen für den konsumierenden Beschäftigten, wie auch für seine Kollegen durch Folgen seines verlangsamten oder gar unterlassenen Handelns. Schwere Unfälle können die Folge sein. Dies wird immer wieder durch alkoholbedingte Unfälle im Straßenverkehr deutlich.
Wie gehen wir als Arbeitgeber mit dem Cannabis Konsum am Arbeitsplatz um?
In Anlehnung an § 15 DGUV Vorschrift 1 und Abschnitt 3.1.2 der DGUV Regel 100-001 empfehlen die Experten von KUECK Industries für den Arbeitsplatz eine „Null-Toleranz-Strategie“. Das heißt, Arbeitgeber sollten im Rahmen der Cannabis Legalisierung proaktiv handeln, indem sie den Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen Drogen am Arbeitsplatz generell untersagen. Denn, wann der Konsum von Cannabis dazu führen kann, dass ein Konsument sich und andere gefährdet, ist individuell zu betrachten und kann nicht verallgemeinert werden. Gemäß der Maßnahmenhierarchie nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss die „Gefahr an der Quelle bekämpft“ werden. Somit bleibt dem Arbeitsgeber nur die Möglichkeit, den Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen Drogen am Arbeitsplatz zu verbieten.
Doch was tun sie, wenn sie den Eindruck haben, dass eine beschäftigte Person unter dem Einfluss solcher Stoffe steht und ihre Arbeit nicht sicher ausführen kann? Die Experten von KUECK Industries verweisen auf § 7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 und legen dies in die Hände der Führungskräfte. Denn dort heißt es:
Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
Liegen also konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass eine beschäftigte und/oder versicherte Person nicht (mehr) dazu in der Lage ist, die ihr zugewiesenen Tätigkeiten durchzuführen, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, besteht nach der Vorschrift ein Beschäftigungsverbot für diese Tätigkeiten.
Eine Arbeitstätigkeit darf nach DGUV Regel 100-001 insbesondere dann nicht ausgeführt werden, wenn eine Beeinträchtigung der Fähigkeit durch Krankheit, Unwohlsein, Medikamenteneinnahme, Übermüdung, ein traumatisches Ereignis oder den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Mittel besteht.
Mit Einwilligung der Beschäftigten kann der Betriebsarzt hier untersuchend, beratend und unterstützend tätig werden. Ohne deren Einwilligung schützt das Grundgesetz die Persönlichkeitsrechte und dem Arbeitsmediziner sind nahezu keine Handlungsoptionen gegeben.
Unabhängig davon reicht nach der allgemeinen Rechtsprechung die auf Verhaltensbeobachtungen oder Hinweise gestützte, subjektive Einschätzung des Vorgesetzten für das Aussprechen eines Beschäftigungsverbots aus. Aber Achtung, die DGUV Regel 100-001 ergänzt:
Kommt der Unternehmer oder Vorgesetzte im Rahmen seiner Beurteilung zu dem Ergebnis, dass ein Versicherter mit bestimmten Tätigkeiten nicht weiter beschäftigt werden kann, so ergibt sich hieraus nicht zwangsläufig die Verpflichtung, dass der Versicherte den Betrieb verlassen muss. Möglich ist der Verbleib im Betrieb, wenn der Versicherte andere Arbeitsaufgaben gefahrlos ausführen kann. Kann der Versicherte nicht mehr im Betrieb verbleiben, hat der Unternehmer auf Grund seiner Fürsorgepflicht dafür zu sorgen, dass für den Versicherten ein sicherer Heimweg organisiert wird.
TIPP in Punkto Cannabis am Arbeitsplatz:
- Beobachten Sie Ihre Mitarbeitenden aufmerksam. Achten Sie insbesondere auf Verhaltensänderungen.
- Reden Sie! – Suchen Sie das Gespräch mit möglichen Betroffenen, aber machen Sie ihnen keine Vorwürfe!
- Setzen Sie Mitarbeiter unter dem Einfluss berauschender Mittel nicht für Arbeiten ein, bei denen diese sich und andere gefährden könnten.
- Stellen Sie ggf. sicher, dass die betroffenen Personen sicher nach Hause kommen oder gebracht werden.
- Haben Sie eine Arbeitnehmervertretung. Vereinbaren Sie mit dieser im Rahmen einer Betriebsvereinbarung das Vorgehen bei Verdacht auf Konsum berauschender Mittel und mögliche Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene. Andernfalls formulieren Sie dennoch klare Regeln und geben Sie diese bekannt.
- Führen Sie Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen hinsichtlich der Regelungen für den Umgang mit Verdachtsfällen und die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für betroffene Mitarbeiter durch. Nehmen Sie das Thema in Ihre Unterweisung
- Bieten Sie Beratung und Unterstützung durch den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder andere Experten an.
Cannabis Legalisierung – Fazit
Eine Cannabis Legalisierung in Deutschland wirft wichtige Fragen im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz auf. Als Arbeitgeber müssen Sie sich auf mögliche Änderungen vorbereiten und klare Strategien zum Umgang mit Drogenkonsum am Arbeitsplatz entwickeln. Die Experten von KUECK Industries helfen dabei gerne weiter. Entscheidend wird sein, sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die gesundheitlichen Risiken im Blick zu behalten und eine Kultur der Prävention und Unterstützung zu fördern, sobald Cannabis legal ist.
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