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Kraftfahren in Herbst und Winter

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Der Herbst hält Einzug, auch wenn das Wetter gerade einen anderen Eindruck erwecken kann. Die Tage werden kürzer und damit auch die effektiven Tageslichtstunden, zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels ging die Sonne in Deutschland um 7:02 Uhr auf und wird um 18:50 Uhr untergehen. Dadurch werden der Weg ins Büro, aber insbesondere Dienstfahrten in den Morgen- und Abendstunden gefährlicher aufgrund von schlechter Sicht, wechselnden Lichtverhältnissen, Laub auf den Straßen, Nässe und ggf. Frost sowie dadurch verlängerte Bremswege.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies neben der Einhaltung von staatlichen Regelungen und Pflichten (Verkehrssicherer Zustand von Fahrzeugen, Winterbereifung usw.) auch, dass Sie auf die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften und -regelungen achten müssen, um auf der rechtskonformen Seite zu sein. Hierzu gehört zum Beispiel die jährliche Prüfung der Fahrzeuge auf den arbeitssicheren Zustand nach der DGUV Vorschrift 70.

Wichtig und notwendig sind zum Beispiel:

  • die fachkundige Erstellung und/oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung (entsprechend § 5 Abs. 1 ArbSchG) für Kraftfahrzeugbenutzer,
  • die Durchführung von dokumentierten Unterweisungen (anhand von Bedienungsanleitungen, ggf. vorhanden Betriebsanweisungen zur Nutzung von Kraftfahrzeugen, Checklisten „Herbst-/Winterbetrieb“ usw.).

Gerne helfen Ihnen die Experten/innen von KUECK Industries bei der Erstellung oder Überarbeitung dieser wichtigen Unterlagen.

Nachfolgend einige Punkte, die in keiner Unterweisung zur Benutzung von Kraftfahrzeugen fehlen sollten:

  • Nur im verkehrssicheren Zustand fahren. Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel vor Fahrtantritt – bei der Entdeckung eines Mangels: Fahrt nicht antreten ggf. Fahrt unterbrechen und Rücksprache mit Vorgesetzten halten.
  • Fahren nur mit gültiger Fahrerlaubnis! Diese sollte in regelmäßigen Abständen vorgezeigt werden z.B. halbjährlich.
  • Weisen Sie auf die bei Ihnen intern geltenden und öffentlich gültigen Regelungen zum Führen von Fahrzeugen hin z.B. Geschwindigkeitsregelungen, Abstandsregelungen, Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeiten und Verhalten bei nicht vorhergesehenen Verzögerungen und dadurch drohenden Arbeitszeitüberschreitungen.
  • Ladungssicherung entsprechend dem verwendeten Fahrzeug. Nur Fahrzeuge verwenden, die für die Ladung geeignet sind. Dies gilt auch für PKW-Nutzer, die gerne Ordner, Taschen, Getränkekisten im Fahrgastraum, auf dem Beifahrersitz oder sogar Gegenstände auf dem Armaturenbrett „lagern“. Niemand möchte beim Abbremsen Gegenstände in den Nacken bekommen oder Gegenstände im Fahrerfußraum haben. Im schlimmsten Fall können Unfälle hierdurch tödlich enden.
  • Richtiges Verhalten bei Pannen und Unfällen – Auf Eigenschutz achten, Tragen einer Warnweste, richtiges Absichern der Gefahrenstelle z.B. Warndreieck ist innerorts mit mindestens 50 m Abstand zur Unfallstelle aufzustellen. Bei Kurven sollte das Warndreieck schon vor der Kurve aufgestellt werden. Einleiten der Ersten Hilfe durch das Absetzen eines Notrufes (europaweit: 112), beim Absetzen des Notrufes zwingend Standortangaben machen: Straße, Stadt usw. Anmerkung jeder Mensch muss erste Hilfe leisten, soviel wie er/sie kann und zumutbar ist. Dies beginnt beim Absetzen eines Notrufes. Nichts zu tun ist es eine Straftat nach § 323 StGB (unterlassene Hilfeleistung).
  • Mindestausstattung in Fahrzeugen – Verbandkasten, Warndreieck, Warnwesten.
    TIPP: Verstauen Sie die oben aufgezählten Dinge möglichst unter dem Beifahrersitz, so müssen Sie nicht erst den Kofferraum öffnen oder gar Ladung um- oder ausräumen, um diese zu erreichen.
  • Die korrekte Bildung von Rettungsgassen – hier gilt: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von Ortschaften Schritt-Tempo fahren oder der Verkehr steht, ist eine Rettungsgasse zu bilden zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen (§11 Absatz 2 StVO).

Bitte beachten Sie, dass diese Punkte nur einen Auszug für Mindestinhalte darstellen können, weitere Punkte ergeben sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb bzw. für die Tätigkeit. KUECK Industries hilft Ihnen bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und der Erstellung der notwendigen Unterlagen gerne weiter.

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