Die Betreuung ist im Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 zwingend vorgeschrieben, sobald Sie mindestens eine/n Beschäftigte/n haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Mini-Job-, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis handelt. Wenn Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht Sie jetzt danach fragen, sind Sie im Fokus und müssen den Nachweis erbringen.
Mit KUECK Industries können Sie den Nachweis schnell, alltagstauglich, pragmatisch und rechtskonform erbringen, sobald Sie eine Betreuungsvereinbarung geschlossen haben. Diese ist zwingend erforderlich.
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