Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) für Baustellen
Sicher, gesund und rechtskonform Baustellen betreiben
Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials ist auf vielen Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erforderlich. Die Baustellenverordnung (BaustellV) verlangt vom Bauherren unter bestimmten Bedingungen, einen solchen SiGeKo zu bestellen. Eine Beauftragung von Fachfirmen befreit den Bauherren nicht von der Pflicht, einen solchen SiGeKo zu bestellen.
KUECK Industries übernimmt die Aufgaben nach BaustellV gerne für Sie unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften wie Regeln für Arbeiten auf Baustellen, RAB 30 und andere. Dazu können gehören
- Stellung des SiGeKO
- Erstellen und Fortschreiben von SiGe-Plänen
- Vorbereiten der Vorankündigung
- Erstellen einer Baustellenordnung und von Notfallplänen
- Einweisung der Auftragnehmer
- Sicherheitsbegehungen und Berichterstattung an den Bauherren
- Erstellen und Fortschreiben der Unterlage für späteres Arbeiten
Übrigens, auch den Fremdfirmenkoordinator nach DGUV Vorschrift 1 können wir Ihnen mit ähnlichen Aufgaben stellen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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